Am 26.6.2024 kam die Schlagzeile: „Höchster Tagesverlust seit 2008 – das bedeutet der Immobilienfonds-Absturz“ (Quelle: Welt, Geschichte von Richard Haimann). Grund für den Absturz waren Bewertungskorrekturen im Immobilien-Bestand des offenen Immobilienfonds „Uni:Immo ZBI Wohnen“ (WKN A2DMVS). Für die Anleger ein ganz schönes Desaster. Im Artikel heißt es, dass man einen Tagesverlust von „17 Prozent“ erleben musste.
Kurz darauf
erschien eine Anlegerinformation zur Sonderbewertung des ZBI-Fondsmanagements.
Man bestätigte, dass der gesamte Immobilienbestand zum 23.6.2024 neu bewertet
wurde und im Ergebnis dies zu einer Minderung des Anteilspreises (Rücknahmepreises)
um 8,48 Euro auf 42,26 Euro pro Schein bedeutete. Die Veröffentlichung geschah
am 25.6.2024.
Warum ist das überhaupt
von Bedeutung an dieser Stelle? – Manchmal muss auch ein soziales Unternehmen
Teile seiner Vermögensverwaltung in Wertpapiere anlegen. Verstehen Sie was davon?
Einige Eckdaten zum Immobilienfonds
Dieser Investmentfonds investiert fast ausschließlich in
Mietwohnungen. In der Produktinformation vom 5.6.2024 *) warb man damit, dass
das Portfolio aus über 1000 Liegenschaften bestand, von denen 99,85 Prozent auf
einen Wohnanteil entfielen und die Vermietungsquote (nach Ertrag) bei über
93,40 Prozent lag. Die meisten Immobilien verteilten sich mit 88,20 Prozent auf
Deutschland, und nur in geringem Maße mit 6,71 Prozent auf Österreich sowie mit
5,09 Prozent auf die Niederlande. Die Liquidität als Anteil am Fondsvermögen
wurde mit 10,03 Prozent beziffert, die Fremdfinanzierung lag bei 23,71 Prozent.
Im Jahresbericht per 30.9.2023 (in Klammern:
Halbjahresbericht vom 31.3.2024) wurde das Immobilienvermögen, welches der
Fonds direkt hielt, mit 2.896 Mio. Euro (2.862 Mio. Euro, alles kaufmännisch
gerundet) für 773 Liegenschaften (771) angegeben. Die Beteiligungen an 30
Immobilien-Gesellschaften wurden bewertet mit 2.373 Mio. Euro (2.293 Mio.
Euro). Das Immobilienvermögen lag somit bei insgesamt 5.269 Mio. Euro (5.155
Mio. Euro). Das Fondsvermögen, maßgebend für die Berechnung des Anteilspreises,
lag dagegen bei 5.129 Mio. Euro zum 30.9.2023 (4.890 Mio. Euro zum 31.3.2024).
Im Zeitraum vom Jahresbericht bis zum Stichtag Halbjahresbericht ergab sich
somit schon eine Minderung um 4,66 Prozent.
Betreiberin des Fonds ist die ZBI Zentral Boden Immobilien
Gruppe. Auf ihrer Webseite präsentiert sie sich als ein führender Spezialist für
deutsche Wohnimmobilien mit mehr als 20 Jahren Erfahrung am
Wohnimmobilienmarkt: „Seit dem Jahr 2002 konzipiert das Erlanger Emissionshaus
erfolgreich Immobilienfonds für private und institutionelle Anlegerinnen und
Anleger. Die ZBI Gruppe verfolgt das Ziel einer Stärkung von Teilhabe,
Langfristigkeit und Verbindlichkeit in Form einer neuen ´Wertgemeinschaft` für
Investments und Wohnen.“
Und weiter: „Der UniImmo: Wohnen ZBI ist der offene
Publikumsfonds, der aus der Partnerschaft der ZBI und Union Investment
entstanden ist. Der von der ZBI Fondsmanagement GmbH verwaltete Fonds macht
einen Einstieg in die Assetklasse Wohnimmobilien bereits ab 50 Euro möglich.
