Die Verhandlungen sind im vollen Gange, kann man wohl sagen.
Die Hamburger Sozialbehörde und die Verbände suchen nicht nur einfach ein
Gespräch, sie sprechen schon über die ersten Zahlen und unterbreiten handfeste
Vorschläge. Gerade weil es sehr viel Unsicherheit gibt zu den weiteren
Kostenentwicklungen bei den Sach- und Personalkosten, braucht es eine intensive
Abstimmung und eine differenzierte Vorgehensweise. Der Leistungsbereich der
besonderen Wohnformen (besWF, ehemals als klassisch-stationäre Behindertenhilfe
betitelt) ist dabei ein gutes Beispiel, weil es hier um eine ganze Bandbreite
an Kostenarten gibt. Hinzu kommt dann auch noch, dass in Hamburg ein ganz
eigenartiges Kalkulationsmodell erfunden wurde, was schon ein hohes Maß an
Effizienz mit sich bringt: man muss Steigerungsraten verhandeln und nicht
einzelne Kostenarten inhaltlich begründen.
Und doch wird man sich an der einen oder anderen Stelle im Klein-Klein
verstricken können. Auch Steigerungsraten müssen begründet werden. Ein paar
weitere Überlegungen…
+++ Nachtrag vom 18.11.2022 +++
Es engt sich jetzt kräftig ein bei den gegenseitigen Angeboten.
Man ist sich jedenfalls erheblich näher gekommen sowohl bei den Personalkosten
als auch bei den Sachkosten. Die Leistungserbringer verzichten auf den
Nachholeffekt / Basiskorrektur bei den Sachkosten, sie bekommen dafür eine
etwas höhere Steigerung bei den Personalkosten durchgeboxt. Wen es da nun stört,
der muss jetzt noch ganz kurzfristig zu Nachverhandlungen gem. § 127 Abs. 3 SGB
IX auffordern. Ansonsten wird es eine Steigerung bei den Personalkosten um etwa
10 % geben (inkl. Basiskorrektur), bei den Sachkosten liegt die Anhebung bei über
7 % für 2023. Darüber hinaus will man das Verfahren in Bezug auf
Einmalzahlungen ein wenig verfeinern.
Das bedeutet, dass mehr denn je „nachhaltig“ gehandelt
werden muss bei den Leistungserbringern: d.h. Stellenbewirtschaftung, Ausdünnen
von akkumulierten Mehrarbeitsstunden, Kündigung und Neuverhandlung von
Verträgen, die sich gerade erst verteuert haben.
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