Freitag, 5. Dezember 2014

Inklusion an Schulen in Schleswig-Holstein – Stellungnahme der LAG Wohlfahrt vom 27.11.2014

Fortsetzung des Beitrags vom 21.10.2014 über den Ressourcenvorbehalt im Landesschulgesetz.

In Schleswig-Holstein, wie auch in (allen?) anderen Bundesländern, haben sich die Verbände der freien Wohlfahrt zusammengeschlossen zu einer Landesarbeitsgemeinschaft. Aufgabe der LAG Wohlfahrt ist es, als „tragende Säule der sozialen Infrastruktur im Land“ bestimmte Themenfelder im Bereich des Sozialwesens wahrzunehmen. Diese Themenfelder reichen von „der frühkindlichen Förderung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Pflege alter Menschen, der Betreuung von Menschen mit Behinderung bis hin zu der Beratung von Menschen in Not“ (Quelle: http://www.lag-sh.de/)

Nun hat diese LAG Wohlfahrt eine Stellungnahme veröffentlicht zum Bericht der Landesregierung über die Inklusion an Schulen.

Hier ist der Link:


Auf Seite 5, Ziffer 3, geht es um die „schulischen Assistenten“ und „Schulbegleitung“ – über beides hatte ich in der Vergangenheit berichtet. Es wird in diesem Abschnitt auch Bezug genommen zu einem Rechtsgutachten, mit dem ich mich schon beschäftigt, aber hier an dieser Stelle noch nicht besprochen habe. Da das Rechtsgutachten im Wesentlichen bestätigt, dass eine „trennscharfe“ Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialhilfe und der Schule nicht möglich ist, sehe ich meine Überlegungen, die ich in einem Beitrag über den LSG Beschluss schon ausgeführt hatte, bestätigt.

Kurzum: Die Sozialhilfe kann sich nicht ihrer Leistungspflicht entziehen, indem sie auf § 4 SchulG-SH verweist.

Die LAG fordert, dass die Wohlfahrtsverbände nicht außen vor gelassen werden bei den Beratungen der Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine angestrebte, schulische Unterstützungsstruktur.

Die LAG schlägt darüber hinaus unter Ziffer 2 vor, dass die Einschränkungen des § 5 SchulG-SH (Stichwort „Ressourcenvorbehalt“) endlich aufgegeben werden müssen. Eine solche Norm passt einfach nicht in das Leitbild einer inklusiven Schule.

Wer sich mit der Problematik auseinandersetzen will, sollte sich mit diesem Katalog an Forderungen und Ideen befassen, denn hier werden die Grenzen in der Praxis angesprochen und Bedürfnisse derjenigen Menschen, die ganz direkt davon betroffen sind, ausgesprochen.

CGS


PS: Das Thema Ressourcenvorbehalt wird mit Sicherheit noch einmal angesprochen werden müssen, denn es gibt ein anderes Rechtsgutachten, was hierzu eine ganz interessante Sichtweise einbringt.