Der Fonds setzt auf die ertragsorientierte breite Streuung durch Wohnobjekte an
Standorten aus zweiter Reihe, sogenannten B-Lagen. Einkünfte werden aus
Kapitalvermögen erzielt.“
Zur Union Investment sollte man wissen, dass sie Teil der
genossenschaftlichen Finanz-Gruppe ist, der unter anderem besteht aus den
Volksbanken-Raiffeisenbanken, R+V Versicherungen, der DZ Bank und weiteren. In
diesem Verbund aus genossenschaftlich orientierten Unternehmungen ist eine
Vielzahl an verschiedenen Angeboten hervorgekommen, welche die ganze Bandbreite
der finanziellen Bedürfnisse der Menschen, die zudem als Genossen mitbestimmen
können, abdecken.
Chancen und Risiken des Fonds
Entsprechend den verbundeinheitlichen Risikoprofilen, wurde
dieser Publikumsfonds dem Risikoprofil „geringes“ bzw. „mäßiges Risiko“
zugeordnet (SRI = 2 von 7). Mit der Klassifizierung sollten Anleger
angesprochen werden, die ein niedriges, aber kein sehr niedriges Risiko,
eingehen wollten. Der SRI (Summary Risk
Indicator) ist ein standardisierter Risikoindikator, mit dem sowohl die
Volatilität eines Finanzinstruments (Marktrisiko) wie auch die Bonität des
Emittenten (Kreditrisiko) in einer von sieben Klassen ausgedrückt werden kann.
Dieser Risikoindikator wurde europaweit im Zuge der PRIIPs-Regulatorik eingeführt
und damit zu einem wichtigen Baustein in den Basisinformationen eines
Finanzproduktes (auch bekannt als Produktinformationen, KID key information documents).
Mittlerweile, so berichtete nun die Tagesschau am 28.6.2024, hat man die
Risikoeinstufung des Investmentfonds in Bezug auf den „Gesamtrisikoindikator im
Basisinformationsblatt“ angepasst „aufgrund der durch die Sonderbewertung
gestiegenen Volatilität“.
Für die Klassifizierung sind, wie man an diesem Beispiel gut
sehen kann, die Vergangenheits-Ereignisse bedeutsam. Das Marktrisiko bezieht
sich auf Änderungen des Anteilspreises und nicht so sehr auf die Bewertung
eines Bestandes, auch wenn beides über den Rücknahmepreis (NAV net asset value) gekoppelt ist. Erst der
neue Rücknahmepreis führte zu der neuen Einstufung. An Finanzmärkten kann
jedoch ein ganz anderer Kurs aufgeführt werden, weil Anleger ohne Einhalten der
Kündigungsfrist veräußern oder, um den Ausgabeaufschlag von 5 Prozent zu
vermeiden, ein günstigeres Angebot einkaufen wollen. Den Rücknahmepreis
bestimmt die Fondsgesellschaft, wenn sie über neue Bewertungen verfügt (wie
jetzt eben passierte). Beim Kreditrisiko handelt es sich dagegen um eine
Zukunftsbetrachtung, die aufgrund der niedrigen Fremdfinanzierungsquote (23,71 Prozent) meines Erachtens eher unbedeutend
ausfällt.
