In den letzten Jahren zeigte sich ein Bearbeitungsstau bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen aus dem BTHG. Weder die Leistungserbringer noch die Leistungsträger konnten sich in vielerlei Fragen einigen. Und ganz besonders die Frage nach dem Antragswesen für die neuen Vergütungen bekam reichlich Gegenwind. Letztendlich übernahm die Dachorganisation für die öffentlichen Leistungsträger in Schleswig-Holstein diese Aufgabe und erarbeitete eine sehr gut aussehende Excel-Datei.
Natürlich
darf man bei so einer Mammut-Aufgabe keine Fehlerfreiheit erwarten – schon immer
gab es diese „Bugs“, die etwas nicht berechneten. Aber nun mussten einige
Forderungen aus dem BTHG umgesetzt werden, die einen ganz neuen Aufbau
erforderlich machten. Und so ein neuer Aufbau verlangt, dass die Verhandler der
Leistungserbringer einerseits den Umgang besser verstehen und andererseits die
eigene Datengewinnung voranbringen.
Viele
Leistungserbringer in Schleswig-Holstein wenden den Tarifvertrag des
öffentlichen Dienstes an – aber nicht den TV-L, sondern den TVöD. Und bei dem
hat es vor kurzer Zeit eine Tarifeinigung gegeben, obwohl die letzte noch eine
Laufzeit bis zum 31.12.2022 hatte. Diese neue Tarifeinigung führt zu Teuerungen
bei den Arbeitgebern, so dass laufende Vergütungsverhandlungen diese Aspekte
mitbedenken müssen. Wer es nicht tut, wird auf Dauer verlieren!