Eine Frage stand noch aus: die SuE-Zulage.
Weil zeitgleich ein wenig Wissen von den Tarif-Experten die
Runde macht, gibt es zuvor eine Wissensweitergabe.
An meiner bisherigen Auffassung hat sich zwar nichts geändert. Trotzdem bekommt das Ganze ein wenig mehr Aufmerksamkeit, weil sich vielleicht andere Themen ergeben könnten; angefangen beim mickrigen 13. Gehalt bis hin zu einem neuen Tarifvertrag über die Bedingungen zu einer Altersteilzeitarbeit.
Wie gesagt, Themen gibt es reichlich. Zwar wollten die Gewerkschaften keine spartenspezifischen Forderungen aufstellen, vielleicht werden diese vielen anderen Fragen dann eben allgemein verbindlich geklärt.
Was man sich so vorgenommen hat
Die Tarifrunde 2023 ist keine Fortsetzung des
Tarifabschlusses 2022. Seitens der Gewerkschaften konnte man sich nicht auf „spartenspezifischen
Forderungen“ einigen; mit Sparten gemeint sind die besonderen Bereiche
Krankenhäuser und Pflege sowie Versorgungsbetriebe und Sparkassen. Stattdessen wollte
man mit einer einheitlichen Entgeltforderung in die Verhandlungen gehen. Die
Arbeitgeber müssen, wenn sie bestimmte Themen ansprechen wollen, diese eher
geballt aufbringen in den jetzigen Spitzengesprächen, damit dann im Hintergrund
die Spezialisten eine Lösung ad hoc erarbeiten.
Es zeichnet sich zur Stunde meinem Gefühl nach ab, dass
die Forderung nach einer Sockelsteigerung um 500 Euro über alle Entgeltgruppen
und Stufen hinweg nicht durchsetzbar sein wird. Damit ein Anreiz für mehr
Leitungs- und Führungsverantwortung entsteht, muss die Spreizung bei den
Entgelten erhalten bleiben. Man könnte stattdessen das Entlastungspaket „3.000
Euro“ ausnutzen, was ohnehin effektiv eine Gleichbehandlung bedeutet, aber
dafür eine Einbuße beim Sockel bedeuten würde – eine Verrechnung, sozusagen,
aber das war eigentlich zu erwarten. Die prozentuale Erhöhung müsste sich dazu
noch verringern, und dann hätte man es.
Am 22./23.2.2023 geht es weiter.
Was mit der SuE-Zulage vorweggenommen wurde
Die SuE-Zulage wurde im Tarifabschluss 2022 zum 1.7.2022
neu eingeführt. Sie bemisst sich für die Entgeltgruppen S2 bis S11a auf
monatlich 130,00 Euro und für die Entgeltgruppen S11b bis S15 auf monatlich
180,00 Euro. Zu beachten ist allerdings, dass in einigen Fällen die Tätigkeit
in einer bestimmten Fallgruppen den Ausschlag für die Geltendmachung gibt. Da
die Zulage nicht auf andere Zulagen angerechnet werden kann und im direkten
Zusammenhang steht mit der Fallgruppen-Zugehörigkeit einer Entgeltgruppe, ist
sie als ein ständiges Monats-Entgelt zu sehen, auch wenn sie nicht zum
Tabellenentgelt zählt.
Das bedeutet somit, dass die SuE-Zulage in die
Bemessungsgrundlage eingeht für die Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 2 S. 1
TVöD-VKA), für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD-VKA) und das Leistungsentgelt
(§ 18 TVöD-VKA). Darüber hinaus ist sie als ein zusatzversorgungspflichtiges
Entgelt anzusehen, was somit den Arbeitgeber-Anteil erhöht.
Die Forderungen der Gewerkschaften per heute beziehen
sich natürlich nur auf das Tabellenentgelt. Welche weiteren Entgeltbestandteile
mitberücksichtigt werden sollten oder auch nicht, ist immer eine schöne
Möglichkeit, den Streit zu befeuern. Richtig ist, dass mit der SuE-Zulage im
vergangenen Jahr ein Zugeständnis erreicht wurde, was nicht unerheblich
ausfällt. Monatlich 130 Euro sind im Vergleich zu einer S8b Stufe 3 in Höhe von
3.463,08 Euro schon mal 3,76 % Gehaltserhöhung – und das, nachdem es bereits im
April 2022 eine Steigerung gab. Ob die Arbeitgeber eine Anrechnung vornehmen wollen,
würde ich eher bezweifeln.
Was so ein Vorgehen mit sich bringt
Das implizierte Ziel der Gewerkschaften, eine Steigerung
der Entgelte für eine Fachkraft im Sozial- und Erziehungsdienst auf „7.000
Euro“ hinzubekommen, erscheint nur logisch. Das Vorgehen ist sowieso immer
dasselbe: man orientiert sich an den Abschlüssen aus anderen Branchen, wie
jetzt mit dem aus dem Bereich der IG-Metall. Die SuE-Zulage könnte man später,
wenn es aber so nicht hingehauen hat, „gedanklich“ schon dazu nehmen. Für die
jetzige Tarifrunde ist es aber unerheblich.
Man darf sich allerdings gerne bewusst machen, wie hoch
so die Jahresvergütungen im Sozial- und Erziehungsdienst ausfallen. Da gibt es
nur den Bruchteil eines 13. Gehalts anstelle der ansonsten „üblichen“
Weihnachtsgehälter und 14. Gehalt als Bonus. Das Leistungsentgelt kommt schon
lange nicht vom Fleck und bereitet unsäglich viel Arbeit (es sei denn, man hört
auf mit diesen vielen bürokratischen Hemmnissen). In einem TVöD-angehörigen
Tarifwerk liegt die Stufe 6 nach wie vor unterhalb von der in der VKA-Version. Und
abschließend sollte nicht vergessen werden, dass für die kleine Gruppe an Beschäftigten
mit einem Interesse an Altersteilzeit kein gültiger Tarifvertrag mehr vorliegt;
man müsste sich jetzt auf das Gesetz beziehen, und das wird für die Personaler
kein Zuckerschlecken.
Es gibt viel zu tun, und vielleicht wird man sich trotz
allem zu spartenspezifischen Sonderverhandlungen wiederfinden.
Wie immer es weitergehen wird, eins ist schon im Vorwege
zwischen den Leistungserbringern und Leistungsträgern im Bereich der hiesigen
Eingliederungshilfe deutlich geworden: es braucht weitere Verhandlungen, um den
wahrscheinlich hohen Refinanzierungsbedarf abzumildern.
CGS
Siehe ebenfalls dazu den eigenen Beitrag vom 30.1.2023:
Die Tarifverhandlungen im TVöD haben ihren ersten Tag
Das hier ist keine Rechtsberatung oder Aufforderung zur Vornahme eines Rechtsgeschäftes. Der Beitrag stellt nur meine Sicht auf die Dinge dar. Und eine solche Sicht kann sich immer noch ändern. Brauchen Sie rechtliche Unterstützung, wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, Sozial- und Betroffenenverbände oder rechtskundige Dritte. Lesen Sie bitte ebenfalls die Hinweise zum Rechtsstatus der Webseite, Urheberrechtsbestimmungen und Haftungsausschluss sowie die Datenschutzerklärung.
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