Damit ein Anleger gut informiert ist, weist das
Fondsmanagement darauf hin, dass Wertänderungen eine „wesentliche Risikoart in
einem Immobilienfonds“ darstellen. Und weiter heißt es dazu:
Durch eine breite
geografische Streuung im Rahmen der Anlagerestriktionen wird ein
diversifiziertes Immobilienportfolio angestrebt, um wirtschaftliche
Schwankungen in einzelnen Regionen oder Branchen abfangen zu können. Die
Entwicklung auf Portfolioebene wird durch regelmäßige Stresstests sowie ein
aktives Portfoliomanagement überwacht. Darüber hinaus wird im Rahmen der
Ankaufsprüfung ein ausgewogener Regionen- und Mietermix angestrebt, um das
Portfolio nachhaltig weiter zu diversifizieren. (Quelle: Jahresbericht zum
30.9.2023, Abschnitt 10.1, Seite 22)
Die Angaben in der Basisinformation sollen jedes Mal
angepasst werden, wenn es „wesentliche Ereignisse“ gegeben hat oder „wahrscheinlich“
die Angaben im Dokument beeinflussen könnten – mindestens alle „zwölf Monate“
nach der ersten Herausgabe (Art. 15 Kapitel 3 RTS; EU-PRIIPs Regulation).
In den drei letzten Jahren (Juni 2020 bis Mai 2023)
entwickelte sich der Wert moderat gut um 1,50 Prozent jährlich. Seit ungefähr
Juni 2023 änderte sich allerdings die Richtung und der Anteilspreis gab bis Mai
2024 um rund 6 Prozent nach. Diese, wie auch die drastische Sonderbewertung,
sind dem rasanten Zinsanstieg, den explodierenden Baukosten im Zuge der
gestiegenen Inflation und den zunehmenden regulatorischen Vorschriften
geschuldet, so die Begründungen aus der Anlegerinformation der ZBI vom
25.6.2024. Und verwiesen wird beispielhaft auf einen "marktbreiten
Preisindex für Mehrfamilienhäuser in Deutschland", der von seinem Höchststand
in 2021 einen Rückgang um "36 Prozent" aufwies.
In den letzten sieben Jahren (Auflegungsdatum 28.7.2017)
stieg der Wert des Fonds von 50 auf über 54 Euro, um nun auf einen an einer Börse
gehandelten Kurswert von 36,40 Euro abzustürzen (26.6.2024, 21 Uhr, Geldkurs an
der Börse Stuttgart, Briefkurs 42,26 Euro; WKN A2DMVS).
Was verdient der Fonds?
Ein Immobilienfonds verdient sein Geld zum einen mit
Mieterträgen, Zinserträgen (da ja eine Liquidität immer vorhanden sein muss)
und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien. Ein Immobilienfonds kann
allerdings auch Geld verlieren, wenn die Bewirtschaftungskosten zu hoch sind,
die Zinserträge unterhalb der Inflationsrate liegen und Bestände unter ihrem
Wert verkauft werden müssen.
Hätte der Immobilienfonds zudem mit Fremdwährungen zu tun, müssten
Absicherungsgeschäfte zum Währungsrisiko getätigt werden. Terminkontrakte im
Bestand wären dann genau so wie die Immobilien und die Beteiligungen an anderen
Immobilien-Gesellschaften im Bestand stets zu bewerten, was sowohl ein zusätzliches
Risiko der Fehleinschätzung von Währungsentwicklungen bedeutet als auch enorme
Chancen auf Zusatzprofite entstehen lässt.
In der Ertrags- und Aufwandsrechnung (GuV) vom 30.9.2023
berichtete der Fonds über Erträge von zusammen 170 Mio. Euro (Pos. I) und
Aufwendungen von insgesamt 142 Mio. Euro (Pos. II). Der ordentliche Nettoertrag,
also der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, wies einen Überschuss von
gerundeten 28 Mio. Euro aus (Pos. III). Bezogen auf das Immobilienvermögen von
gesamt 5.269 Mio. Euro würde das eine Rendite aus der laufenden Geschäftstätigkeit
ohne die Sondereffekte aus Veräußerungen von 0,52 Prozent ausmachen.
