Der nun vorhandene
zweite Entwurf zum neuen „1. Teilhabestärkungsgesetz“ wurde überarbeitet bzw.
der Sozialausschuss des Landtags nahm einen Änderungsantrag der
Regierungsparteien an, lehnte den der Opposition ab. Zum Abschluss wurde die
Empfehlung ausgesprochen, diesen dritten Entwurf nun zur weiteren Befassung an
den Landtag zu geben.
Es gab außerdem
wohl ein paar Tage vorher noch einen Austausch mit Vertretern der
Regierungsparteien, so dass sich die Sozial- und Wohlfahrtsverbände wie auch
verschiedene Selbsthilfegruppen „besser vertreten gefühlt“ sehen können, aber
nicht alle Forderungen wurden akzeptiert – doch das ist ja immer so.