Mittwoch, 9. Januar 2019

Barbeträge zur persönlichen Verfügung

Bestandteile, die zur Auszahlung kommen können:
2016
2017
2018
2019
Grundbarbetrag (§ 27 b SGB XII)
109,08
110,43
112,32
114,48
Zusatzbarbeträge, festgeschrieben (§ 133a SGB XII)
35,29
35,29
35,29
35,29
halber Abzugsbetrag für KK-Beiträge (§ 61 SGB V)
-4,04
-4,09
-4,16
-4,24
Bekleidungspauschale
27,22
28,66
29,09
29,71


In den häufigsten Fällen wird nur ein Grundbarbetrag ausgezahlt, und von dem wird wiederum ein Abzugsbetrag für Krankenkassen-Beiträge einbehalten (in 2019: 8,48 Euro oder 4,24 Euro).

Es gibt Kommunen, die statt einer monatlichen Bekleidungspauschale ein Bekleidungsgeld erst nach Antragstellung durch den Leistungsberechtigten bzw. seine gesetzliche Betreuung zur Auszahlung bringen für höherwertige Bekleidungsstücke (z.B. Schuhe). Kleidungsstücke von geringem Wert, dazu zählen Unterwäsche und Socken, sollen aus den gezahlten Hilfen zum Lebensunterhalt, zu denen der Grundbarbetrag gehört, gekauft werden.

 CGS





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