Mittwoch, 1. Februar 2023

Die Tarifrunde 2023 ist keine Fortsetzung des Tarifabschlusses 2022

Eine Frage stand noch aus: die SuE-Zulage.

Weil zeitgleich ein wenig Wissen von den Tarif-Experten die Runde macht, gibt es zuvor eine Wissensweitergabe. 

An meiner bisherigen Auffassung hat sich zwar nichts geändert. Trotzdem bekommt das Ganze ein wenig mehr Aufmerksamkeit, weil sich vielleicht andere Themen ergeben könnten; angefangen beim mickrigen 13. Gehalt bis hin zu einem neuen Tarifvertrag über die Bedingungen zu einer Altersteilzeitarbeit. 

Wie gesagt, Themen gibt es reichlich. Zwar wollten die Gewerkschaften keine spartenspezifischen Forderungen aufstellen, vielleicht werden diese vielen anderen Fragen dann eben allgemein verbindlich geklärt. 


Was man sich so vorgenommen hat

Die Tarifrunde 2023 ist keine Fortsetzung des Tarifabschlusses 2022. Seitens der Gewerkschaften konnte man sich nicht auf „spartenspezifischen Forderungen“ einigen; mit Sparten gemeint sind die besonderen Bereiche Krankenhäuser und Pflege sowie Versorgungsbetriebe und Sparkassen. Stattdessen wollte man mit einer einheitlichen Entgeltforderung in die Verhandlungen gehen. Die Arbeitgeber müssen, wenn sie bestimmte Themen ansprechen wollen, diese eher geballt aufbringen in den jetzigen Spitzengesprächen, damit dann im Hintergrund die Spezialisten eine Lösung ad hoc erarbeiten.

Es zeichnet sich zur Stunde meinem Gefühl nach ab, dass die Forderung nach einer Sockelsteigerung um 500 Euro über alle Entgeltgruppen und Stufen hinweg nicht durchsetzbar sein wird. Damit ein Anreiz für mehr Leitungs- und Führungsverantwortung entsteht, muss die Spreizung bei den Entgelten erhalten bleiben. Man könnte stattdessen das Entlastungspaket „3.000 Euro“ ausnutzen, was ohnehin effektiv eine Gleichbehandlung bedeutet, aber dafür eine Einbuße beim Sockel bedeuten würde – eine Verrechnung, sozusagen, aber das war eigentlich zu erwarten. Die prozentuale Erhöhung müsste sich dazu noch verringern, und dann hätte man es.

Am 22./23.2.2023 geht es weiter.


Was mit der SuE-Zulage vorweggenommen wurde

Die SuE-Zulage wurde im Tarifabschluss 2022 zum 1.7.2022 neu eingeführt. Sie bemisst sich für die Entgeltgruppen S2 bis S11a auf monatlich 130,00 Euro und für die Entgeltgruppen S11b bis S15 auf monatlich 180,00 Euro. Zu beachten ist allerdings, dass in einigen Fällen die Tätigkeit in einer bestimmten Fallgruppen den Ausschlag für die Geltendmachung gibt. Da die Zulage nicht auf andere Zulagen angerechnet werden kann und im direkten Zusammenhang steht mit der Fallgruppen-Zugehörigkeit einer Entgeltgruppe, ist sie als ein ständiges Monats-Entgelt zu sehen, auch wenn sie nicht zum Tabellenentgelt zählt.

Das bedeutet somit, dass die SuE-Zulage in die Bemessungsgrundlage eingeht für die Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 2 S. 1 TVöD-VKA), für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD-VKA) und das Leistungsentgelt (§ 18 TVöD-VKA). Darüber hinaus ist sie als ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt anzusehen, was somit den Arbeitgeber-Anteil erhöht.

Die Forderungen der Gewerkschaften per heute beziehen sich natürlich nur auf das Tabellenentgelt. Welche weiteren Entgeltbestandteile mitberücksichtigt werden sollten oder auch nicht, ist immer eine schöne Möglichkeit, den Streit zu befeuern. Richtig ist, dass mit der SuE-Zulage im vergangenen Jahr ein Zugeständnis erreicht wurde, was nicht unerheblich ausfällt. Monatlich 130 Euro sind im Vergleich zu einer S8b Stufe 3 in Höhe von 3.463,08 Euro schon mal 3,76 % Gehaltserhöhung – und das, nachdem es bereits im April 2022 eine Steigerung gab. Ob die Arbeitgeber eine Anrechnung vornehmen wollen, würde ich eher bezweifeln.


Was so ein Vorgehen mit sich bringt

Das implizierte Ziel der Gewerkschaften, eine Steigerung der Entgelte für eine Fachkraft im Sozial- und Erziehungsdienst auf „7.000 Euro“ hinzubekommen, erscheint nur logisch. Das Vorgehen ist sowieso immer dasselbe: man orientiert sich an den Abschlüssen aus anderen Branchen, wie jetzt mit dem aus dem Bereich der IG-Metall. Die SuE-Zulage könnte man später, wenn es aber so nicht hingehauen hat, „gedanklich“ schon dazu nehmen. Für die jetzige Tarifrunde ist es aber unerheblich.

Man darf sich allerdings gerne bewusst machen, wie hoch so die Jahresvergütungen im Sozial- und Erziehungsdienst ausfallen. Da gibt es nur den Bruchteil eines 13. Gehalts anstelle der ansonsten „üblichen“ Weihnachtsgehälter und 14. Gehalt als Bonus. Das Leistungsentgelt kommt schon lange nicht vom Fleck und bereitet unsäglich viel Arbeit (es sei denn, man hört auf mit diesen vielen bürokratischen Hemmnissen). In einem TVöD-angehörigen Tarifwerk liegt die Stufe 6 nach wie vor unterhalb von der in der VKA-Version. Und abschließend sollte nicht vergessen werden, dass für die kleine Gruppe an Beschäftigten mit einem Interesse an Altersteilzeit kein gültiger Tarifvertrag mehr vorliegt; man müsste sich jetzt auf das Gesetz beziehen, und das wird für die Personaler kein Zuckerschlecken.

Es gibt viel zu tun, und vielleicht wird man sich trotz allem zu spartenspezifischen Sonderverhandlungen wiederfinden.

Wie immer es weitergehen wird, eins ist schon im Vorwege zwischen den Leistungserbringern und Leistungsträgern im Bereich der hiesigen Eingliederungshilfe deutlich geworden: es braucht weitere Verhandlungen, um den wahrscheinlich hohen Refinanzierungsbedarf abzumildern. 

CGS

 

 

Siehe ebenfalls dazu den eigenen Beitrag vom 30.1.2023:

Die Tarifverhandlungen im TVöD haben ihren ersten Tag

 

 

Das hier ist keine Rechtsberatung oder Aufforderung zur Vornahme eines Rechtsgeschäftes. Der Beitrag stellt nur meine Sicht auf die Dinge dar. Und eine solche Sicht kann sich immer noch ändern. Brauchen Sie rechtliche Unterstützung, wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, Sozial- und Betroffenenverbände oder rechtskundige Dritte. Lesen Sie bitte ebenfalls die Hinweise zum Rechtsstatus der Webseite, Urheberrechtsbestimmungen und Haftungsausschluss sowie die Datenschutzerklärung.

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