+++ Nachtrag vom 25.6.2020 +++
Für die Rentnerinnen und Rentner soll es eine Nullrunde geben in 2021. Das klingt angesichts der gewerkschaftlichen Beschlüsse wie ein Gegen-Signal.
+++ Nachtrag vom 30.6.2020 +++
Der Mindestlohn soll zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro, zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro steigen. Das wären dann 1,10 Euro mehr in zwei Jahren oder, in Prozenten ausgedrückt, 2,67 % bis Juli nächsten Jahrs und weitere 8,85 % im folgenden. Das ist "relativ" gesehen eine Menge.
Im Herbst geht es los mit den Tarifverhandlungen im TVöD
So wie es derzeit aussieht, überlagert das
Krisenmanagement jeglichen Willen zu Verhandlungen über neue Löhne und
Gehälter. Am 18.6.2020 gab es nun den Beschluss zu einer Kündigung der
Entgelttabellen im Bereich des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Mit konkreten Forderungen an die Arbeitgeber kann man jedoch erst im August
2020 rechnen. Und dann beginnen im Herbst die Verhandlungen.
Da schon die Idee einer (steuerfreien) Einmalzahlung an
die Beschäftigten (angeblich in Höhe von 1.500 Euro) scheiterte, könnte es sehr
gut sein, dass die kommenden Verhandlungen diesen Zugewinn anstreben – und dann
reden wir über gut 4 % (zum Vergleich: 3.351,85 Euro = S8b Stufe 3,
Monats-Entgelt). Das ist aber recht gering im Vergleich zu den Forderungen der
früheren Jahre. Vielleicht einigen sich die Tarifpartner wieder auf eine
mehrjährige Laufzeit mit verschiedenen Steigerungssätzen, so dass dann ein
ansehnlicher Verhandlungserfolg präsentiert werden kann.
Die Gewerkschaften wollen jedenfalls eine
„Reallohnsteigerung“ erzielen, so der Vorsitzende in seiner Presseerklärung.
Das klingt nachvollziehbar, aber es wird hier wieder zu Konflikten kommen. Die öffentliche
Hand wird ganz bestimmt nicht noch weitere Mehrbelastungen hinnehmen. Derartige
Reallohnsteigerungen gab es schon in den letzten Jahren immer mal wieder. Und
überhaupt: Welche Steigerung wäre denn angemessen, damit die Löhne „real“
steigen? Da wird wieder mit Begriffen gespielt, um die Notwendigkeit des
Ausgleichs von Teuerungen (Inflation) zu unterstellen. Welche Teuerungen wird
es betreffen? Energiepreisen, Lebensmittel oder andere Warenkörbe?
Abschaffung der Ost-West-Spreizung bei den Mindestlöhnen
Dass es einen Anstieg geben wird, davon muss man in
gewohnter Weise ausgehen – da hilft kein Klagen der Arbeitgeber. Die
Mindestlöhne, insbesondere im Bereich der Pflege, werden schon in diesem Jahr
einen Anstieg erfahren, der sogar zu einer Abschaffung der „Ost-West-Spreizung“
in 2021 führt. Neu wird es sein, dass man zwischen Pflegehilfskräften ohne und
mit Ausbildung sowie Pflegefachkräften unterscheiden wird. Und wenn es schon an
der Stelle eine Erhöhung gibt, muss es auch woanders etwas mehr geben – eine „Spreizung“
an anderer Stelle.
Wo es vorerst nicht weiter zu gehen scheint, ist der
Bereich des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Doch
auch das folgt einem Kalkül. Der Erfolg im TVöD könnte sich vielleicht
übertragen lassen auf den TV-L.
Was bedeutet das nun für die Leistungserbringer? – Im
Herbst wird man sich mit den Forderungen der Gewerkschaften und dem
Herbstgutachten der Wirtschaftsweisen auseinandersetzen, um anschließend selbst
Forderungen an die Leistungsträger zu formulieren. Dazu kommen auch die
ungedeckten Mehraufwendungen aus der Corona-Krise plus einmalige Kosten zur
Installation einer betrieblichen Pandemieplanung / Hygienekonzept-neu.
Natürlich werden die Leistungsträger sich dagegen stellen. Dann wird man
gegenhalten müssen seitens der Verbände, dass man schließlich in 2021 mit „sprudelnden“
Steuereinnahmen rechnen darf – und so weiter.
CGS
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Dinge dar. Und eine solche Sicht kann sich immer noch ändern. Brauchen Sie
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Entwicklung der Löhne und Gehälter