Ein interessanter Aspekt ist an dieser Stelle der Anteil der
Erträge aus den Immobilien (113 Mio. Euro) und den Erträgen aus
Immobilien-Gesellschaften (rund 4 Mio. Euro). Die übrigen Erträge entstammen
aus Zinsen, Investmentanteilen und Zinsen aus Darlehen an
Immobilien-Gesellschaften. Die Generierung von Mieterträgen und dergleichen
nimmt also einen sehr bescheidenen Anteil ein. Teilt man den Wert des
Immobilienvermögens 5.269 Mio. Euro mit diesen 117 Mio. Euro, ergibt sich ein
Faktor von 45. Rechnet man auf diese Weise nur die direkt gehaltenen Bestände
mit den dazugehörigen Erträgen, käme man auf einen Faktor von immerhin 26 (=
2.896 / 113). Und da fragt man sich, welchen Beitrag die Beteiligungen leisten.
Ein weiteres, interessantes Detail zeigt sich in der
Ergebnisrechnung zu den Veräußerungsgeschäften. Bei Immobilien-Geschäften wurde
ein Gewinn von etwas mehr als 1 Mio. realisiert, bei (nicht näher
recherchierten) Liquiditätsanlagen ergab sich ein realisierter Verlust von
unter 19 Mio. Euro (Pos. IV). Gewinne zu realisieren ist sehr erfreulich,
insbesondere dann, wenn ein Objekt noch über seinen kurz zuvor festgestellten
Verkehrswert veräußert wird. Umgekehrt wären Veräußerungsverluste, gerade dann,
wenn das Größenverhältnis so verkehrt ist, äußerst klärungsbedürftig.
Während die realisierten Ergebnisse des Geschäftsjahres mit
positiven 10 Mio. Euro angegeben wurden, betrugen die nicht-realisierten
Ergebnisse per Saldo positive 58 Mio. Euro, so dass das Gesamtergebnis rund 69
Mio. Euro ausmachte (Pos. VII).
Eine Ausschüttung **) von zuletzt 0,10 Euro pro Anteil
(95.296.237 umlaufende Anteil per 30.9.2023) ist nicht viel, insbesondere dann
nicht, wenn man als Anleger für 50 Euro pro Schein zzgl. der 5 Prozent
Ausgabeaufschlag bezahlt hat (= 0,19 Prozent). Hat man sich später eingekauft
in den Fonds, sind es unter Umständen weniger. Der Anlageerfolg, der die
Wertveränderungen der Immobilien im Bestand beinhaltet, wurde dagegen mit 0,43
Euro beziffert, was von daher einen Anlageerfolg von rechnerisch 0,82 Prozent
ausgemacht hatte; nichtsdestotrotz sind lediglich 0,19 Prozent (oder weniger)
dem Anleger zugeflossen.
Man sieht: Wertveränderungen sind die wichtigsten Treiber.
Und damit kommt es auf das Bewertungsverfahren an.
Das Bewerten von Immobilien
Das Bewertungsverfahren ist sehr rigide und stark reguliert.
Immobilien zu bewerten basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen und der
gutachterlichen Tätigkeit von Sachverständigen. Die Bewertung von Immobilien in
Fonds erfolgt nach den Vorgaben im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Das Fondsmanagement beauftragt für das Bewerten des
Immobilienvermögens zwei oder vielleicht sogar mehrere Sachverständige (auch
Bewerter genannt; vgl. §§ 216, 249 KAGB). Die Bewertung erfolgt dabei gemäß
einer von der Fondsgesellschaft (als Kapitalverwaltungsgesellschaft) erstellten
Bewertungsrichtlinie, um ein ordnungsgemäßes Verfahren für eine unabhängige
Bewertung der Vermögensgegenstände zu gewährleisten. Ein „geeignetes, am
jeweiligen Markt anerkanntes Wertermittlungsverfahren“ soll für jeden Vermögensgegenstand
zugrunde gelegt werden, und „die Auswahl des Verfahrens“ wäre zu begründen
(vgl. § 169 Abs. 1).
