Das Folgende ist eine Fortsetzung früherer Beiträge.
Aufgrund der Vielzahl an Themen, die sich so am Rande aufgetan haben, wird es
ggf. nur noch eine Notizen-Sammlung geben oder eine Befassung im Detail.
Der Streitpunkt „Koppel-Verträge“ ist möglicherweise vom
Tisch. Man besprach sich offenbar in kleinerer Runde und erreichte eine Art
„Waffenstillstand“ – soll heißen: die Verbände beraten die (oder das?)
jeweilige Mitglied, die Behörde wird mit Fokus auf Fortbestand der Leistungen
eine „individuelle Lösung“ versuchen. Der strittige Passus würde damit erhalten
bleiben.
Es gibt aber noch keine eindeutige Zustimmung seitens der
Verbände. In einem Fall zeigte es sich, dass der Leistungserbringer durchaus
koppeln „muss“, weil das wirtschaftliche Interesse als sehr bedeutsam
herausgestellt wurde. Gleichzeitig entspricht die Leistungserbringung selber so
ganz und gar nicht denen einer besonderen Wohnform.
+++ Nachtrag vom 13.12.2021 +++
Das Thema „gekoppelte Verträge“ ist nach wie vor nicht vom Tisch; im Gegenteil: es gibt wieder Spannungen zwischen den Parteien. Man ist sich zwar einig, dass es einen „Bestandsschutz“ für alte Verträge geben soll, doch was das nun wieder konkret für den/die Leistungserbringer bedeutet, ist nicht geklärt worden. Geklärt ist zumindest der Zeitrahmen, wonach es diese neuen Muster-Vereinbarungen nicht so schnell braucht.
Es gibt nun drei Eskalationsstufen:
Erstens will man eine Protokollnotiz für Einzelfälle auf der „untersten“ Behördenebene versuchen. Wenn das nicht geht, will man zweitens sozialpolitisch argumentieren gegenüber der „oberen“ Behördenebene. Und wenn das auch nicht hilft, will man drittens den Gang vor die Schiedsstelle versuchen. (Die Rollen in dieser Sache scheinen oft zu wechseln).
Vielleicht muss man das nicht so weit tragen. Wenn nämlich eine andere Muster-Vereinbarung, in der eine Vertrags-Kopplung vorgesehen ist, geeint ist, könnte es zu einer gewissen Akzeptanz an eben dieser strittigen Stelle geben. (Das scheinen sich auch Behördenvertreter zu wünschen).
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