Der Systemumbruch ist
da. Und wie erwartet wird es ganz schön holprig.
Bei einigen
leistungsberechtigten Personen gab es trotz rechtzeitigem Antrag keine
Auszahlung von Grundsicherungsleistungen. Bei anderen wollten sich Leistungserbringer
zu Treuhandanstalten machen und die Gelder der Bewohner verwahren. Was nun
genau passiert, wird sich erst in den kommenden Wochen so einigermaßen zeigen.
Doch schon jetzt kann man sehen, dass die neue Gesetzeslage zu herausfordernd
ist.
Einige Neuerungen
gibt es mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, aber auch Altbekannte Probleme
mit den Begriffen. In der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gibt es einen
neuen Tarifbereich speziell für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
Von daher ist mit vielen weiteren Fragen aus dem Metier zu rechnen.
Und nach wie vor
taucht das Gespenst der „Umsatzsteuer“ auf. Weil man vor einem Monat eine
Verständigung erreicht hatte, glauben nun sehr viele, dass es nicht dazu kommen
wird. Das kann fatal sein, wenn es denn doch so sein muss. Aber auch in
zukünftigen Vergütungsverhandlungen oder Preis-Erhöhungen braucht es gute
Kalkulationsgrundlagen.