Mittwoch, 24. Juni 2020

Entwicklung der Löhne und Gehälter

Die Krise ist vorbei, denn es gibt immer mehr „andere“ Nachrichten. Im August 2020 wird es vermutlich einen weiteren Auftakt geben zu neuen Verhandlungen über die Bestimmungen des TVöD. Wenn das dann die Runde macht, werden auch die Leistungserbringer gezwungen sein, vermutete Kostensteigerungen mit den Leistungsträgern zu verhandeln. Schon jetzt weiß man aber, wo es neue Löhne geben wird.

+++ Nachtrag vom 25.6.2020 +++

Für die Rentnerinnen und Rentner soll es eine Nullrunde geben in 2021. Das klingt angesichts der gewerkschaftlichen Beschlüsse wie ein Gegen-Signal.

+++ Nachtrag vom 30.6.2020 +++

Der Mindestlohn soll zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro, zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro steigen. Das wären dann 1,10 Euro mehr in zwei Jahren oder, in Prozenten ausgedrückt, 2,67 % bis Juli nächsten Jahrs und weitere 8,85 % im folgenden. Das ist "relativ" gesehen eine Menge.


Im Herbst geht es los mit den Tarifverhandlungen im TVöD

So wie es derzeit aussieht, überlagert das Krisenmanagement jeglichen Willen zu Verhandlungen über neue Löhne und Gehälter. Am 18.6.2020 gab es nun den Beschluss zu einer Kündigung der Entgelttabellen im Bereich des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD). Mit konkreten Forderungen an die Arbeitgeber kann man jedoch erst im August 2020 rechnen. Und dann beginnen im Herbst die Verhandlungen.

Da schon die Idee einer (steuerfreien) Einmalzahlung an die Beschäftigten (angeblich in Höhe von 1.500 Euro) scheiterte, könnte es sehr gut sein, dass die kommenden Verhandlungen diesen Zugewinn anstreben – und dann reden wir über gut 4 % (zum Vergleich: 3.351,85 Euro = S8b Stufe 3, Monats-Entgelt). Das ist aber recht gering im Vergleich zu den Forderungen der früheren Jahre. Vielleicht einigen sich die Tarifpartner wieder auf eine mehrjährige Laufzeit mit verschiedenen Steigerungssätzen, so dass dann ein ansehnlicher Verhandlungserfolg präsentiert werden kann.

Die Gewerkschaften wollen jedenfalls eine „Reallohnsteigerung“ erzielen, so der Vorsitzende in seiner Presseerklärung. Das klingt nachvollziehbar, aber es wird hier wieder zu Konflikten kommen. Die öffentliche Hand wird ganz bestimmt nicht noch weitere Mehrbelastungen hinnehmen. Derartige Reallohnsteigerungen gab es schon in den letzten Jahren immer mal wieder. Und überhaupt: Welche Steigerung wäre denn angemessen, damit die Löhne „real“ steigen? Da wird wieder mit Begriffen gespielt, um die Notwendigkeit des Ausgleichs von Teuerungen (Inflation) zu unterstellen. Welche Teuerungen wird es betreffen? Energiepreisen, Lebensmittel oder andere Warenkörbe?


Abschaffung der Ost-West-Spreizung bei den Mindestlöhnen

Dass es einen Anstieg geben wird, davon muss man in gewohnter Weise ausgehen – da hilft kein Klagen der Arbeitgeber. Die Mindestlöhne, insbesondere im Bereich der Pflege, werden schon in diesem Jahr einen Anstieg erfahren, der sogar zu einer Abschaffung der „Ost-West-Spreizung“ in 2021 führt. Neu wird es sein, dass man zwischen Pflegehilfskräften ohne und mit Ausbildung sowie Pflegefachkräften unterscheiden wird. Und wenn es schon an der Stelle eine Erhöhung gibt, muss es auch woanders etwas mehr geben – eine „Spreizung“ an anderer Stelle.

Wo es vorerst nicht weiter zu gehen scheint, ist der Bereich des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Doch auch das folgt einem Kalkül. Der Erfolg im TVöD könnte sich vielleicht übertragen lassen auf den TV-L.

Was bedeutet das nun für die Leistungserbringer? – Im Herbst wird man sich mit den Forderungen der Gewerkschaften und dem Herbstgutachten der Wirtschaftsweisen auseinandersetzen, um anschließend selbst Forderungen an die Leistungsträger zu formulieren. Dazu kommen auch die ungedeckten Mehraufwendungen aus der Corona-Krise plus einmalige Kosten zur Installation einer betrieblichen Pandemieplanung / Hygienekonzept-neu. Natürlich werden die Leistungsträger sich dagegen stellen. Dann wird man gegenhalten müssen seitens der Verbände, dass man schließlich in 2021 mit „sprudelnden“ Steuereinnahmen rechnen darf – und so weiter.

CGS



  
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