Im vorherigen Beitrag
ging es um eine Nutzungsuntersagung, die nach einer Brandverhütungsschau
ausgesprochen wurde. Im November 2024 stellten die Experten von der Feuerwehr eine
Reihe von erheblichen Mängeln in einem Wohnhaus (besondere Wohnform) für
Menschen mit Behinderung fest. Gleich am Anfang Dezember ging der Bericht ein
und sofort kam es zur Anhörung beim Landkreis. Weil aber offenbar auf Ebene der
Behörden zügig die die Vertretung des Leistungsträgers informiert wurde, kündigte
diese Stelle ohne weiteren Aufhebens die Leistungsvereinbarung – ganz im Sinne
eines “Gefahr im Verzugs".
Weil der Anbieter
sozialer Leistungen schnell reagierte und die Mängel beheben konnte, war die
Gefahrensituation gebannt und die Nutzungsuntersagung vom Kreis zurückgezogen.
Die Kündigung der Leistungsvereinbarung blieb allerdings bestehen – ist das
rechtens?