Zuletzt
hatte ich darüber nachgedacht, was die Arbeit am Bundesteilhabegesetz zum
Erliegen bringen könnte (mein Beitrag vom 6.10.2014). Ich sehe im neuen Bundesteilhabegesetz
vorrangig den Versuch, die Finanzierung der Sozialleistung Eingliederungshilfe
auf den Bund bzw. den Steuerzahler abzuwälzen. Meine Annahme rührt daher, dass
im Vorfeld dieses Gesetzes-Vorhabens viel Aufsehen darum gemacht wurde, dass
die öffentlichen Haushalte enorm belastet seien durch diese Form der
Sozialleistung. Wenn aber nun andere Effekte dazu führen, dass die
Eingliederungshilfe doch nicht so teuer wird, wie befürchtet (vgl. auch meinen
Beitrag vom 21.8.2014), dann könnte das Interesse seitens der Länder und
Kommunen deutlich erlahmen.
Doch
soweit muss es nicht kommen. Die bisherigen 5 Sitzungen der Arbeitsgruppe haben
eine gewisse Dynamik entfaltet. Es wird sich in jedem Fall etwas ändern. Für
mich interessant sind folgende Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe:
-
Behinderungsbegriff (2. Sitzung)
-
Bedarfsermittlung und Bedarfserhebung (2. Sitzung)
-
Soziale Teilhabe und Assistenzleistungen (4. Sitzung)
Dagegen
fehlt es an weiteren Unterlagen aus der 5. Sitzung, in der es um mögliche
Änderungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Aufgaben und Verantwortung der Länder
und Träger sowie das Leistungserbringungs- und Vertragsrecht ging.
Auf
dem Plan stehen dann noch 5 weitere Sitzungen der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz
mit den folgenden Themen:
6.
Sitzung
am
20. Januar 2015
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1.
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Große Lösung SGB VIII
2.
Kultusbereich: inklusive Bildung (einschließlich Hochschule)
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7.
Sitzung
am
19. Februar 2015
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1.
Krankenversicherung (SGB V), insbesondere häusliche Krankenpflege und
Soziotherapie
2.
Pflegeversicherung (SGB XI), insbesondere Pflegebedürftigkeitsbegriff neu - §
43a SGB XI - § 55 SGB XII
3.
Hilfe zur Pflege
4.
Medizinische Rehabilitation
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8.
Sitzung
am
12. März 2015
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1.
Finanzielle Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen
2.
Kommunale Entlastung (z. B. Bundesteilhabegeld, Aufgabenverlagerung)
3.
Gegenfinanzierung Leistungsverbesserungen
4.
Finanzierungstableau
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9.
Sitzung
am
14. April 2015
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1.
Übergangsregelungen - Inkrafttreten
2.
Abschluss
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Für
mich wird das Ergebnis der 7. Sitzung und 8. Sitzung interessant werden, da
hier ein „neuer“ Pflegebedürftigkeitsbegriff erarbeitet werden soll, eine
Abgrenzung zwischen Pflege und Eingliederungshilfe (vgl. auch meinen Beitrag
vom 28.10.2014) zu erwarten ist und ganz besonders die Ideen zur
Gegenfinanzierung erarbeitet werden (denn es wird teuer!).
CGS
Quelle: