Für das Jahr 2024 müssen wieder in Hamburg die Vergütungen vereinbart werden. Welche Gedanken man sich dazu macht, ist im Folgenden für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe (Kapitel 8 SGB IX) mal beschrieben.
Im vergangenen Jahr
zeichnete sich mit der Inflation bei einigen Arbeitgebern, die dem TVöD
zuzurechnen sind, ein enormer Kostendruck bei den Tarifverhandlungen ab. Dass
das dann doch nicht so kam, wie man fürchtete, war zwar eine große Erleichterung,
führte nunmehr allerdings zu einem Korrekturbedarf bei eben diesen
Leistungserbringern (Basiskorrektur). Bei den Arbeitgebern, die einem anderen
Tarifwerk zuzurechnen sind, wie zum Beispiel dem TV-L, wird es jetzt zu hohen
Steigerungen kommen, die nicht unerheblich sind.
Angesichts der
hohen Steigerungsraten, könnte ein Fehler in den Verhandlungen erhebliche
Auswirkungen mit sich bringen. Aber das lässt sich momentan so gar nicht
erkennen. Die Parteien streiten nicht – noch nicht zumindest.