Freitag, 8. Mai 2015

Die Behindertenhilfe wird ebenfalls bestreikt (Tarifrunde 2015)

Seit heute, 8.5.2015, werden neben Kindertagesstätten und der schulischen Ganztagsbetreuung nun auch Einrichtungen der Behindertenhilfe unbefristet von VERDI bestreikt. Notdienste werden, soweit es geht, eingerichtet und die Versorgung gesichert.

VERDI sieht sich aufgrund eines hohen Zuspruchs von 93,44 % (Angabe der Gewerkschaft) bei der Urabstimmung gut unterstützt. Es geht um nicht weniger als eine Steigerung der Gehälter von rd. 10 % bei den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienstes. Doch wie teuer diese Forderung die kommunalen Arbeitgeber kommen wird, lässt sich nur sehr grob schätzen und nicht auf die vorgenannte Erhöhung reduzieren. Die Gewerkschaft fordert z.B., dass eine Anrechnung von einschlägiger Berufserfahrung, auch aus anderen Arbeitsverhältnissen erfolgen soll und dass bestimmte Berufe in höhere Entgeltgruppen eingruppiert werden (z.B. Kinderpfleger).

Der Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) kontert mit den üblichen Vergleichen: Erzieher  würden dann viel besser bezahlt werden, als Handwerker mit einer dreijährigen Ausbildung, Feuerwehrmänner / -frauen und staatlich geprüfte Techniker.

Problematisch an solchen Arbeitskämpfen sind weniger die Streikfolgen und zeitlich befristeten Ausfälle, sondern die bisher nicht refinanzierten Personalkostensteigerungen in den Vergütungen für z.B. die aktuell bestreikten Einrichtungen der Behindertenhilfe. Eine lineare Tabellenentgeltsteigerung könnte man noch ohne weitere Mühen über die Maßnahmepauschale in die Vergütung übernehmen, doch bei Veränderungen in den Eingruppierungsregeln gestaltet sich die Angelegenheit schwieriger. Und dann muss noch bedacht werden, dass die Verhandler in der Vertragskommission SGB XII Vergütungssätze zum 1. Januar eines neuen Jahres verhandelt haben wollen, aber mit unterjährigen Anpassungen nicht umgehen mögen.

CGS


PS:

Bei den bestreikten Einrichtungen der Behindertenhilfe sollte es sich um Tagesförderstätten und Werkstätten für behinderte Menschen handeln, aber nicht um Wohnstätten und Ambulante Dienste. Auch sind aktuell nur drei Anbieter dieser Einrichtungen betroffen.