Die Vorgaben sind also schon sehr eindeutig. Dieses
marktgerechte Bewertungsverfahren findet zudem regelmäßig statt. Offene
Immobilienfonds sind zum Beispiel verpflichtet, eine quartalsweise Bewertung
ihres Portfolios vorzunehmen (§ 251). Dies soll sicherstellen, dass die Werte
aktuell bleiben und Investoren über den wahren Wert ihrer Anlagen gut
informiert sind.
Die Bewerter (teilweise zertifizierte Sachverständige)
kommen von einer Reihe spezialisierter Unternehmen, wie man im Anhang der
Berichte gut feststellen kann. Die Bewertungen basieren auf einer sogenannten
Bewertungsmiete, die manchmal auch als "übliche Miete" bezeichnet
wird. Es handelt sich dabei um einen Begriff, der in der steuerlichen Bewertung
von Mietshäusern im Wege des Ertragswertverfahrens verwendet wird. Gerechnet
wird also mit einer Nettokaltmiete und einem Faktor, um den Ertragswert zu
erhalten; der Ertragswert berücksichtigt also die zukünftigen Erträge einer
Immobilie. Das kann somit bedeuten, dass es sich bei den Bewertungsmieten nicht
zwingend um die tatsächlichen Mieten handelt, die vereinnahmt werden. Eine
andere Methode zur Bestimmung eines Wertes, ist das Vergleichswertverfahren.
Kaufpreis-Daten zu ähnlichen Immobilien, die ggf. noch hinsichtlich der Unterschiede
bei Lage, Größe oder Ausstattung anzupassen sind, können ebenfalls verwendet
werden. Mit welchem Verfahren auch immer der Verkehrswert ermittelt wird, Ziel
ist es, den heutigen Marktwert des Bestandes zu ermitteln. Aus den beiden unabhängigen
Gutachten, wird jedenfalls ein Mittelwert gebildet und für die Wertermittlung
des Immobilienvermögens verwendet.
Wie das Ganze nun bewerten?
Es kann durchaus angenommen werden, dass das
Bewertungsverfahren eingehalten wurde. Dass es dann trotzdem zu diesem plötzlichen
Einbruch in den Bewertungen gekommen ist, verwundert. In 2023 hatten jedenfalls
die Bewerter per Saldo 20 Mio. Euro an positiven Wertveränderungen lt.
Gutachten festgestellt und sonstige negative Wertveränderungen per Saldo mit 15
Mio. Euro errechnet. Bezogen auf den Gesamtwert des Portfolios eher eine Bestätigung
der Verkehrswerte, obwohl die Schwierigkeiten im Marktumfeld sichtbar waren.
Das Immobilienvermögen über insgesamt 5.269 Mio. Euro wurde
ermittelt mit Hilfe der Bewertungsmieten in Höhe von 307 Mio. Euro (Faktor
17,13). Zwei Dinge sind dabei zu bedenken: Bewertungsmieten sind nicht
identisch mit den Erträge aus Immobilien über 113 Mio. Euro (Pos. I. 11 in der
Ertrags- und Aufwandsrechnung, Seite 84), und ein solcher Faktor darf nicht
verwechselt werden mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis bei Aktienbewertungen.
Und wo wir gerade beim Thema sind: in den Jahren 2022 und
2023 verzeichneten sogar hochwertige Anleihen einen enormen Kurssturz. Während
es im Jahr zuvor noch ein Leben mit Minuszinsen gab, drehte sich mit den
steigenden Zinsen der Notenbanken der Wind und die Kurse brachen um „satte 22
Prozent“ ein beim Euro-Bund-Future. Der DAX wiederum kam auf ein Minus von etwa
„13 Prozent“, so ein Kommentar auf der Seite der Börse Frankfurt am 30.12.2022.
Man könnte sagen, dass diese Bewertungseinstürze irgendwann auch die
Immobilienfonds treffen mussten. Aktien konnten sich mittlerweile schnell
wieder zu neuen Höchstständen aufschwingen, festverzinsliche Anleihen
verbessern sich so nach und nach.
