In den beiden Jahren 2016 und 2018 gab es beim
Mindestlohn nach dem MiLoG keine Erhöhung.
Der Mindestlohn nach der PflegeArbbV differenziert noch nach
den Neuen und Alten Bundesländern. Die Spreizung dieser Entgelte beläuft sich
derzeit auf 0,50 Euro.
Im Jahr 2015 lag das Entgelt nach der PflegeArbbV mit 0,90
Euro (West) bzw. 0,15 Euro (Ost) oberhalb des Mindestlohns nach dem MiLoG, in
2020 wird der Abstand dagegen schon 2,00 Euro (West) bzw. 1,50 Euro (Ost)
betragen.
Die Erhöhung der Stundenentgelte nach der PflegeArbbV
(Ost) lag bei beachtlichen 5,8 % in 2018 zu 2017, und in 2017 zu 2016 bei 5,6
%. Mit diesen Schritten sollte eine deutliche Angleichung in Richtung
West-Niveau erreicht werden. In den kommenden Jahren liegen die
Steigerungsraten aber nur bei 5,0 % und 2,8 % (Ost) bzw. 4,7 % und 2,7 %
(West). Im Vergleich dazu liegt die Erhöhung beim Mindestlohn nach dem MiLoG
bei 4,0 % und 1,7 %.
Die Durchschnittserhöhungen in Euro belaufen sich in
allen Jahren auf 0,28 Euro für die Mindestlöhne, bei den beiden anderen
Stundenentgelten in der Pflegebranche betragen sie immerhin 0,39 Euro (West)
bzw. 0,44 Euro (Ost).
CGS
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Entwicklung von Mindestlöhnen