Montag, 25. August 2014

Forderungskataloge zum Bundesteilhabegesetz.

Bisher lautete das vorrangige Ziel, eine finanzielle Entlastung der Kommunen zu bewerkstelligen. Nun melden sich auch andere zu Wort und konkretisieren ihre Vorstellungen an ein neues Gesetz:

-          Reformierung des Begriffs der „Behinderung“ und Abkehr von der bisherigen Defizitorientierung und vom Fürsorge-Gedanken
-          Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts behinderter Menschen
-          Einkommens- und Vermögensunabhängige Teilhabeleistung für Bedürftige und Ihre Angehörigen
-          Beibehaltung des individuellen Bedarfsdeckungsprinzips
-          Abbau von Schnittstellenproblemen und Rechtsschutz bei unklaren Zuständigkeiten
-          Stärkung des Rechts auf Beratung, Begleitung und Unterstützung nach § 11 SGB XII
-          Teilhabe ausrichten nach individuellen und sozialräumlichen Bedarfen, Sicherung der Finanzierung von Sozialräumlichen Angeboten

Es gibt Forderungen, die sich inhaltlich überschneiden. Allen gemein ist aber eine konsequente Zugrundelegung der Inklusion, wie sie auch in der UN-BRK definiert ist. Wenn die Bedürftigkeit so verstanden wird, dass man mit der Bedarfsdeckung einen Nachteilsausgleich herstellt, kann eine Gleichstellung effektiv erfolgen.

Ein weiteres Problem stellt die finanzielle Beteiligung der behinderten Menschen selbst sowie ihrer Angehörigen dar. Hier droht ein Armutsrisiko, wenn z.B. Eltern ihre Altersvorsorge abtreten müssen an den Sozialstaat, der dann die Mittel lediglich weitergibt. Behinderung würde zu einem Kostenrisiko verkommen, statt dass die (nicht behinderte) Gesellschaft dazu gebracht wird, Barrieren abzubauen.

Nicht zuletzt müssen behinderte Menschen in ihren Rechten so gestärkt werden, dass sie ihre Ansprüche sofort durchsetzen können. Ziel sollte vorrangig die sofortige Bedarfsdeckung sein und nicht die Klärung, welcher Sozialhilfeträger Leistungen erbringen muss nach dem Gesetz.

Da aber die Refinanzierung ein großes Problem darstellt, wird sich dies nur dann lösen können, wenn der Gesetzgeber es schafft, neue Einnahmequellen aufzudecken. Hier bieten sich die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, aus denen man Beiträge zur Refinanzierung schöpfen kann. Doch dann wird die Produktivität deutscher Waren und Dienstleistungen im internationalen Wettbewerb geschmälert, so dass man letztlich die Frage diskutieren wird, welchen Anteil übernehmen die Arbeitnehmer mit ihren sozialversicherungspflichtigen Bruttolöhnen?


CGS