Das ZBI-Fondsmanagement geht "von einer Beruhigung in
der zukünftigen Anteilspreisentwicklung aus, da der Großteil der
Bewertungsanpassungen aus heutiger Sicht vollzogen ist" (S. 1,
Anlegerinformationen vom 25.6.2024). Man weist allerdings darauf hin, dass es
auf das Marktumfeld ankommt (siehe ebenfalls die Risiko-Hinweise) und die Rückgabe
von Anteilscheinen "nicht weiter deutlich ansteigen" (in den letzten
vier Jahren erhöhte sich die Anzahl der umlaufenden Anteile von 74,9 Mio. auf
95,3 Mio. Anteile, doch am 31.3.2024 waren es nur noch 94,7 Mio. Anteile).
Für die Zukunft sieht das Fondsmanagement eine
"kontinuierlich zunehmende Mietnachfrage", welche "weiteres
Potenzial zur Steigerung der Erträge und damit solide
Zukunftsperspektiven" für den Fonds erwarten lässt (S. 2).
Alles gut?
CGS
Fußnoten zu:
*) = Die Produktinformationen vom 5.6.2024 waren am
30.6.2024 nicht von der Webseite der Betreiberin abrufbar. Dafür waren die
Produktinformationen mit Datum 4.4.2024 bereitgestellt worden. Für
Kaufentscheidungen sind die dann verfügbaren Produktinformationen zu beachten.
**) = Ein weiterer interessanter Punkt ist eine Änderung der
Besonderen Anlagebedingungen, die am 15.10.2023 mit Genehmigung der BAFIN in
Kraft traten. Im neugefassten § 11 werden die Regeln für die Ermittlung der
Ausschüttungen festgelegt. Das Besondere besteht jetzt darin, dass "künftig
auch Substanz als Aufstockung einer Ausschüttung bis zur Höhe ... Basisertrags
[...]" eingesetzt werden kann. Wie sich der Basisertrag errechnet, erklärt
das Fondsmanagement ebenso (Nr. 4, Satz 2).
Quellen:
Welt.de
Höchster Tagesverlust seit 2008 – das bedeutet der
Immobilienfonds-Absturz
Geschichte von Richard Haimann, veröffentlicht am
26.6.2024
Tagesschau.de
Immobilienfonds bricht dramatisch ein
Veröffentlicht am 28.6.2024
BAFIN / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Achtung: Der Beitrag aus dem Jahr 2015 wird von der BAFIN nicht weiter aktualisiert.
Veröffentlicht am 17.8.2015
Deutsche Börse AG
Anna-Maria Borse: Das Jahr 2022 im Anleihehandel: Vom Ende
der Nullzinsära
"Klar zugesetzt hat das Jahr zudem Immobilienanleihen. Vor allem Adler kam nicht aus den Schlagzeilen, Papiere von Adler Group und Adler Real Estate verloren deutlich. Wie es weitergeht, ist immer noch unklar. ... ´Vorboten der Immobilienkorrektur waren vergangenes Jahr schon in China sichtbar mit den Turbulenzen um die Evergrande Group, Fantasia und Country Garden`, bemerkt Daniel."
Veröffentlicht am 30.12.2022
Andere lesenswerte Quellen:
GVS Investments / GVS Investments GmbH
Massive Mittelabflüsse bei offenen Immobilienfonds.
„Offene Immobilienfonds stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Investoren ziehen Gelder ab, was für liquiditätsarme Anlageklassen wie Immobilienfonds ein großes Problem darstellen kann. Deutsche Anleger haben in der zweiten Jahreshälfte 2023 gut 750 Millionen Euro aus offenen Immobilienfonds per Saldo abgezogen. Besonders hoch sind die Abflüsse in unserem Nachbarland Österreich, wo im Jahr 2023 15 Prozent der Investitionsvolumen aus offenen Immobilienfonds abgezogen wurde.“
Veröffentlichungsdatum nicht bekannt, Grafik verweist auf
den 28.2.2024
TiAM
Fundresearch / TiAM Advisor Services GmbH
Massive Mittelabflüsse bei Offenen Immobilienfonds.
