Mittwoch, 1. November 2017

Rechengrößen für anstehende Entgeltverhandlungen / Vergütungsverhandlungen

Es müssen bald Verhandlungen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe / Eingliederungshilfe aufgenommen werden, wenn man als Leistungserbringer - wie üblich - schon zum 1.1. des neuen Jahres eine Anhebung der Vergütung erreichen will. Benötigt werden also Rechengrößen, wenn man eine Vereinfachung bei den anstehenden Verhandlungen erreichen möchte; vieles lässt sich ohnehin nicht immer "spitz" kalkulieren.



1. Personalkosten

Die Tabellenentgelte steigen bei Anwendern des TV-L ab dem 1.1.2018 um 2,35 %.

Im Bereich des TVöD wird mit möglichen rückwirkenden Verhandlungen allerdings spät zu rechnen sein, da eine Mindestlaufzeit bis 28.2.2018 für bestimmte Teile der letzten Tarifeinigung vereinbart wurde. Man könnte von einem reinen Inflationsausgleich ausgehen, der bei 1,7 % für 2018 liegen wird (siehe hierzu 3.). In dem Fall wäre eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um wenigstens 1,42 % zu verlangen.

Der Vergleich von Entgelten zeigt auch nach Berücksichtigung der Erhöhung zum 1.1.2018 in einigen Fällen von „ähnlichen“ Tätigkeitsmerkmalen Abweichungen. Die Abweichung z.B. in den beiden Entgeltgruppen 8 - TV-L und 8b – TVöD und den Erfahrungsstufen 3 liegt bei beachtlichen 5,4 %. Dies berücksichtigt aber nicht die Entgeltgruppenzulage von 80 Euro bei Erziehern (und 100 Euro bei Sozialarbeitern) wie auch weitere Besonderheiten bei der Jahressonderzahlung. Damit reduziert sich die Abweichung auf höchstens 2,53 % oder 1,76 %. Bei anderen Tätigkeitsmerkmalen können ganz andere Abweichungen ermittelt werden. Solche Lücken wird es vermutlich auch weiterhin geben, doch man kann damit rechnen, dass zumindest die Gewerkschaften eine Reduzierung dieser „Ungleichgewichte“ anstreben werden.


2. Personalnebenkosten

Die nachfolgende Tabelle enthält die per heute bekannten Beitragssätze für die Ermittlung von Personalnebenkosten ohne betriebliche Altersversorgung, Fortbildung und Gesundheitsschutz / Gesundheitsförderung.



Hinsichtlich der U2-Umlage ist § 7 AAG zu beachten. Selbst wenn Arbeitnehmerinnen, die sich im Mutterschutz befinden, ein erstattungsfähiger Lohn gezahlt wird, diesem Ausgleich steht eine Entlohnung für nicht erbrachte Arbeitsleistung gegenüber. Mit anderen Worten: Die Lohnfortzahlung wird erstattet, wenn sie anfällt, die Umlage bleibt dagegen immer bestehen. Und sie enthält einen Anteil für die Verwaltungskosten des eintreibenden Sozialleistungsträgers - damit sind diese Kosten vergütungsrelevant.

Weil sich dieser Beitragssatz von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheidet, ist eine Mittelwert-Berechnung durchaus angemessen. Da für 2018 noch keine Festlegung erfolgt ist, kann eine Fortschreibung der 2017-Werte erfolgen. Um zudem „richtigere“ Werte zu erhalten, könnte man eine Gewichtung nach Mitarbeitern oder Zahlungen an die jeweiligen Krankenkassen erarbeiten.

Eine solche „Genauigkeit“ würde lediglich einen relativ geringen Mehrwert erbringen – z.B. das Delta zwischen dem günstigsten U2-Beitragssatz und dem Mittelwert würde bei 0,086 Prozentpunkten liegen und somit bei Personalkosten von 1 Mio. Euro jährlich eine „Genauigkeit“ von 860 Euro ergeben.  

Während die Beitragssätze für die betriebliche Altersversorgung vermutlich stabil bleiben werden, es sei denn, es handelt sich hier um fixe Pensionszusagen, sollten die Kosten für Fortbildung und Gesundheitsschutz / Gesundheitsförderung mit dem Anstieg der Verbraucherpreise kalkuliert werden.


3. Sachkosten

Sachkosten könnten sich in 2018 um 1,7 % verteuern. Diese Steigerungsrate ergibt die aktuelle Gemeinschaftsdiagnose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (sogenanntes Herbstgutachten).

CGS





Quellen:

DIW-Berlin
https://www.diw.de/de/diw_01.c.565469.de/themen_nachrichten/gemeinschaftsdiagnose_herbst_2017_aufschwung_weiter_kraeftig_anspannungen_nehmen_zu.html

ITSG Beitragssatzdatei
http://www.itsg.de/oeffentliche-services/beitragssatzdatei/

§ 7 Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG
https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__7.html

Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2017b
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2017i&matrix=1

Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder 2017
Bereich Tarifgebiet West
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2017&matrix=1

(für alle Links: letzter Aufruf am 30.10.2017)




+++ Nachtrag vom 10.11.2017 +++

Neue Zahlen dank des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:


Wichtig ist hierbei, dass sich die Verbraucherpreise um 1,8 % verteuern sollen. In der Gemeinschaftsdiagnose wurde dagegen noch von 1,7 % gesprochen.


Quelle:

(letzter Aufruf am 10.11.2017)



+++ Nachtrag vom 12.1.2018 +++

Die Beiträge zur Rentenversicherung verminderten sich ab dem 1.1.2018 auf 18,60 % (AG-Anteil = 9,30 %), dementsprechend reduzierte sich die Kostenerhöhung z.B. für TV-L-Tarifanwender von 2,35 % auf 2,30 %.





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