Der folgende Beitrag ist zugegebenermaßen eine Wiederholung.
Weil es eine Meldung gab zu einem veröffentlichten Gutachten, bemühe ich diese
Wiederauffrischung von einmal Gesagtem.
In besagter Meldung stand, dass es im Klassenzimmer
(außerhalb von Corona-Zeiten) ein Durcheinander gibt, da Schulassistenten und
Schulbegleitungen mitsamt einer pädagogischen Fachkraft die Kinder betreuen
sollen. Das läuft unkoordiniert ab und ist eine „Ausgeburt“ der Inklusion. Das
kann besser gehen, so der Text. Das Gutachten liegt mir nicht in seiner
Ausführlichkeit vor, so dass eine kritische Analyse derzeit nicht machbar ist.
Was in der Meldung steht, könnte man dagegen kritisch abhandeln (und mit eigenen
Überlegungen ergänzen). Aber so richtig zielführend wäre das auch nicht. Besser
wäre ist, man bleibt bei den bekannten Fakten, um eine gute Lösung für alle
Beteiligten zu finden – und zu den Beteiligten gehören nicht nur die Kinder mit
dem Bedarf an einem Nachteilsausgleich für Bildung oder schlichtweg der
Ermöglichung zur Teilhabe am Schulleben, auch die anderen Schülerinnen und
Schüler haben ein berechtigtes Interesse.
Den Lehrern und Schule sprechen ich nur ein untergeordnetes
Interesse zu. Hauptaugenmerk ist nun mal gemäß unserem Grundgesetz die Würde
des Einzelnen. Schule und das schulische Personal haben dagegen die Pflicht und
Aufgabe, diese Würde des Einzelnen zu schützen. Bundesgesetze und Landesrecht,
Verwaltungen und ihre Erfüllungsgehilfen müssen sich unterordnen.