„Offene Immobilien-Publikumsfonds mussten laut Barkow Consulting im April zum neunten Mal in Folge Nettomittelabflüsse hinnehmen.“
Veröffentlicht am 5.6.2024
IM Immobilienmanager / RM Rudolf Müller Medien GmbH &
Co. KG
Immobilienfonds: Zuflüsse verringern sich um 70 Prozent.
„Offene Immobilien-Publikumsfonds und Spezialfonds wachsen in den ersten neun Monaten 2023 – aber deutlich langsamer als im Vorjahreszeitraum.“
Veröffentlicht am 6.12.2023
Heid Immobilienbewertung / Heid Immobilien GmbH
Immobilienfonds-Bewertung durch Sachverständige - Heid
Immobilienbewertung.
„Wie funktionieren Immobilienfonds? Welche Gefahren bergen Investments in offene und geschlossene Immobilienfonds? Nach welchen gesetzlichen Grundlagen werden Fonds bewertet?“
Veröffentlicht am 7.5.2024
Immobilienfonds: Wie Gutachter in der Krise ... - FONDS
professionell.
https://www.fondsprofessionell.de/sachwerte/news/headline/immobilienfonds-wie-gutachter-in-der-krise-verkehrswerte-ermitteln-197813/
„Bei offenen Immobilienfonds tragen Sachverständige eine
hohe Verantwortung: Ihre Gutachten können den Ausschlag geben, ob ein Fonds in
der Corona-Pandemie Abschläge hinnehmen muss oder nicht.“ Interview.
Veröffentlicht am 25.5.2020
Letzter Aufruf aller Quellen am 30.6.2024
Notizen:
Die strengen Regeln im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wurden
im Juli 2013 eingeführt. Das KAGB konsolidierte erstmals die Vorgaben für die
Verwaltung von offenen und geschlossenen Fonds und ersetzte das vorherige
Investmentgesetz (InvG). Die Einführung des KAGB war eine Reaktion auf die
Finanzkrise ab 2007 und zielte darauf ab, die Risiken, die mit
nicht-regulierten alternativen Investmentfonds verbunden waren, zu minimieren.
Diese Fonds wurden als potenzielle Risikoquellen identifiziert, die für Anleger
große Gefahren bis hin zum Totalverlust ihres Vermögens bergen konnten.
Bis dato waren die Regulierungen für Immobilienfonds weniger
streng. Offene Immobilien-Publikumsfonds für Privatanleger waren durch hohe
Mittelzuflüsse und anschließende starke Mittelabflüsse gekennzeichnet, was zu
Fondsschließungen und Liquidationen führte. Die damaligen Regulierungen waren
im Investmentgesetz (InvG) festgelegt, das weniger umfassende Anforderungen an
die Fondsverwaltung stellte.
Der Grund für die Einführung strengerer Regeln war die
Notwendigkeit, die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern und den Anlegerschutz
zu verbessern. Die neuen Regeln sollten eine bessere Risikokontrolle,
Transparenz und Überwachung der Fonds gewährleisten. Insbesondere sollten sie
verhindern, dass Anleger durch kurzfristige, systematische Spekulationen und
die Ausnutzung von Kursdifferenzen benachteiligt werden. Die BaFin überwacht
die Einhaltung des KAGB und seiner Bestimmungen, um die Interessen der Anleger
zu schützen.
Bild zum Beitrag mit Bing Image Creator.
Das hier ist keine Rechtsberatung oder Aufforderung zur
Vornahme eines Rechtsgeschäftes. Der Beitrag stellt nur meine Sicht auf die
Dinge dar. Und eine solche Sicht kann sich immer ändern. Brauchen Sie
rechtliche Unterstützung, wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, Sozial-
und Betroffenenverbände oder rechtskundige Dritte. Lesen Sie bitte ebenfalls
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