Das Thema
Schulbegleitung und Schulassistenz findet kein Ende.
In zwei Landkreisen in Schleswig-Holstein sollen die
Bewilligungen unter Vorbehalt ausgestellt worden sein. Bei Einsatz der
Schulassistenten an den Grundschulen drohen die Leistungsbescheide auszulaufen
bzw. sie gelten nur bis zum Ende des ersten Schulhalbjahrs (Januar 2016).
Dies ist ein Problem, weil Arbeitsverträge für die
Integrationsassistenten / Schulbegleitungen häufig zeitlich befristet sind.
Wenn Mitarbeiter wechseln oder ein neuer Bezugsmitarbeiter steht momentan nicht
zur Verfügung, hat dies Auswirkungen auf die schulische Teilnahme des zu
betreuenden Kindes.
CGS
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