Auch wenn ein
solches Vorkommnis vielleicht nur „vorübergehend“ scheint, die intensive
Betreuung ist immer dringend erforderlich und muss umfassend passieren, damit
eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, der Leistungsfähigkeit oder auch
der Betreuungssituation nicht geschieht.
Besondere Notlagen erfordern außergewöhnliche
Maßnahmen
Eine heilpädagogische Krisenintervention ist eine
außergewöhnliche Maßnahme für Menschen mit einem Leistungsanspruch auf
Eingliederungshilfe, die in einer psychischen Krise stecken. Man geht bei einer
solchen Maßnahme davon aus, dass sie erstens nicht im Rahmen der
Gesamtplankonferenz bzw. der individuellen Hilfeplanung als Regelleistung
bewilligt worden ist und zweitens nur von kurzfristiger Dauer zu sein scheint.
Die Hamburger Sozialbehörde spricht in diesem Fall von einer Zusammenhangsleistung
für besondere Betreuungsbedarfe, mitunter auch von Einzelfallhilfen.
Beispielsweise können Menschen mit einer Lernbehinderung
oder Intelligenzminderung aufgrund des
Verlustes eines nahen Angehörigen oder wegen eines anderen substantiellen
Erlebnisses (Gewalt, Einrichtungsumzug, Krankheit und dergleichen) hohen Stress
erleben. Die gedankliche und seelische Verarbeitung wird aufgrund der kognitiven
Einschränkung bei diesen Leistungsbeziehern sehr schwierig sein. Diese Menschen
würden sich ganz klar in einer Notlage befinden.
Impulsives, aggressives Verhalten gegenüber anderen und
sogar sich selber, mangelnde Eigenkontrolle / Selbststeuerung, Angstzustände
usw. müssen dann durch Psychologen behandelt werden – also spezielle Fachleute,
die normalerweise in einer Wohngruppe nicht tätig sind. Um den weiteren Bedarf
an Ressourcen finanziert zu bekommen, muss herausgearbeitet werden, warum der
erhöhte Aufwand im Vergleich zu einer „normalen“ Betreuung im Einzelfall
vorhanden ist. Oberstes Ziel ist natürlich die personenzentrierte und
zielgerichtete Hilfe, damit die Notlage schnellstens angegangen und nach
Möglichkeit abgeschafft wird.
Das Anbahnungsgespräch strukturieren, damit Fehler vermieden
werden.
Von daher empfiehlt es sich, die Situation des
bedürftigen Menschen nach einer bestimmten Form zu beschreiben; am besten
anhand des bekannten Berichts an den Leistungsträger oder in der Lebensfelder-Struktur:
Wohnsituation, Lebensführung / Alltägliches, Basisversorgung / Grundpflege,
Emotionale und psychische Entwicklung (bisher und davon abgegrenzt die neue
Situation), Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung, Soziale Beziehungen,
Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, Kommunikation und
Orientierung, Beschäftigung / Arbeit / Ausbildung und weitere Besonderheiten.
Benötigt wird daneben eine Schätzung der zusätzlich
benötigten Stunden und eine Benennung desjenigen, der diese Leistung erbringen
soll. Im Ambulanten Bereich geht die bewilligende Behörde in Hamburg übrigens
in der Regel davon aus, dass eine Aufstockung der Wochenstundenzahl um 20 %
ausreichend ist. Im Stationären Bereich liegt der Rahmen bei 25 Stunden über
einen Zeitraum von 3 Monaten. Und das zeigt auch schon, dass so eine
Intensivbetreuung in der Regel für ein halbes Jahr bewilligt werden kann, wenn
ein sehr komplexer Bedarf in einem der Lebensfelder vorhanden ist, der mit der
Regelleistung nicht abgedeckt werden kann.
Doch es kommt immer wieder zu Fehlern, wenn eine solche
zusätzliche Leistung eingeholt werden muss. Gerade weil der Druck in solchen
Situationen sehr hoch ist, sind die Anbahnungsgespräche lückenhaft oder es wird
die Kostenübernahme durch einen Leistungsträger vergessen (oder im umgekehrten
Fall: Der Leistungsträger lehnt ausdrücklich die Übernahme dieser zusätzlichen
Kosten ab, weil sie nicht erforderlich erscheinen). Das kann dann schon sehr
problematisch werden, weil die Mehrbedarfe durchaus einige Hunderte von Euro
kosten. Von daher sollte ganz besonders bei Leistungserbringern auf solche
Feinheiten wie Bedarfsklärung und Refinanzierung über Dritte geachtet werden,
damit bei einer vorübergehend höheren Leistung die Haftung geklärt ist.
CGS
Weitere Informationen:
P.S.:
In einem bekannten Fall hatte der rechtliche Betreuer
geklärt bekommen, dass diese besondere Leistung nicht von der
Eingliederungshilfe übernommen wurde. Es wurde aber nicht weiter nachgefragt
(und nachgehakt), wer denn nun wirklich diese Kosten übernehmen würde. Wie sich
schließlich herausstellte, war auch die Pflegekasse nicht bereit dazu. Was also
tun?
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Heilpädagogische Krisenintervention – eine Leistung zur
zeitlich befristeten Abmilderung von besonderen Notlagen