Schon im Sommer 2021 wurde im Hintergrund der Verhandlungen um
eine Lösung für die Zukunft der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein
seitens der Leistungsträger mit einer Rechtsverordnung „gedroht“, wenn sich die
Leistungserbringer-Seite nicht den Forderungen beugen würde – das ist
zugegebenermaßen streng formuliert, aber immer wieder gerieten die
Verhandlungen ins Stocken. Und wenn etwas ins Stocken gerät, muss man manchmal
etwas deutlicher werden.
Diese Deutlichkeit zeigte sich nun, als ein Entwurf einer
solchen Rechtsverordnung verschickt wurde. Alle Verbände sollten hierzu Stellung
nehmen, und das taten sie – ziemlich heftig, und es kann sogar noch sehr viel „windiger“
werden. Wahrscheinlich wird diese Rechtsverordnung den Entwurfs-Modus nicht
überstehen, weil sie m.E. gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstößt.
Vielleicht soll sie es auch gar nicht, sondern die Verhandlungspartner kräftig
aufrütteln und zurück zum Verhandlungstisch bugsieren.