Das Thema
„Schnittstellen“ kennt man im Bereich der Sozialleistungen sehr gut. Gerade
weil Sozialleistungen viel Geld kosten, versuchen viele Akteure, die
Verantwortung bzw. die Kosten- und Leistungsträgerschaft zulasten anderer hin
und her zu schieben. Und weil das Gesetz in manchen Fällen nicht klar
geschrieben oder der einzelne Bereich sehr komplex ist, finden sich eben sehr
viele „Schnittstellen“. Von daher müssen sich die Beteiligten zusammenfinden
und ihre Zusammenarbeit oder Kooperation beschreiben, damit Unklarheiten
beseitigt und die Hilfeleistung effektiver gestaltet werden.
Vor kurzem veröffentlichten die Fachverbände für Menschen
mit Behinderungen (dazu gehören Caritas, Lebenshilfe, BVKM u.a.) eine Liste
von Gesichtspunkten für Abstimmung und Absprachen, mit der die
Schnittstelle zwischen Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderung einerseits und Krankenhäusern andererseits
verdeutlicht und besser kontrolliert werden kann.
Oberstes Ziel ist es, den behinderten Menschen mit seinem
Assistenzbedarf bestmöglich zu unterstützen und dabei die Versorgung vor,
während und nach dem Krankenhausaufenthalt zu gewährleisten. Beteiligte an der
Erbringung dieser Versorgungsleistung wären der jeweilige Dienst oder die Einrichtung
der Eingliederungshilfe wie auch das Krankenhaus, manchmal vor- und
nachbereitend, manchmal auch überlappend und indirekt. Weiterer Beteiligter
wären zwar die gesetzlichen Betreuer, doch weil vermutlich die Umsetzbarkeit in
der Praxis schwierig ausfällt, wären diese nur am Rande involviert. In jedem
Fall soll diese Liste dabei helfen, den Assistenzbedarf des behinderten
Menschen (und gleichzeitig dann Patienten) wie auch die jeweiligen Interessen
und Anliegen der Beteiligten ausreichend zu berücksichtigen und zu
systematisieren.
In der Unterlage wird herausgestellt, dass es eine
Vielzahl von konkreten Gegebenheiten vor Ort geben kann. Statt einer
detaillierten Musterkooperationsvereinbarung soll diese Liste allerdings
verstanden werden als ein Leitfaden für den Dialog zwischen den (beiden)
Leistungserbringern. Und somit kann diese Liste auch nicht als
Prüfungsrichtlinie verstanden werden, wohl aber als Grundlage für bilaterale
Aushandlungen.
Doch es ist nur eine einseitig erstellte Liste von den
Fachverbänden. Was jetzt fehlt, ist die breite Akzeptanz und Zustimmung der
Krankenhausverbände, so dass man sich im ersten Kontakt auf diese Grundlage
beziehen könnte. Die Liste ist trotzdem wertvoll und wichtig, denn sie
berücksichtigt Hinweise und Verbesserungsvorschläge verschiedener
Krankenhausverbände in Deutschland.
Ob Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
diese Liste in ihre Arbeit übernehmen können, ist allerdings differenziert zu
betrachten. Grundsätzlich sollte dies der Fall sein, ganz aus fachlichen und
qualitätsorientierten Gründen, doch nicht jedes Krankenhaus wird dem Anliegen
zum Abschluss einer bilateralen Kooperationsvereinbarung aufgeschlossen
begegnen. Wahrscheinlich bestehen Annahmen über die „Leistungspflicht“ der
anderen Seite und Erwartungshaltungen, die schlichtweg unzutreffend sind. Was
wirklich benötigt wird, müsste anhand dieser Liste herausgearbeitet werden,
damit auch im Notfall die Betreuungsleistenden die richtigen Informationen
weitergeben und Maßnahmen einleiten können.
Von den herausgebenden Fachverbänden wird empfohlen, dass
die Fragestellungen der Kooperation und der Kommunikation zwischen den beiden
Beteiligten möglichst verbindlich geregelt und schriftlich fixiert werden
sollten. Zu beachten wäre dabei, dass bestehende gesetzliche Vorschriften zum
Datenschutz, Rechtsanspruch auf Krankenhausbehandlung oder den ärztlichen
Behandlungs- und Beratungspflichten u.a. durch diese Kooperationsvereinbarung
nur ergänzt werden. Doch ganz besonders wichtig ist es, dass die gesetzlichen
Leistungspflichten des Krankenhauses klar beschrieben sind, damit die
Bedarfslücke zu den Leistungspflichten des Dienstes oder der Einrichtung der
Eingliederungshilfe deutlicher wird – dann zeigt sich ein erhöhter Hilfebedarf,
der aus Mitteln der Sozialhilfe gedeckt werden muss.
CGS
Quelle:
„Bessere Krankenhausversorgung von Menschen mit
Behinderung!“
Liste von Gesichtspunkten für Abstimmung und
Absprachen zur Verbesserung der Kooperation zwischen Diensten und
Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung einerseits
und Krankenhäusern andererseits
Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderter
Menschen e.V.
Erarbeitet vom AK Gesundheitspolitik der Fachverbände für
Menschen mit Behinderung unter Leitung von Prof. Michael Seide und
verabschiedet von der Konferenz der Fachverbände in Berlin am 1.11.2016.
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