Es werden jetzt
wieder Leistungsbescheide ausgestellt über den Eigenanteil, den Krankenversicherte
beim Bezug von medizinischen Hilfsmitteln und Medikamenten selbst übernehmen
müssen. Bei diesem Eigenanteil geht es also um Zuzahlungen, die höchstens 10 %
des Abgabepreises des jeweiligen Mittels, „mindestens jedoch 5 Euro und
höchstens 10 Euro“ betragen dürfen (vgl. § 61 SGB V). Diese Pflicht zur
Übernahme eines Eigenanteils trifft jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen
Krankenversicherung ist – und somit auch Menschen, die Sozialhilfe benötigen.
Freitag, 23. November 2018
Sonntag, 4. November 2018
BGW-Beitragsbescheide prüfen, weil sich die Gefahrenklassen geändert haben
Es sind neue Gefahrtarife veröffentlicht worden von der
Berufsgenossenschaft. In manchen Fällen wird ein Anstieg bei den
Aufwendungen stattfinden, aber es gibt auch Beitrags-Absenkungen.
Wie immer kommt es darauf an.
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