[Hinweis: Das
folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten
werden.]
Weil der
Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV
FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, stellt sich nun
die Frage, wie es mit Altersteilzeitarbeit weitergehen wird.
Dies ist der dritte
Beitrag in einer Serie. Im ersten Beitrag ging es noch um diesen Wegfall der tariflichen Regelungen und der
Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrats. Im zweiten Beitrag
sollten die grundlegenden Bedingungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie dem
Entgelt in der Altersteilzeit besprochen werden. In diesem Teil geht es um ein
paar Nachteile, die sich auftun könnten, wenn man Altersteilzeit vereinbart.