Die siebte Woche des Wirkens der Impfnachweispflicht geht vorbei.
Das
schleswig-holsteinische Sozialministerium zog eine kleine Zwischenbilanz und
zeigte sich sehr zufrieden mit der bisher erreichten Impfquote. Mit einer
solchen Zufriedenheit wird somit der Weg geebnet für ein Nachlassen bei den
Kontrollen. Dass es viele andere gibt, die ein sofortiges Ende fordern, kann
man wiederum getrost abtun, weil es den strittigen § 20a IfSG sowieso nur bis
zum Jahresende gibt. Die Nachweispflicht besteht nämlich nur für die Dauer der
COVID19-Krise, und die wird vermutlich Ende 2022 zu Ende gehen. Für diejenigen
aber, die sich mit einem „zweifelhaften Impfnachweis“ durchschlagen wollten,
sieht das Ende womöglich anders aus.
Warum
man überhaupt von vulnerablen Personen spricht, klang bislang eher wie eine pauschale
Verurteilung. Dass es womöglich gute Gründe gibt, war in den Schriftsätzen
wenig zu lesen.