Berufsanfänger
werden der Stufe 1 zugeordnet bzw. der Stufe 2 nach einem Jahr praktischer
Tätigkeit. Berufserfahrene kommen mindestens in die Stufe 3, können aber beim Wechsel von einem anderen Arbeitgeber und einem besonderen personellen Bedarf gleich eine höhere Stufe erlangen.
Beispiel 1: Betreuung in einer Offenen Ganztagesschule
(OGT)
Die Betreuungskraft soll die
Hausaufgaben-Bearbeitung von Grundschulkindern begleiten und Hilfestellung
geben bei der Erledigung der Aufgaben. Wenn Kinder mit Lernschwierigkeiten unterstützt
werden müssen, geschieht dies in enger Absprache mit den Lehrkräften. Weitere Betreuungsleistungen
umfassen einfache, spielerische Beschäftigungen und die Begleitung der Kinder zum
Mittagessen in einer Mensa.
Elterngespräche werden nur in
Bezug auf diese Betreuung zu führen sein.
Die Eingruppierung erfolgt in
der Entgeltgruppe S 3 TVöD-BT-B im Falle einer pädagogischen oder verwandten
Ausbildung (z.B. sozialpädagogische Assistenten bzw. Kinderpfleger). Diese
Tätigkeit kann aber auch von sozial erfahrenen Personen ausgeübt werden, die
dann aber der Entgeltgruppe S 2 zugeordnet werden.
TVöD-VKA (gültig bis 28.2.2020)
S 3: monatliches Tabellenentgelt von 2.436,27 Euro (Stufe
1) bis 3.105,22 Euro (Stufe 6), Vollzeit
TVöD-VKA (gültig ab 1.3.2020)
S 3: monatliches Tabellenentgelt von 2.476,93 Euro (Stufe
1) bis 3.137,31 Euro (Stufe 6), Vollzeit
Beispiel 2: Schulassistenz in einem Förderzentrum
Lehrkräfte an einem Förderzentrum für Kinder mit
geistigem und körperlichem Entwicklungsbedarf sollen zwar vorrangig unterstützt
werden, die Begleitung der Kinder und Jugendlichen mit einem hohen
Unterstützungsbedarf erstreckt sich neben der pädagogischen Hilfestellung auch
auf pflegerische Belange und das soziale Miteinander. Zu den pflegerischen
Aufgaben gehören unter anderem Körperpflege (Wickeln und Saubermachen),
Reinigung und Wäschepflege. Aber auch bei der Nahrungsmittelaufnahme muss
unterstützt werden bis hin zu besonderen medizinischen Leistungen (z.B.
Medikamentengabe) und dem sozialen Miteinander in Pausen.
Es kann vorkommen, dass einige Kinder gehoben und
getragen werden müssen.
Aufgrund des höheren fachlichen Anspruchs wird bei
Assistenzkräften mindestens eine fachbezogene zwei- bis dreijährige Ausbildung
erwartet *). Geduld und Einfühlungsvermögen sind dazu weitere sehr wichtige
Eigenschaften, die benötigt werden, da in vielen Fällen eine Kommunikation sehr
schwierig ist.
Die Vergütung erfolgt je nach Ausbildungsstand in der
Entgeltgruppe S 4 TVöD-BT-B oder höher.
TVöD-VKA (gültig bis 28.2.2020)
S 4: monatliches Tabellenentgelt von 2.592,92 Euro (Stufe
1) bis 3.373,59 Euro (Stufe 6), Vollzeit
TVöD-VKA (gültig ab 1.3.2020)
S 4: monatliches Tabellenentgelt von 2.632,35 Euro (Stufe
1) bis 3.408,47 Euro (Stufe 6), Vollzeit
*) = Assistenzfachkräfte, wie zum Beispiel Erzieher,
Heilerziehungspfleger, Altenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
werden in der Regel mit der S 8a/S 8b vergütet.
TVöD-VKA (gültig bis 28.2.2020)
S 8a: monatliches Tabellenentgelt von 2.792,04 Euro (Stufe
1) bis 3.815,74 Euro (Stufe 6), Vollzeit
TVöD-VKA (gültig ab 1.3.2020)
S 8a: monatliches Tabellenentgelt von 2.829,77 Euro (Stufe
1) bis 3.855,19 Euro (Stufe 6), Vollzeit
CGS
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Was könnten Schulassistenz- und Begleitungskräfte
verdienen? (Update)