Mittwoch, 5. Juni 2019

Was könnten Schulassistenz- und Begleitungskräfte verdienen? (Update)

Aufgrund der vielen Anfragen: Hier ein kleines Update zu einem früheren Beitrag.


Beispiel 1: Schulbegleitung für Schulkinder an der Regelschule

Die Schulbegleitung ist tätig für einen Leistungserbringer im Bereich der Eingliederungshilfe (derzeit noch SGB XII, ab 2020 dann SGB IX).

An einer Regelschule müssen im Wege des „Poolings“ zwei Schulkinder im Alter von 13 und 14 Jahren in unterschiedlichen Klassen betreut werden. Die Begleitung erstreckt sich auch auf die Pausenzeiten, wenn ein Bedarf angenommen wird hinsichtlich der Kontaktgestaltung / Kontaktanbahnung und  Schutzraum. Pflege-Leistungen sind in beiden Fällen nicht erforderlich.

Die „Erst“-Eingruppierung war in die Entgeltgruppe S 3 TVöD-BT-B.

TVöD-VKA (gültig bis 28.2.2020)
S 3: monatliches Tabellenentgelt von 2.321,05 Euro (Stufe 1) bis 3.014,27 Euro (Stufe 6), Vollzeit

TVöD-VKA (gültig ab 1.3.2020)

S 3: monatliches Tabellenentgelt von 2.476,93 Euro (Stufe 1) bis 3.137,31 Euro (Stufe 6), Vollzeit


Beispiel 2: Klassenbegleitung

Im Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel sind zum 5.8.2019 Planstellen mit einem Tätigkeitsumfang von bis zu 25 Wochenstunden zu besetzen. Die Eingruppierung soll bis zur Entgeltgruppe S 8a TVöD möglich sein bei Vorliegen entsprechender persönlicher Voraussetzungen – also eine Fachausbildung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung als Kinderpfleger oder Sozialpädagogische Assistenz würde aller Wahrscheinlichkeit nach eine andere Eingruppierung erfolgen, ebenso bei Personen mit einer anderen Berufsausbildung in einem sozialen Bereich.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die individuelle Lernförderung im Rahmen des Unterrichtsgeschehens, das Erklären von Aufgaben (den Kindern gegenüber), die sprachliche Vermittlung, Entwicklung von Arbeitsgewohnheiten und Lernstrategien, aber auch pflegerische und soziale / sozialräumliche Hilfen. Des Weiteren soll das Lehrpersonal bei Elternkontakten zu Fragen des alltäglichen Bedarfs unterstützt werden.

TVöD-VKA (gültig bis 28.2.2020)
S 8a: monatliches Tabellenentgelt von 2.685,14 Euro (Stufe 1) bis 3.703,99 Euro (Stufe 6), Vollzeit

TVöD-VKA (gültig ab 1.3.2020)

S 8a: monatliches Tabellenentgelt von 2.829,77 Euro (Stufe 1) bis 3.855,19 Euro (Stufe 6), Vollzeit

CGS






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