Der erste Punkt hat
mit einem schlichten Vergleich zwischen den Fristen für die Bearbeitung von
Anträgen bei der Jugendhilfe und denen der Ämter für die Eingliederungshilfe
bereits eine Diskrepanz aufgezeigt. Das muss jetzt nicht gleich einen Nachteil
bedeuten, aber es mangelt an dieser Stelle an der Verlässlichkeit, die so
wesentlich ist für ein würdevolles Leben (Art. 1 GG) und den Zuspruch aus der
Gesellschaft für die Arbeit der Behörden sichert.
Der zweite Punkt
ist zuerst einmal eine Aufzählung von verschiedenen, beobachteten Mängeln im
Zusammenspiel zwischen Schule, Leistungserbringung und Leistungsträgerschaft.
Und es mündet leider in eine kritische Feststellung zu eineem Papier, dass die
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüs)
zusammen mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag vor gut
einem Jahr herausgebracht hat (Thema: Bildung von Schulbegleiterpools).
Mit alledem lässt
sich gar nichts gewinnen.
