Mittwoch, 17. Juni 2015

Schulassistenten und Schulbegleitungen – das Budget für die Grundschulen

Guten Tag.

Vielen Dank, dass Sie diesen Blog besuchen und den Beitrag lesen. Bitte bedenken Sie, dass der Informationsstand veraltet und seit 2017 eine neue Landesregierung im Amt ist. Inwieweit eine Budgetierung überhaupt noch stattfindet oder womöglich sogar Schulassistenten an den Grundschulen erhalten bleiben, ist sehr fraglich geworden.

Unter den Labels Integrationsassistenz oder Schule werden Sie weitere Informationen finden.

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Viel Spaß. 


Es wird jetzt ernst: Ab dem 1. August 2015 sollen die Schulischen Assistenten / Schulassistenten / Schulischen Assistenzkräfte ihren Dienst an den Grundschulen in Schleswig-Holstein aufnehmen. Derzeit fehlt es noch an einer Stellenausschreibung, aber die wird bald kommen.

Das Bildungs-Ministerium des Landes (kurz MSB) bietet für die Schulen drei Möglichkeiten in einem sogenannten Optionsmodell. Zum einen können die Schulträger selber die Stellen ausschreiben und besetzen, zum anderen sind Kooperationen mit örtlichen Leistungsanbietern im Bereich der Schulbegleitung / Integrationsassistenz an den Schulen bzw. der ambulanten Behinderten- und Jugendhilfe möglich. Für diese beiden Optionen würde das Land, basierend auf der Zahl der Grundschüler (Statistikstichtag 19.9.2014), ein Budget von 125 Euro pro Schüler plus 5 % für Verwaltungs- und Sachaufwendungen bereitstellen. Der Zuschlag von 5 % wächst dabei sogar auf 10 % an, um in der Anfangsphase zusätzliche Kosten (insbesondere Personalauswahl) auszugleichen. Eine dritte Option besteht darin, dass die neue Stelle beim Land angesiedelt ist, so dass für den Schulträger keine weiteren Verpflichtungen entstehen.

Ein Zahlenspiel:

In 4 Jahrgangszügen mit jeweils 3 Klassen pro Jahrgang befinden sich rd. 240 Grundschüler. Wenn in jedem Jahrgangszug auch nur eine Schulbegleitung / Integrationsassistenz eingesetzt wird, kommt man auf einen Bedarf von 4 Teilzeitkräften (ca. 82 Wochenstunden).

Das bereitzustellende Budget beträgt, aufgrund der vorgenannten 125 Euro pro Grundschüler, insgesamt 30.000 Euro p.a. für Personal- und Personalnebenkosten. Es wird für dieses Experiment angenommen, dass die neue Assistenzkraft nach dem TVÖD einzustellen ist. Sie wird dann eingruppiert in die Entgeltgruppe S2.

Eine Eingruppierung in die Tätigkeit einer Kinderpflegerin, kommt im Sozial- und Erziehungsdienst der Tätigkeit einer schulischen Assistenzkraft ohne entsprechende Berufsausbildung wahrscheinlich am Nächsten. Das MSB empfiehlt Personal mit der Qualifikation Erzieher/in oder ganz allgemein mit pädagogischer Ausbildung, sozialpädagogische Assistenten und Kinderpfleger sowie sozial erfahrene Personen (z.B. Mitarbeiter, welche bereits in schulischen Betreuungs- und Ganztagesangeboten beschäftigt sind).

Der guten Ordnung möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass eine Einstellung auch nach dem TV-L möglich ist. Es gibt zwar in diesem Tarif eine besondere Lehrer-Richtlinie, ich glaube aber nicht, dass diese zur Anwendung kommt. Vielmehr wird man sich nach Tätigkeitsmerkmalen im Allgemeinen Teil des TV-L richten.

Weiterhin muss eine Einstufung erfolgen, welche die gewonnen Berufserfahrung innerhalb einer Tätigkeit wiedergeben soll. Es wird mindestens die Stufe 2 oder 3 zur Anwendung kommen, wobei nur die „einschlägige Berufserfahrung“ bewertet werden muss – mit anderen Worten, auf eine allgemeine Berufserfahrung kommt es nicht an. Die Stufe 1 ist lediglich Berufsanfängern vorbehalten.

