Ein Meinungs-Blog zu (manchmal sehr verschiedenen) Themen rund um die praktisch angewendete und vergütete Eingliederungshilfe sowie dem Leistungsrecht und der Pflicht zur Leistung für soziale Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein.
„Gegen
diesen Bescheid/diese Verfügung/Anordnung/Entscheidung kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei (Bezeichnung und Sitz der Behörde, die
den Verwaltungsakt erlassen hat) erhoben werden.“