Montag, 1. Juli 2024

Finanzanlagen - Probleme eines Offenen Immobilienfonds

 Am 26.6.2024 kam die Schlagzeile: „Höchster Tagesverlust seit 2008 – das bedeutet der Immobilienfonds-Absturz“ (Quelle: Welt, Geschichte von Richard Haimann). Grund für den Absturz waren Bewertungskorrekturen im Immobilien-Bestand des offenen Immobilienfonds „Uni:Immo ZBI Wohnen“ (WKN A2DMVS). Für die Anleger ein ganz schönes Desaster. Im Artikel heißt es, dass man einen Tagesverlust von „17 Prozent“ erleben musste.

Kurz darauf erschien eine Anlegerinformation zur Sonderbewertung des ZBI-Fondsmanagements. Man bestätigte, dass der gesamte Immobilienbestand zum 23.6.2024 neu bewertet wurde und im Ergebnis dies zu einer Minderung des Anteilspreises (Rücknahmepreises) um 8,48 Euro auf 42,26 Euro pro Schein bedeutete. Die Veröffentlichung geschah am 25.6.2024.

Warum ist das überhaupt von Bedeutung an dieser Stelle? – Manchmal muss auch ein soziales Unternehmen Teile seiner Vermögensverwaltung in Wertpapiere anlegen. Verstehen Sie was davon?


 

Einige Eckdaten zum Immobilienfonds

Dieser Investmentfonds investiert fast ausschließlich in Mietwohnungen. In der Produktinformation vom 5.6.2024 *) warb man damit, dass das Portfolio aus über 1000 Liegenschaften bestand, von denen 99,85 Prozent auf einen Wohnanteil entfielen und die Vermietungsquote (nach Ertrag) bei über 93,40 Prozent lag. Die meisten Immobilien verteilten sich mit 88,20 Prozent auf Deutschland, und nur in geringem Maße mit 6,71 Prozent auf Österreich sowie mit 5,09 Prozent auf die Niederlande. Die Liquidität als Anteil am Fondsvermögen wurde mit 10,03 Prozent beziffert, die Fremdfinanzierung lag bei 23,71 Prozent.

Im Jahresbericht per 30.9.2023 (in Klammern: Halbjahresbericht vom 31.3.2024) wurde das Immobilienvermögen, welches der Fonds direkt hielt, mit 2.896 Mio. Euro (2.862 Mio. Euro, alles kaufmännisch gerundet) für 773 Liegenschaften (771) angegeben. Die Beteiligungen an 30 Immobilien-Gesellschaften wurden bewertet mit 2.373 Mio. Euro (2.293 Mio. Euro). Das Immobilienvermögen lag somit bei insgesamt 5.269 Mio. Euro (5.155 Mio. Euro). Das Fondsvermögen, maßgebend für die Berechnung des Anteilspreises, lag dagegen bei 5.129 Mio. Euro zum 30.9.2023 (4.890 Mio. Euro zum 31.3.2024). Im Zeitraum vom Jahresbericht bis zum Stichtag Halbjahresbericht ergab sich somit schon eine Minderung um 4,66 Prozent.

Betreiberin des Fonds ist die ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe. Auf ihrer Webseite präsentiert sie sich als ein führender Spezialist für deutsche Wohnimmobilien mit mehr als 20 Jahren Erfahrung am Wohnimmobilienmarkt: „Seit dem Jahr 2002 konzipiert das Erlanger Emissionshaus erfolgreich Immobilienfonds für private und institutionelle Anlegerinnen und Anleger. Die ZBI Gruppe verfolgt das Ziel einer Stärkung von Teilhabe, Langfristigkeit und Verbindlichkeit in Form einer neuen ´Wertgemeinschaft` für Investments und Wohnen.“

Und weiter: „Der UniImmo: Wohnen ZBI ist der offene Publikumsfonds, der aus der Partnerschaft der ZBI und Union Investment entstanden ist. Der von der ZBI Fondsmanagement GmbH verwaltete Fonds macht einen Einstieg in die Assetklasse Wohnimmobilien bereits ab 50 Euro möglich. Der Fonds setzt auf die ertragsorientierte breite Streuung durch Wohnobjekte an Standorten aus zweiter Reihe, sogenannten B-Lagen. