Montag, 4. März 2019

Tarifergebnis im TdL – Tarifrunde 2019

Und diese Tarifrunde ging dann auch recht schnell zu Ende (Bsirske: „zwei Nächte durchgemacht“). Die Steigerungen sind teils beachtlich, weil Mindestbeträge vereinbart worden sind. In den unteren Entgeltgruppen ergeben sich damit sehr deutliche Steigerungsraten von wenigstens 4 oder 5 % alleine schon für das Jahr 2019.

Es ergibt sich aber nun die Schwierigkeit für Leistungserbringer, diese Steigerungen refinanziert zu bekommen. Die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2019 sind bereits gelaufen. Und noch vor zwei Jahren wurde die Möglichkeit besprochen, damals schon abzuschließen, damit man sich konzentriert an die Umsetzung des BTHG machen kann. Wenn seinerzeit noch mit niedrigeren Steigerungen gerechnet worden ist, werden diese Leistungserbringer ein Problem haben.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

+++


Das Ergebnis

Verdi vermeldet:

„Rückwirkend zum 1. Januar 2019 wird es eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent mit mindestens 100 Euro geben, zum 1. Januar 2020 weitere 3,2 Prozent mit mindestens 90 Euro und zum 1. Januar 2021 noch einmal 1,4 Prozent mit mindestens 50 Euro. Für die Auszubildenden steigen die Vergütungen insgesamt um 100 Euro in zwei Schritten von 50 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020. Wie auch schon beim Abschluss mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) erhalten sie zudem einen zusätzlichen Urlaubstag und werden nun auch 30 Urlaubstage haben.“

Quelle:

ver.di
Tarif- und Besoldungsrunde 2019 mit der Tarifgemeinschaft der Länder


Nach der Entgelttabelle des betreffenden Tarifvertrags ergeben sich somit diese Steigerungsraten zum 1. Januar 2019:

Entgelt
Grundentgelt
Entwicklungsstufen
Gruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
15
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
14
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
13
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
12
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
11
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
10
3,24%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
9
3,64%
3,30%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
8
3,87%
3,51%
3,37%
3,25%
3,20%
3,20%
7
4,12%
3,74%
3,53%
3,39%
3,28%
3,20%
6
4,19%
3,81%
3,64%
3,49%
3,40%
3,31%
5
4,36%
3,97%
3,79%
3,64%
3,52%
3,45%
4
4,58%
4,16%
3,92%
3,79%
3,68%
3,61%
3
4,64%
4,22%
4,12%
3,96%
3,84%
3,75%
2
5,00%
4,55%
4,43%
4,32%
4,08%
3,85%
1

5,56%
5,47%
5,37%
5,27%
5,03%


Zum 1. Januar 2020 liegen die Steigerungsraten dann bei:

Entgelt
Grundentgelt
Entwicklungsstufen
Gruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
15
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
14
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
13
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
12
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
11
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
10
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
9
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
8
3,35%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
7
3,56%
3,25%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
6
3,62%
3,30%
3,20%
3,20%
3,20%
3,20%
5
3,76%
3,44%
3,29%
3,20%
3,20%
3,20%
4
3,94%
3,59%
3,39%
3,29%
3,20%
3,20%
3
3,99%
3,65%
3,56%
3,43%
3,33%
3,25%
2
4,29%
3,92%
3,82%
3,73%
3,53%
3,34%
1

4,74%
4,67%
4,59%
4,50%
4,31%


Und zum 1. Januar 2021 steigen die Entgelte um diese Sätze:

Entgelt
Grundentgelt
Entwicklungsstufen
Gruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
15
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
14
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
13
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
12
1,42%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
11
1,47%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
10
1,52%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
1,40%
9
1,70%
1,55%
1,48%
1,40%
1,40%
1,40%
8
1,80%
1,65%
1,58%
1,52%
1,47%
1,43%
7
1,91%
1,75%
1,65%
1,59%
1,54%
1,50%
6
1,94%
1,78%
1,70%
1,64%
1,59%
1,55%
5
2,01%
1,85%
1,77%
1,70%
1,65%
1,62%
4
2,11%
1,93%
1,82%
1,77%
1,72%
1,69%
3
2,13%
1,95%
1,91%
1,84%
1,79%
1,75%
2
2,28%
2,10%
2,04%
2,00%
1,89%
1,80%
1

2,52%
2,48%
2,44%
2,39%
2,30%

Quelle:

Eigene Berechnungen auf Basis der Anlage B zum TV-L


Was diese Ergebnisse für Vergütungsverhandlungen bedeuten

Es gibt Verhandlungen, in denen die übrigen Faktoren wie z.B. Jahressonderzahlungen und Urlaubstage völlig ausgeblendet werden. Man beschränkt sich auf die Erhöhung der Entgeltgruppen, weil es nicht weiter bewertet werden muss. Wenn es aber um eine Mindest-Steigerung geht, wie man sie jetzt wieder verhandelt hat, muss man schon hinterfragen, wie teuer die Tarifrunde wirklich geworden ist.

Man könnte annehmen, dass der Personalmix in einer vollstationären Wohneinrichtung sich im Wesentlichen aus Mitarbeitenden zusammensetzt, die in der Entgeltgruppe 3 (Nicht-Fachkräfte, mit zweijähriger Helferausbildung, Mitarbeiter im Betreuungsdienst etc.) und Entgeltgruppe 8 (Fachkräfte, mit dreijähriger Fachausbildung usw.) eingruppiert sind. Die meisten von ihnen werden eine langjährige Berufserfahrung aufweisen können, so dass mit einer Zugehörigkeit zu den Entwicklungsstufen 3 bis 5 gerechnet werden kann. Geht man nun von einem hälftigen Personalmix aus, würde sich ein Mittelwert ergeben für das Jahr 2019 von 3,62 %, für 2020 von 3,32 % und für 2021 dann 1,69 % (siehe dazu die gelb markierten Felder); also wesentlich höhere Steigerungssätze.

Leistungserbringer mit TV-L-Zugehörigkeit würden, wenn sie jetzt eine geringere Steigerungsrate bei den Personalkosten vereinbart hatten, schon wieder in wirtschaftliche Bedrängnis geraten. Dies nachzuholen wird sehr wahrscheinlich nicht gelingen, weil die Leistungsträger gerne auf den Grundsatz von „prospektiven Entgelten“ verweisen (vgl. dazu § 77 Abs. 1 SGB XII).

CGS


+++ Nachtrag vom 4.3.2019 +++

In Hamburg hatte man in den Vergütungsverhandlungen mit den Verbänden für den Leistungsbereich „klassisch-stationäre Eingliederungshilfe mit Leistungsstufen“ eine Erhöhung der Personalkosten von 3,24 % vereinbart gehabt.

Die Annahme eines 50:50-Personalmixes ist sehr oberflächlich bzw. würde einer Fachkraftquote entsprechen, die qualitativ gerade mal eben ausreichend wäre. In Wirklichkeit hat es eigentlich viele Leistungserbringer gegeben, die einen deutlich höheren Anteil an Fachkräften eingesetzt hatten. In acht Leistungsvereinbarungen, die mir bekannt sind aus früheren Zeiten, fanden sich Quoten mit einer Bandbreite von 43,75 % (!) bis hin zu 88,70 %; in vier Fällen lag jedenfalls die Fachkraftquote bei über 80 %.  Unterstellt man dann noch eine niedrige Fluktuationsrate, könnte die Steigerung der Personalkosten etwas geringer ausfallen, aber noch immer über dem vorgenannten Erhöhungssatz.




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Tarifergebnis im Bereich des TdL – Tarifrunde 2019