Beispiel 1: Schulbegleitung für Schulkinder an der
Regelschule
Die Schulbegleitung ist tätig
für einen Leistungserbringer im Bereich der Eingliederungshilfe (derzeit noch
SGB XII, ab 2020 dann SGB IX).
An einer Regelschule müssen im
Wege des „Poolings“ zwei Schulkinder im Alter von 13 und 14 Jahren in
unterschiedlichen Klassen betreut werden. Die Begleitung erstreckt sich auch
auf die Pausenzeiten, wenn ein Bedarf angenommen wird hinsichtlich der
Kontaktgestaltung / Kontaktanbahnung und Schutzraum. Pflege-Leistungen sind in beiden
Fällen nicht erforderlich.
Die „Erst“-Eingruppierung war in
die Entgeltgruppe S 3 TVöD-BT-B.
TVöD-VKA (gültig bis 28.2.2020)
S 3: monatliches Tabellenentgelt von 2.321,05 Euro (Stufe
1) bis 3.014,27 Euro (Stufe 6), Vollzeit
TVöD-VKA (gültig ab 1.3.2020)
S 3: monatliches Tabellenentgelt von 2.476,93 Euro (Stufe
1) bis 3.137,31 Euro (Stufe 6), Vollzeit
Beispiel 2: Klassenbegleitung
Im Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel sind zum 5.8.2019 Planstellen
mit einem Tätigkeitsumfang von bis zu 25 Wochenstunden zu besetzen. Die
Eingruppierung soll bis zur Entgeltgruppe S 8a TVöD möglich sein bei Vorliegen
entsprechender persönlicher Voraussetzungen – also eine Fachausbildung als
Erzieher oder Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung. Bei einer
abgeschlossenen Ausbildung als Kinderpfleger oder Sozialpädagogische Assistenz
würde aller Wahrscheinlichkeit nach eine andere Eingruppierung erfolgen, ebenso
bei Personen mit einer anderen Berufsausbildung in einem sozialen Bereich.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die individuelle
Lernförderung im Rahmen des Unterrichtsgeschehens, das Erklären von Aufgaben
(den Kindern gegenüber), die sprachliche Vermittlung, Entwicklung von
Arbeitsgewohnheiten und Lernstrategien, aber auch pflegerische und soziale /
sozialräumliche Hilfen. Des Weiteren soll das Lehrpersonal bei Elternkontakten
zu Fragen des alltäglichen Bedarfs unterstützt werden.
TVöD-VKA (gültig bis 28.2.2020)
S 8a: monatliches Tabellenentgelt von 2.685,14 Euro (Stufe
1) bis 3.703,99 Euro (Stufe 6), Vollzeit
TVöD-VKA (gültig ab 1.3.2020)
S 8a: monatliches Tabellenentgelt von 2.829,77 Euro (Stufe
1) bis 3.855,19 Euro (Stufe 6), Vollzeit
CGS
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Was könnten Schulassistenz- und Begleitungskräfte
verdienen? (Update)