Montag, 4. Juni 2018

Statistik - Eingliederungshilfe und SGB XII-Leistungsberechtigte bis 18 Jahre für die Jahre 2010 bis 2015




Ein ablesbarer Trend bei den Empfängern von Eingliederungshilfe-Leistungen (Abb. 1)

Auch wenn die Daten schon recht veraltet vorkommen, es zeigt sich alleine schon für diesen Zeitraum von fünf Jahren ein ansteigender Trend. Und gleichzeitig gibt es einige Bundesländer, bei denen die Zahl der Leistungsempfänger (also diejenigen, die eine Leistung erhalten haben und nicht nur „berechtigt“ waren) in den Jahren abgenommen hat; ganz besonders Bremen, aber auch das Saarland (siehe zudem Tabelle weiter unten).




Ein ablesbarer Trend bei den Jugendlichen (Abb. 2)

Für die jungen Menschen findet sich jetzt keine weitere Differenzierung hinsichtlich der einzelnen Leistungsarten. Wünschenswert wäre eine Statistik über den Einsatz von Schulbegleitern, weil hieraus schon wieder eine Entwicklung an anderer Stelle abgelesen werden kann. Was übrigens von vielen Leistungserbringern vielfach moniert wird, deutet auf ein „aktives Gegensteuern“ seitens der Leistungsträger hin. Man möchte wohl eine Kapazitätsausweitung verhindern und versucht eine Art Bündelung (sogenanntes „Pooling“).

Es geht dann nicht mehr um eine bedarfsorientierte, personenzentrierte Leistungserbringung. Zwar kann man auch einen gewissen fachlichen Aspekt in solchen Modellen annehmen, doch dazu müsste es erst einmal eine Absprache bezüglich der erforderlichen Qualität der Leistung geben. Und dazu wiederum bedarf es einer guten Leistungsvereinbarung. Ein solches Muster für das Land Schleswig-Holstein gibt es bereits, wurde bisher allerdings noch nicht Gegenstand von Verhandlungen nach § 75 ff. SGB XII (a.F.).


Eine Initiative wird gebraucht, um Verantwortlichkeiten und Ziele zu benennen

Um dem Ganzen jetzt ein wenig mehr Beachtung zu schenken, braucht es eine Initiative. Eine solche wird es wohl nicht von den Leistungsträgern geben, denn die suchen Wege, um das Aufkommen irgendwie klein zu halten. Ob die vielen Leistungserbringer im Bundesland mit unterschiedlichster Verbandszugehörigkeit dazu im Stande sind, eine solche Initiative zu starten, ist ebenfalls fraglich. Es müsste über aktuelle Probleme bei der Leistungserbringung selber berichtet und die Verantwortlichkeiten zwischen Bildungsministerium und den Kommunen / kreisfreien Städten benannt werden. Oberstes Ziel im Bereich der Bildung soll doch die erfolgreiche Inklusion von Schulkindern mit ihren Besonderheiten in den Regelschulen sein – oder nicht?!

Vielleicht sollte man den Schulbegleiter gleich abschaffen und daraus „Inklusionshelfer“ oder „Inklusionsbegleiter“ machen, damit sich das Aufgabenfeld nicht auf den Schulalltag von morgens 7.30 Uhr bis bestenfalls 13/14.00 Uhr beschränkt. Gerade Fachkräfte (mit einem entsprechenden beruflichen Abschluss) könnten für ein Mehr an Lebenspraxis sorgen, wenn sie z.B. Kinder mit Einschränkungen bei der Orientierung zu Fuß zu den einzelnen Orten in der Nachbarschaft bringen und damit eine Gewöhnung oder Routine erreichen – das nur als ein Beispiel.

Wäre das nicht ein Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben?

CGS





PS:

Hier noch die Tabellen mit den prozentualen Veränderungen im Vergleich zum Ausgangsjahr 2010. Wie man gut sehen kann, gab es bei einigen Bundesländern einen eher rückläufigen Trend. Doch über alle Bundesländer hinweg ergeben sich Steigerungen von bis zu 29,6 % (NRW, 2015, EGH-Empfänger) oder sogar um ganze 44,4 % (NRW, 2013, LE bis 18 Jahre). Es gibt aber auch ganz andere Entwicklungen, wie man z.B. am Bundesland Bremen gut erkennen kann. Die Fallzahlen reduzierten sich fast kontinuierlich auf – 25,9 % (EGH-Empfänger) bzw. sogar – 47,5 % (LE bis 18 Jahre).





Quelle:
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2018.
Die statistischen Daten sind lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland



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