Guten Tag.
Vielen Dank, dass
Sie diesen Blog besuchen und den Beitrag lesen. Bitte bedenken Sie, dass der
Informationsstand veraltet und seit 2017 eine neue Landesregierung im Amt ist.
Inwieweit eine Budgetierung überhaupt noch stattfindet oder womöglich sogar
Schulassistenten an den Grundschulen erhalten bleiben, ist sehr fraglich
geworden.
Unter den Labels Integrationsassistenz oder Schule werden Sie weitere Informationen
finden.
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Gehaltsvergleichsdienste. Ansonsten habe ich hier weitere Informationen
erarbeitet:
Viel Spaß.
Es wird jetzt ernst: Ab dem 1. August 2015 sollen die
Schulischen Assistenten / Schulassistenten / Schulischen Assistenzkräfte ihren
Dienst an den Grundschulen in Schleswig-Holstein aufnehmen. Derzeit fehlt es
noch an einer Stellenausschreibung, aber die wird bald kommen.
Das Bildungs-Ministerium des Landes (kurz MSB) bietet für
die Schulen drei Möglichkeiten in einem sogenannten Optionsmodell. Zum einen
können die Schulträger selber die Stellen ausschreiben und besetzen, zum
anderen sind Kooperationen mit örtlichen Leistungsanbietern im Bereich der
Schulbegleitung / Integrationsassistenz an den Schulen bzw. der ambulanten
Behinderten- und Jugendhilfe möglich. Für diese beiden Optionen würde das Land,
basierend auf der Zahl der Grundschüler (Statistikstichtag 19.9.2014), ein
Budget von 125 Euro pro Schüler plus 5 % für Verwaltungs- und Sachaufwendungen
bereitstellen. Der Zuschlag von 5 % wächst dabei sogar auf 10 % an, um in der
Anfangsphase zusätzliche Kosten (insbesondere Personalauswahl) auszugleichen.
Eine dritte Option besteht darin, dass die neue Stelle beim Land angesiedelt
ist, so dass für den Schulträger keine weiteren Verpflichtungen entstehen.
Ein Zahlenspiel:
In 4 Jahrgangszügen mit jeweils 3 Klassen pro Jahrgang
befinden sich rd. 240 Grundschüler. Wenn in jedem Jahrgangszug auch nur eine
Schulbegleitung / Integrationsassistenz eingesetzt wird, kommt man auf einen
Bedarf von 4 Teilzeitkräften (ca. 82 Wochenstunden).
Das bereitzustellende Budget beträgt, aufgrund der
vorgenannten 125 Euro pro Grundschüler, insgesamt 30.000 Euro p.a. für
Personal- und Personalnebenkosten. Es wird für dieses Experiment angenommen,
dass die neue Assistenzkraft nach dem TVÖD einzustellen ist. Sie wird dann
eingruppiert in die Entgeltgruppe S2.
Eine Eingruppierung in die Tätigkeit einer
Kinderpflegerin, kommt im Sozial- und Erziehungsdienst der Tätigkeit einer
schulischen Assistenzkraft ohne entsprechende Berufsausbildung wahrscheinlich
am Nächsten. Das MSB empfiehlt Personal mit der Qualifikation Erzieher/in oder
ganz allgemein mit pädagogischer Ausbildung, sozialpädagogische Assistenten und
Kinderpfleger sowie sozial erfahrene Personen (z.B. Mitarbeiter, welche bereits
in schulischen Betreuungs- und Ganztagesangeboten beschäftigt sind).
Der guten Ordnung möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass
eine Einstellung auch nach dem TV-L möglich ist. Es gibt zwar in diesem Tarif
eine besondere Lehrer-Richtlinie, ich glaube aber nicht, dass diese zur
Anwendung kommt. Vielmehr wird man sich nach Tätigkeitsmerkmalen im Allgemeinen
Teil des TV-L richten.
Weiterhin muss eine Einstufung erfolgen, welche die
gewonnen Berufserfahrung innerhalb einer Tätigkeit wiedergeben soll. Es wird
mindestens die Stufe 2 oder 3 zur Anwendung kommen, wobei nur die „einschlägige
Berufserfahrung“ bewertet werden muss – mit anderen Worten, auf eine allgemeine
Berufserfahrung kommt es nicht an. Die Stufe 1 ist lediglich Berufsanfängern
vorbehalten.
