Ein ablesbarer
Trend bei den Empfängern von Eingliederungshilfe-Leistungen (Abb. 1)
Auch wenn die Daten schon recht veraltet vorkommen, es
zeigt sich alleine schon für diesen Zeitraum von fünf Jahren ein ansteigender
Trend. Und gleichzeitig gibt es einige Bundesländer, bei denen die Zahl der
Leistungsempfänger (also diejenigen, die eine Leistung erhalten haben und nicht
nur „berechtigt“ waren) in den Jahren abgenommen hat; ganz besonders Bremen,
aber auch das Saarland (siehe zudem Tabelle weiter unten).
Ein ablesbarer
Trend bei den Jugendlichen (Abb. 2)
Für die jungen Menschen findet sich jetzt keine weitere
Differenzierung hinsichtlich der einzelnen Leistungsarten. Wünschenswert wäre
eine Statistik über den Einsatz von Schulbegleitern, weil hieraus schon wieder
eine Entwicklung an anderer Stelle abgelesen werden kann. Was übrigens von
vielen Leistungserbringern vielfach moniert wird, deutet auf ein „aktives Gegensteuern“
seitens der Leistungsträger hin. Man möchte wohl eine Kapazitätsausweitung
verhindern und versucht eine Art Bündelung (sogenanntes „Pooling“).
Es geht dann nicht mehr um eine bedarfsorientierte,
personenzentrierte Leistungserbringung. Zwar kann man auch einen gewissen
fachlichen Aspekt in solchen Modellen annehmen, doch dazu müsste es erst einmal
eine Absprache bezüglich der erforderlichen Qualität der Leistung geben. Und
dazu wiederum bedarf es einer guten Leistungsvereinbarung. Ein solches Muster
für das Land Schleswig-Holstein gibt es bereits, wurde bisher allerdings noch
nicht Gegenstand von Verhandlungen nach § 75 ff. SGB XII (a.F.).
Eine Initiative
wird gebraucht, um Verantwortlichkeiten und Ziele zu benennen
Um dem Ganzen jetzt ein wenig mehr Beachtung zu schenken,
braucht es eine Initiative. Eine solche wird es wohl nicht von den
Leistungsträgern geben, denn die suchen Wege, um das Aufkommen irgendwie klein zu
halten. Ob die vielen Leistungserbringer im Bundesland mit unterschiedlichster
Verbandszugehörigkeit dazu im Stande sind, eine solche Initiative zu starten, ist
ebenfalls fraglich. Es müsste über aktuelle Probleme bei der
Leistungserbringung selber berichtet und die Verantwortlichkeiten zwischen
Bildungsministerium und den Kommunen / kreisfreien Städten benannt werden. Oberstes
Ziel im Bereich der Bildung soll doch die erfolgreiche Inklusion von
Schulkindern mit ihren Besonderheiten in den Regelschulen sein – oder nicht?!
Vielleicht sollte man den Schulbegleiter gleich abschaffen
und daraus „Inklusionshelfer“ oder „Inklusionsbegleiter“ machen, damit sich
das Aufgabenfeld nicht auf den Schulalltag von morgens 7.30 Uhr bis bestenfalls
13/14.00 Uhr beschränkt. Gerade Fachkräfte (mit einem entsprechenden
beruflichen Abschluss) könnten für ein Mehr an Lebenspraxis sorgen, wenn sie
z.B. Kinder mit Einschränkungen bei der Orientierung zu Fuß zu den einzelnen
Orten in der Nachbarschaft bringen und damit eine Gewöhnung oder Routine erreichen
– das nur als ein Beispiel.
Wäre das nicht ein Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben?
CGS
PS:
Hier noch die Tabellen mit den prozentualen Veränderungen
im Vergleich zum Ausgangsjahr 2010. Wie man gut sehen kann, gab es bei einigen
Bundesländern einen eher rückläufigen Trend. Doch über alle Bundesländer hinweg
ergeben sich Steigerungen von bis zu 29,6 % (NRW, 2015, EGH-Empfänger) oder
sogar um ganze 44,4 % (NRW, 2013, LE bis 18 Jahre). Es gibt aber auch ganz
andere Entwicklungen, wie man z.B. am Bundesland Bremen gut erkennen kann. Die
Fallzahlen reduzierten sich fast kontinuierlich auf – 25,9 % (EGH-Empfänger)
bzw. sogar – 47,5 % (LE bis 18 Jahre).
Quelle:
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder,
Deutschland, 2018.
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Statistik - Eingliederungshilfe und SGB
XII-Leistungsberechtigte bis 18 Jahre für die Jahre 2010 bis 2015 –
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