Freitag, 15. Mai 2015

Schulassistenten und Schulbegleitungen - Diskussionsstand Februar 2015

Es wird allgemein beklagt, dass in der sozialwirtschaftlichen Praxis immer öfter Tendenzen ausgemacht werden hin zu einer Entprofessionalisierung bei den Berufen und Trivialisierung bei den Aufgaben. Dies zeigt sich derzeit auch in den KITA-Streiks, bei denen die Gewerkschaften insbesondere eine Verbesserung der Situation der Erzieher und anderen Fachkräften fordern. Überhaupt versucht man, die Außendarstellung aller Beschäftigten in den Sozialberufen zu stärken, so wie man vor einigen Jahren dies für die pflegerischen Berufe angegangen hatte.

In der jetzigen Debatte um die Einführung des Berufs „Schulassistenten“ an schleswig-holsteinischen Schulen wird ebenfalls um fachliche Qualität gerungen, wie auch um eine Auflistung der Aufgaben, die vom Schulassistenten zu übernehmen sind.

Es gibt Vorstellungen, dass der Zugang zu diesem Beruf nur Akademikern oder Fachabsolventen mit dreijähriger Ausbildung vorbehalten sein muss, gerade weil die Arbeit mit Grundschulkindern eine so herausgehobene Stellung einnehmen muss. Die pädagogische Assistenz bzw. die Unterstützung der Lehrer wird dabei als Ziel herausgestellt. Doch dabei geht es nicht mehr einfach nur um eine technische Hilfe, so wie es bislang im Berufsbild auf Berufenet beschrieben steht. Der Beruf ist gedacht als eine personelle Aufstockung bestehender pädagogischer Strukturen, um dem steigenden Bedarf aus den Zugängen von Kindern mit Behinderungen an Regelschulen besser begegnen zu können.

Dass die Regelschulen für die inklusive Teilnahme behinderter Schüler verantwortlich sind und entsprechende Strukturen bereithalten müssen, hatte in 2014 das Landessozialgericht in Schleswig-Holstein in einem aufsehenerregenden Beschluss seinerzeit so festgestellt. Es sei nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) Maßnahmen zu finanzieren, wenn, wie im damaligen Fall, die Schulbegleitung pädagogisch tätig ist bzw. im Kernbereich pädagogischer Arbeit mitwirkt. In der Folge dieses Beschlusses sahen sich einige Landkreise dazu genötigt, Anträge auf Schulbegleitung pauschal abzulehnen und verwiesen zurück an die Schulträger bzw. das Land. Eine Diskussion entstand, was denn nun die Aufgaben sein sollen und welche Qualität Schulassistenz haben soll.

Schulbegleitung und Schulassistenz sollen jedenfalls nicht miteinander konkurrieren, sind sich viele einig. Es wäre sinnvoll, wenn Schulassistenten die pädagogischen Fachkräfte entlasten und pädagogische Aufgaben übernehmen. Gleichzeitig sollen sie aber in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich und in einem eigenen Teilbereich der pädagogischen Arbeit tätig zu sein.

Sind dann ihre Klienten „nur“ die behinderten Schüler oder richtet sich ihre Arbeit auf die gesamte Klasse? Es drohen Doppelstrukturen und bürokratische Fallstricke, die nicht gewollt sind. Und nicht zuletzt wäre zu bedenken, dass in Zeiten leerer Kassen oder bei einem Lehrer-Mangel schnell auf die Schulassistenten zurückgegriffen werden würde, die dann trotz aller gesetzlich legitimierter Inklusion eben keine Inklusions-Arbeit leisten könnten.

Schulbegleitung wird nicht durch Schulassistenz ersetzt. Auf Schulbegleitung besteht ein Rechtsanspruch einzelner Kinder. Die Maßnahme Schulbegleitung soll das Recht dieser Kinder auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sicherstellen und eine angemessen Schulausbildung ermöglichen (vgl. § 53 SGB XII). Schulassistenz als pädagogische Verstärkung des Unterrichts wird dagegen anders zu gestalten sein und sie wird nicht die Aufgaben der Eingliederungshilfe übernehmen können. Von daher werden die beruflichen Zugangsvoraussetzungen ggf. abweichen müssen.

Wen hat die Schulbegleitung zum Ziel?
Die Unterstützung eines behinderten Kindes mit seinen persönlichen Bedarfen; und diese können variieren hinsichtlich der Einschränkungen bei den körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder der seelischen Gesundheit (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Entsprechend sind Schulbegleitungen Pfleger, Heilpädagogen oder auch einfach nur Nichtfachkräfte.

Wen hat die Schulassistenz zum Ziel?
Die Unterstützung einer pädagogischen Fachkraft oder Mitwirkung bei der Unterrichtung einer Klasse. Dementsprechend ist eine pädagogische, erzieherische Ausbildung nötig.

Bei der ganzen Diskussion zeigen sich Definitionsprobleme, nicht zuletzt auch an den verschiedenen Tätigkeitsbezeichnungen (z.B. Integrationsassistenz, Inklusionsbegleiter einerseits, Pädagogische Assistenz, Schulhelfer andererseits). Die Wunschliste ist lang, doch es fehlt die Entscheidung, ob die Schulassistenten die Arbeit der Schulbegleitungen übernehmen werden. Wenn Eltern eine Schulbegleitung beantragen wollen beim jeweiligen Sozialdienst, werden sie u.U. weiterverwiesen an das Land. Das mag dann richtig sein, wenn es um rein pädagogische Hilfen geht. Doch Hilfen zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung sind Sache der Eingliederungshilfe; dazu zählen u.a. Unterstützte Kommunikation, Ermöglichung der Teilhabe und Teilnahme am Bildungsgeschehen (d.h. Unterricht und sonstige Aktivitäten im Schulleben), Unterstützung bei der Strukturierung des Schulalltags, Hilfestellung in Stresssituationen, Begleitung bei der sozialen Teilhabe am Gruppengeschehen und grundpflegerische Hilfen.

CGS






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