Aktuell beträgt die Jahresvergütung ohne Zulagen, aber
inkl. Jahressonderzahlung in S2 / Stufe 2 = 26.646,89 Euro bzw. S2 / Stufe 3 =
29.379,75 Euro (vgl. auch einen der öffentlich zugänglichen Gehaltsrechner). Die weitere Problematik bzw.
die Chancen, die sich aus der aktuellen Tarifrunde zum TVÖD ergeben könnten,
will ich hier nicht weiter ansprechen. Wichtig für Schulträger ist dabei, dass
das Land einer Dynamisierung des Budgets ab 2016 (aber nicht für Abschlüsse,
die noch das Jahr 2015 betreffen) zugestimmt hat.
Auf diesen Betrag muss man noch die
Sozialversicherungs-Arbeitgeberaufwendungen von pauschal 20 % rechnen, so dass
sich Gesamtkosten von jährlich rd. 32 TEUR respektive 35 TEUR ergeben. Man
sieht schon jetzt: Eine Vollzeitstelle lässt sich mit einem Budget für
Personal- und Personalnebenkosten von höchstens 30 TEUR nicht finanzieren. Die
vorgenannten Beträge resultieren aus der Hochrechnung eines Beschäftigten in
der „niedrigsten“ Entgeltgruppe dieses besonderen Tarifs. Ein Beschäftigter in
der Qualifikation eines Erziehers käme in der S8 / Stufe 3 auf Personal- und
Personalnebenkosten von 44,6 TEUR!
Daraus folgt, dass die Stelle mit einem
Teilzeitquotienten von 30/32 = 93,7 % resp. 30/35 = 85,7 % ausgestattet ist.
Bezogen auf eine Vollzeit-Wochenarbeitszeit von 39 Stunden in
schleswig-holsteinischen Kommunen, ergeben sich dann 93,7 % bzw. 85,7 % auf 39
= 36,6 bzw. 33,4 Wochenstunden.
Fairerweise muss man sagen, dass sehr wahrscheinlich
nicht eine Teilzeitstelle ausgeschrieben wird mit diesem Stundenumfang. Es ist
eher anzunehmen, dass man zwei Personen einstellen würde, also mit 17 bis 18
Wochenstunden. Doch auch an diesem Ergebnis kann man ablesen, dass ein
adäquater Ersatz für die bisherigen Schulbegleiter / Integrationsassistenten
überhaupt nicht möglich ist. Wie schon zuvor angenommen, mit wenigstens einem
Schulbegleiter / Integrationsassistenten muss man pro Jahrgang rechnen, in
einer Grundschule wären es somit 4, die benötigt würden.
In diesem Zahlenspiel ist dann noch nicht die
Nettojahresarbeitszeit berücksichtigt worden. Auch schulische Assistenzkräfte
können arbeitsunfähig werden oder müssen sich mal frei nehmen während der
Schulzeiten. Personal, das von Extern gestellt wird, wird durch anderes
Personal ersetzt, so dass die Leistung immer garantiert werden kann (sollte).
Nun wäre ein Vergleich interessant zwischen den Kosten
für eine Fachleistungsstunde, welche der Leistungserbringer für die Maßnahme
Schulbegleitung mit dem Fachdienst Soziales abrechnet, und den Kosten der
schulischen Assistenz. Doch diese Zahlen liegen mir (derzeit) nicht vor – echt
schade, aber sei’s drum.
Über die weiteren Mittel, die vom MSB angeboten werden,
braucht man eigentlich kein weiteres Wort verlieren. In Anbetracht der viel zu
geringen, erzielbaren Personalausstattung sind die weiteren Beträge nicht der
Rede wert – und dennoch, der guten Ordnung halber: Zum o.g. Budget von maximal
30.000 Euro können 10 % = 3.000 Euro in der Anfangsphase abgefordert werden,
ansonsten belaufen sich die zusätzlichen Mittel für Verwaltungs- und
Sachaufwand auf 1.500 Euro im Jahr. Diese Zusatzmittel entlasten die Schule
direkt, aber dafür müssten Einstellungen vorgenommen oder
Kooperationsvereinbarungen mit externen Anbietern abgeschlossen werden. Die
zusätzlichen Mittel werden nicht gezahlt, wenn die Einstellung beim Land
erfolgt.
Das ist alles nicht viel!
CGS
Quellen:
Verständigung zwischen dem Ministerium für Schule und
Berufsbildung (MSB) sowie dem Gemeindetag und dem Städteverband Schleswig-Holstein
über das Optionsmodell zur Organisation der Schulischen Assistenz vom 21.5.2015
Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen
Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 22.5.2015 – über http://www.schleswig-holstein.de/
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