Bisher lautete das vorrangige Ziel, eine finanzielle
Entlastung der Kommunen zu bewerkstelligen. Nun melden sich auch andere zu Wort
und konkretisieren ihre Vorstellungen an ein neues Gesetz:
-
Reformierung des Begriffs der „Behinderung“ und
Abkehr von der bisherigen Defizitorientierung und vom Fürsorge-Gedanken
-
Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts behinderter
Menschen
-
Einkommens- und Vermögensunabhängige
Teilhabeleistung für Bedürftige und Ihre Angehörigen
-
Beibehaltung des individuellen
Bedarfsdeckungsprinzips
-
Abbau von Schnittstellenproblemen und
Rechtsschutz bei unklaren Zuständigkeiten
-
Stärkung des Rechts auf Beratung, Begleitung und
Unterstützung nach § 11 SGB XII
-
Teilhabe ausrichten nach individuellen und
sozialräumlichen Bedarfen, Sicherung der Finanzierung von Sozialräumlichen
Angeboten
Es gibt Forderungen, die sich inhaltlich überschneiden.
Allen gemein ist aber eine konsequente Zugrundelegung der Inklusion, wie sie
auch in der UN-BRK definiert ist. Wenn die Bedürftigkeit so verstanden wird,
dass man mit der Bedarfsdeckung einen Nachteilsausgleich herstellt, kann eine
Gleichstellung effektiv erfolgen.
Ein weiteres Problem stellt die finanzielle Beteiligung
der behinderten Menschen selbst sowie ihrer Angehörigen dar. Hier droht ein
Armutsrisiko, wenn z.B. Eltern ihre Altersvorsorge abtreten müssen an den
Sozialstaat, der dann die Mittel lediglich weitergibt. Behinderung würde zu
einem Kostenrisiko verkommen, statt dass die (nicht behinderte) Gesellschaft
dazu gebracht wird, Barrieren abzubauen.
Nicht zuletzt müssen behinderte Menschen in ihren Rechten
so gestärkt werden, dass sie ihre Ansprüche sofort durchsetzen können. Ziel
sollte vorrangig die sofortige Bedarfsdeckung sein und nicht die Klärung,
welcher Sozialhilfeträger Leistungen erbringen muss nach dem Gesetz.
Da aber die Refinanzierung ein großes Problem darstellt,
wird sich dies nur dann lösen können, wenn der Gesetzgeber es schafft, neue
Einnahmequellen aufzudecken. Hier bieten sich die Sozialversicherungsbeiträge
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, aus denen man Beiträge zur Refinanzierung
schöpfen kann. Doch dann wird die Produktivität deutscher Waren und
Dienstleistungen im internationalen Wettbewerb geschmälert, so dass man
letztlich die Frage diskutieren wird, welchen Anteil übernehmen die
Arbeitnehmer mit ihren sozialversicherungspflichtigen Bruttolöhnen?
CGS