Seit heute, 8.5.2015, werden neben Kindertagesstätten und
der schulischen Ganztagsbetreuung nun auch Einrichtungen der Behindertenhilfe unbefristet
von VERDI bestreikt. Notdienste werden, soweit es geht, eingerichtet und die
Versorgung gesichert.
VERDI sieht sich aufgrund eines hohen Zuspruchs von 93,44
% (Angabe der Gewerkschaft) bei der Urabstimmung gut unterstützt. Es geht um
nicht weniger als eine Steigerung der Gehälter von rd. 10 % bei den
Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienstes. Doch wie teuer diese Forderung
die kommunalen Arbeitgeber kommen wird, lässt sich nur sehr grob schätzen und
nicht auf die vorgenannte Erhöhung reduzieren. Die Gewerkschaft fordert z.B.,
dass eine Anrechnung von einschlägiger Berufserfahrung, auch aus anderen Arbeitsverhältnissen
erfolgen soll und dass bestimmte Berufe in höhere Entgeltgruppen eingruppiert
werden (z.B. Kinderpfleger).
Der Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) kontert mit
den üblichen Vergleichen: Erzieher würden dann viel besser bezahlt werden, als
Handwerker mit einer dreijährigen Ausbildung, Feuerwehrmänner / -frauen und
staatlich geprüfte Techniker.
Problematisch an solchen Arbeitskämpfen sind weniger die
Streikfolgen und zeitlich befristeten Ausfälle, sondern die bisher nicht
refinanzierten Personalkostensteigerungen in den Vergütungen für z.B. die aktuell
bestreikten Einrichtungen der Behindertenhilfe. Eine lineare
Tabellenentgeltsteigerung könnte man noch ohne weitere Mühen über die Maßnahmepauschale
in die Vergütung übernehmen, doch bei Veränderungen in den
Eingruppierungsregeln gestaltet sich die Angelegenheit schwieriger. Und dann
muss noch bedacht werden, dass die Verhandler in der Vertragskommission SGB XII
Vergütungssätze zum 1. Januar eines neuen Jahres verhandelt haben wollen, aber
mit unterjährigen Anpassungen nicht umgehen mögen.
CGS
PS:
Bei den bestreikten Einrichtungen der Behindertenhilfe sollte
es sich um Tagesförderstätten und Werkstätten für behinderte Menschen handeln,
aber nicht um Wohnstätten und Ambulante Dienste. Auch sind aktuell nur drei Anbieter
dieser Einrichtungen betroffen.
Quelle: https://hamburg.verdi.de/themen/nachrichten/++co++f80d15d2-f3c9-11e4-b243-525400a933ef
(Aufruf der Seite am 8.5.2015)
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