Die Schlichter haben gesprochen. So teuer, wie man es
nach den ersten Aufforderungen seitens VERDIs befürchten musste, ist es doch wohl
nicht geworden, berichten verschiedene Seiten. Man spricht von Steigerungsraten,
die bei 3,3 bis hin zu 4,5 % liegen sollen (nachgerechnet habe ich das nicht) –
gefordert waren dagegen Steigerungen von rd. 10 %!
Von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
heißt es:
„… Die Arbeitgeber- und die Gewerkschaftsvertreter in der
Schlichtungskommission haben dem Schlichterspruch mehrheitlich zugestimmt. Der
Schlichterspruch geht nun als Einigungsempfehlung an die Tarifvertragsparteien,
die am Mittwoch Abend die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen werden.“
(Quelle: Pressemitteilung der VKA vom 23.6.2015)
Doch so einfach ist es nicht. Der Schlichterspruch sieht
sehr verschiedene Veränderungen in den unterschiedlichen Entgeltgruppen vor,
die je nach dem vorhandenen Personalmix in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
unterschiedliche Auswirkungen haben kann. Und wenn zudem die Anhebung schon zum
1. Juli 2015 erfolgen soll, dann bleibt jetzt nicht mehr viel Zeit für
Verhandlungen in den jeweiligen Vertragskommissionen nach SGB XII (VK-SGB XII).
Ob die VK-SGB XII in Hamburg überhaupt zusammenkommen
wird, steht in Frage. Zum 1. Juli 2015 beginnt für stationäre Einrichtungen der
Behindertenhilfe ein neues Vergütungssystem. Zwar sind in den dort enthaltenen
Maßnahmenpauschalen bereits jahresanteilige Erhöhungen aus der
Tabellenentgelterhöhung zum 1. März 2015 enthalten, aber alle weiteren
diesjährigen Steigerungen fehlen – und es bleibt zweifelhaft, ob die Träger der
Sozialhilfe eine weitere Steigerung hinnehmen wollen. Daneben gehört die
Mehrheit der Einrichtungsträger nicht zum Tarifbereich des TVÖD, so dass auch
von dieser Seite keine Anstrengung zu erwarten ist.
In Schleswig-Holstein verfolgt man seit Jahren eine ganz
andere Strategie. Träger von Einrichtungen, die eine Tariferhöhung refinanziert
haben wollen, müssen grundsätzlich in Einzelverhandlungen gehen. Das bedeutet,
dass jetzt Kündigungen der Vergütungsvereinbarungen ausgesprochen werden
müssen, damit man wenigstens Anhebungen zum 1. Januar 2016 verhandelt bekommt.
Die Schlichter haben nun einen Vorschlag unterbreitet,
welcher von beiden Tarifparteien noch ausdrücklich angenommen werden muss.
CGS
+++ Nachtrag vom 26.6.2015 +++
Der Schlichterspruch wurde von den Gewerkschaften
abgelehnt und die weiteren Verhandlungen auf August verschoben. Für die
Einrichtungsträger fehlt es damit an einer konkreten Grundlage für
Neuverhandlungen. Ein weiteres Problem stellt sich, wenn der Stichtag viel zu
früh gelegt wird oder rückwirkend angesetzt wird.
CGS
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