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Dienstag, 19. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 3)

[Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, stellt sich nun die Frage, wie es mit Altersteilzeitarbeit weitergehen wird.

Dies ist der dritte Beitrag in einer Serie. Im ersten Beitrag ging es noch um diesen Wegfall der tariflichen Regelungen und der Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrats. Im zweiten Beitrag sollten die grundlegenden Bedingungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie dem Entgelt in der Altersteilzeit besprochen werden. In diesem Teil geht es um ein paar Nachteile, die sich auftun könnten, wenn man Altersteilzeit vereinbart.

 

Dienstag, 12. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 2)

 [Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, stellt sich nun die Frage, wie es mit Altersteilzeitarbeit weitergehen wird.

Dies ist der zweite Beitrag. Im ersten Beitrag ging es noch um diesen Wegfall der tariflichen Regelungen und der Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrats. Hier geht es um die grundlegenden Bedingungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie dem Entgelt in der Altersteilzeit. Im dritten Teil werden die Quellen aufgeführt.

 

Mittwoch, 6. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 1)

[Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, entstand nun ein Problem bei denjenigen, die noch schnell und mal eben einen Altersteilzeitvertrag für die Zeit beginnend nach dem Kalenderjahr 2022 vereinbart hatten; also mit anderen Worten: Altersteilzeit sollte im Jahr 2023 beginnen.

Diese Verträge wären zurückzunehmen – von beiden Seiten.

Dies ist der erste Beitrag aus einer Serie, die sich mit der Altersteilzeit näher befasst. Im dritten Teil werden dann die Quellen aufgeführt.