Aktuell beträgt die Jahresvergütung ohne Zulagen, aber inkl. Jahressonderzahlung in S2 / Stufe 2 = 26.646,89 Euro bzw. S2 / Stufe 3 = 29.379,75 Euro (vgl. auch einen der öffentlich zugänglichen  Gehaltsrechner). Die weitere Problematik bzw. die Chancen, die sich aus der aktuellen Tarifrunde zum TVÖD ergeben könnten, will ich hier nicht weiter ansprechen. Wichtig für Schulträger ist dabei, dass das Land einer Dynamisierung des Budgets ab 2016 (aber nicht für Abschlüsse, die noch das Jahr 2015 betreffen) zugestimmt hat.

Auf diesen Betrag muss man noch die Sozialversicherungs-Arbeitgeberaufwendungen von pauschal 20 % rechnen, so dass sich Gesamtkosten von jährlich rd. 32 TEUR respektive 35 TEUR ergeben. Man sieht schon jetzt: Eine Vollzeitstelle lässt sich mit einem Budget für Personal- und Personalnebenkosten von höchstens 30 TEUR nicht finanzieren. Die vorgenannten Beträge resultieren aus der Hochrechnung eines Beschäftigten in der „niedrigsten“ Entgeltgruppe dieses besonderen Tarifs. Ein Beschäftigter in der Qualifikation eines Erziehers käme in der S8 / Stufe 3 auf Personal- und Personalnebenkosten von 44,6 TEUR!

Daraus folgt, dass die Stelle mit einem Teilzeitquotienten von 30/32 = 93,7 % resp. 30/35 = 85,7 % ausgestattet ist. Bezogen auf eine Vollzeit-Wochenarbeitszeit von 39 Stunden in schleswig-holsteinischen Kommunen, ergeben sich dann 93,7 % bzw. 85,7 % auf 39 = 36,6 bzw. 33,4 Wochenstunden.

Fairerweise muss man sagen, dass sehr wahrscheinlich nicht eine Teilzeitstelle ausgeschrieben wird mit diesem Stundenumfang. Es ist eher anzunehmen, dass man zwei Personen einstellen würde, also mit 17 bis 18 Wochenstunden. Doch auch an diesem Ergebnis kann man ablesen, dass ein adäquater Ersatz für die bisherigen Schulbegleiter / Integrationsassistenten überhaupt nicht möglich ist. Wie schon zuvor angenommen, mit wenigstens einem Schulbegleiter / Integrationsassistenten muss man pro Jahrgang rechnen, in einer Grundschule wären es somit 4, die benötigt würden.

In diesem Zahlenspiel ist dann noch nicht die Nettojahresarbeitszeit berücksichtigt worden. Auch schulische Assistenzkräfte können arbeitsunfähig werden oder müssen sich mal frei nehmen während der Schulzeiten. Personal, das von Extern gestellt wird, wird durch anderes Personal ersetzt, so dass die Leistung immer garantiert werden kann (sollte).

Nun wäre ein Vergleich interessant zwischen den Kosten für eine Fachleistungsstunde, welche der Leistungserbringer für die Maßnahme Schulbegleitung mit dem Fachdienst Soziales abrechnet, und den Kosten der schulischen Assistenz. Doch diese Zahlen liegen mir (derzeit) nicht vor – echt schade, aber sei’s drum.

Über die weiteren Mittel, die vom MSB angeboten werden, braucht man eigentlich kein weiteres Wort verlieren. In Anbetracht der viel zu geringen, erzielbaren Personalausstattung sind die weiteren Beträge nicht der Rede wert – und dennoch, der guten Ordnung halber: Zum o.g. Budget von maximal 30.000 Euro können 10 % = 3.000 Euro in der Anfangsphase abgefordert werden, ansonsten belaufen sich die zusätzlichen Mittel für Verwaltungs- und Sachaufwand auf 1.500 Euro im Jahr. Diese Zusatzmittel entlasten die Schule direkt, aber dafür müssten Einstellungen vorgenommen oder Kooperationsvereinbarungen mit externen Anbietern abgeschlossen werden. Die zusätzlichen Mittel werden nicht gezahlt, wenn die Einstellung beim Land erfolgt.

Das ist alles nicht viel!

CGS



Quellen:

Verständigung zwischen dem Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) sowie dem Gemeindetag und dem Städteverband Schleswig-Holstein über das Optionsmodell zur Organisation der Schulischen Assistenz vom 21.5.2015

Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 22.5.2015 – über http://www.schleswig-holstein.de/







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