Beide Tarifparteien folgten dem Schlichterspruch, was mich
schon ein wenig erstaunt hat, weil man seitens der Gewerkschaft einen echten „Inflationsausgleich"
herausholen wollte. Die Kampfansagen zu Beginn mussten kleinlauter ausfallen.
Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit TV-FlexAZ wird jedenfalls
nicht mehr neu aufgelegt. Die Arbeitgeber sehen im Fachkräftemangel eine enorme
Herausforderung, die nicht mehr belohnt werden soll. Man verzichtet zwar nun
auf die Anspruchsquote, weil das Altersteilzeitgesetz nach wie vor gelten wird.
Wenn sich jemand dafür interessiert, muss man sich mit dem Arbeitgeber
verständigen.
Im Folgenden setze ich mich mit dem Ergebnis speziell für
den SuE-Dienst auseinander.
Das Ergebnis für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
Der Tarifvertrag erstreckt sich nun über einen Zeitraum
von 2 Jahren; formal beginnend zum 1.1.2023, aber die erste Zahlung wird es
erst im Juni 2023 geben. Und die hat es schon mal in sich, weil es sich um eine
erste Rate über 1.240 Euro aus dem Inflationsausgleichspaket über gesamt 3.000 Euro
handelt (§ 3 Nr. 11c EStG; siehe auch die weiteren Quellenangaben). Dieses Geld
ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird von daher wie Netto an die Arbeitnehmer
vergütet. In den folgenden Monaten wird es weitere Auskehrungen geben über
jeweils 220 Euro, so dass im Februar 2024 dieses Geld ausgeschöpft ist.
Ab dem 1.6.2023 erhöht sich das Tabellenentgelt um 200
Euro plus weitere 5,5 %. Die Steigerung soll dann mindestens 340 Euro
ausmachen, was somit bedeutet, dass nur bei einem Nicht-Erreichen dieses
Wertes, dieser Betrag festgesetzt wird.
Insgesamt ergeben sich von daher bis zum Jahresende 2024
ein Zugewinn in der Bandbreite von 8,70 % (S18 Stufe 6) bis 21,90 % (S2 Stufe
1); im Mittel wären es 14,20 %, der Median liegt dagegen bei 14,04 % (aber
Achtung! Der Tarif der arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg weicht in der
Stufe 6 nach unten ab, so dass sich an diesem Punkt leicht andere Werte ergeben
können). Dieses Ergebnis würde im Brutto bei ca. 6.600 Euro liegen und sich nur
geringfügig über alle Entgeltgruppen und Stufen ändern. Würde man nun das Netto
bedenken wollen, würden sich etwa 5.400 Euro ergeben; nur die 3.000 Euro sind
steuer- und sozialabgabenfrei.
Das Ergebnis für die Vergütungen
Mit Verlautbarung der gewerkschaftlichen Forderungen
wurde es gelinde gesagt panisch. Die Leistungserbringer reichten diese weiter,
die Leistungsträger wehrten ab. Und nicht nur das, die Einführung einer
SuE-Zulage Mitte 2022 wurde von manchen rückwirkend gar nicht übernommen. Der
Ärger war groß, aber es gab auch an manchen Stellen ein Einlenken.
Das Tarifergebnis sieht jetzt allerdings ganz anders aus.
Im Vergleich zu 2022 erhöhen sich in 2023 die Personalkosten pro Vollzeitstelle
nur um 2.560 Euro (= 1.240 plus 6 mal 220 Euro). Bezogen auf die Jahresgehälter
und ohne weitere Zulagen und sonstige Entgeltposten würden sich die Kosten nur
noch in einer Bandbreite von 3,34 % (Führungskräfte) und 5,45 % als Mittelwert
(passend zu den Assistenzfachkräften) bis hin zu 8,38 % (Assistenzkräfte)
bewegen.
Im darauffolgenden Jahr 2024 würden sich die
Personalkosten zu 2023 dagegen über eine weit geringere Bandbreite von 1,96 %
und 3,11 % bis hin zu 4,74 % erstrecken; und erst dann würde man von einer
dauerhaften Erhöhung sprechen können. (Dieses Zahlenspiel übersieht jetzt mal,
was die SuE-Zulage und Regenerationstage kostenmäßig bedeuten. Auch die
Änderung bei der Heimzulage / Wohnzulage bleibt hier unberücksichtigt.)
Das Ergebnis für die Zukunft
Es darf nicht vergessen werden, dass diese Sache mit der
Inflation sehr beständig bleiben wird. Einige Finanzexperten sehen im
Tarifabschluss, auch wenn man viel Verständnis zeigt, einen Hebel für die
nächste Runde an sogenannten Sekundär-Effekten; soll heißen: der
Inflationsausgleich verteuert die Leistungserbringung und führt somit zu einer
erneuten Runde an Preiserhöhungen. Man kann das Ganze auch als eine Spirale
ansehen. In jedem Fall müssen diese Gelder wieder verdient werden, und sei es,
dass man an anderer Stelle die Kosten einspart.
Hatten die Gewerkschaften noch das Ziel gehabt, eine Reallohnerhöhung
durchzusetzen, werden sie heute genau diesen Einsparwillen bei ihren
Mitgliedern vermarkten müssen – und dann auch noch für zwei Jahre die Füße
still halten. Erst in 2025 wird es wieder neue Verhandlungen geben, und dann
wird wahrscheinlich nachgeholt, was man damals nicht erreicht hatte: den
Inflationsausgleich als dauerhafte Steigerung in den Tabellenentgelten
verankern.
CGS
Bundesregierung zum Entlastungspaket
Bundesfinanzministerium mit einem Frage-und-Antwort-Katalog
Arbeitsblatt mit den Ergebnissen für den TVÖD-VKA-SuE
Alle Daten und Quellen am 24.4.2023 zum letzten Mal
aufgerufen und bearbeitet.
Das hier ist keine Rechtsberatung oder Aufforderung zur
Vornahme eines Rechtsgeschäftes. Der Beitrag stellt nur meine Sicht auf die
Dinge dar. Und eine solche Sicht kann sich immer noch ändern. Brauchen Sie
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Die Tarifrunde 2023 beendet