Wie immer beginnt es mit einer einfachen Frage (es ging um das Führungszeugnis) und dann wird einem bewusst, dass es noch viel zu verstehen gibt. Das mit dem Führungszeugnis kann als das sichtbare Zeichen verstanden werden, mit dem die Geeignetheit eines Leistungserbringers in der besonderen Arbeit mit behinderten Menschen überprüft werden kann.
In dem entsprechenden gesetzlichen Passus finden sich allerdings
noch einige andere Punkte. Ein weiteres wesentliches Merkmal liest sich gleich
am Anfang. Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um eine staatliche
Verpflichtung, bei verschiedenen Leistungsangeboten fällt die Wahl auf das,
welches wirtschaftlich und sparsam ist, wobei das nicht zwingend so sein muss.
Zum Ende des Paragrafen gibt es die Vorgabe, dass eine Rangfolge beachtet
werden soll bei der Auswahl der möglichen Leistungserbringer; der praktische
Nutzen ist eher ungewiss.