Montag, 27. Januar 2025

Eine Brandverhütungsschau führt fast zur Nutzungsuntersagung (Teil 2)

Im vorherigen Beitrag ging es um eine Nutzungsuntersagung, die nach einer Brandverhütungsschau ausgesprochen wurde. Im November 2024 stellten die Experten von der Feuerwehr eine Reihe von erheblichen Mängeln in einem Wohnhaus (besondere Wohnform) für Menschen mit Behinderung fest. Gleich am Anfang Dezember ging der Bericht ein und sofort kam es zur Anhörung beim Landkreis. Weil aber offenbar auf Ebene der Behörden zügig die die Vertretung des Leistungsträgers informiert wurde, kündigte diese Stelle ohne weiteren Aufhebens die Leistungsvereinbarung – ganz im Sinne eines “Gefahr im Verzugs".

Weil der Anbieter sozialer Leistungen schnell reagierte und die Mängel beheben konnte, war die Gefahrensituation gebannt und die Nutzungsuntersagung vom Kreis zurückgezogen. Die Kündigung der Leistungsvereinbarung blieb allerdings bestehen – ist das rechtens?

 

Dienstag, 21. Januar 2025

Eine Brandverhütungsschau führt fast zur Nutzungsuntersagung (Teil 1)

Bei einem recht kleinen Anbieter sozialer Leistungen in Schleswig-Holstein kam es in der zweiten Jahreshälfte von 2024 zu Verhandlungen über die Erhöhung der Vergütungssätze. Während der Verhandlungen wurde die Frage nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieses Leistungserbringers gestellt. Das ist schon ein wenig verwunderlich. Wenn man aber weiß, wie sehr die Arbeit dieses Anbieters vom Idealismus geprägt ist und weniger von kaufmännischem Kalkül, könnte es auf einige “Bescheidenheit” hindeuten in Vergütungskalkulationen – aber das weiß man nicht.

Vermutlich wurde im Laufe der Gespräche bemerkt, dass es nach wie vor Schwierigkeiten mit dem lange geplanten Neubau des Wohnhauses gibt. Auch wurde eine anstehende Brandverhütungsschau für das alte sanierungsbedürftige Wohnhaus offenbar erwähnt. Dass es von da an zu einer wahren Eskalation bis kurz vor Heiligabend führte, hatte wohl niemand geahnt.