Montag, 23. Dezember 2024

Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 3)

Die Kerngruppe bzw. der Gründungsausschuss hatte die ersten Klärungen erreichen können, so dass nun eine Gründungsversammlung mit den erforderlichen sieben Mitgliedern stattfinden konnte. Die Gründungsversammlung orientierte sich dabei an einem Musterprotokoll, welches das Bundesjustizministerium (BMJ) entworfen hatte. Es musste nur an wenigen Stellen eine Anpassung erfolgen.

In der Gründungsversammlung wurde nicht nur die endgültige Satzung einstimmig angenommen, es wurde der Vorstand berufen und das weitere Vorgehen beschlossen. Zum weiteren Vorgehen gehörten die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt sowie die Eintragung in das Vereinsregister. Weil es schon andauern konnte, wurde der Vorstand befugt, gegebenenfalls notwendige Änderungen und Ergänzungen an der Satzung vorzunehmen. Die Anerkennung des Finanzamts wurde als wichtiger Meilenstein angesehen, da der Verein ausschließlich und unmittelbar für das Gemeinwohl tätig sein wollte. Was das wiederum alles bedeutete, deutete sich im Feststellungsbescheid an.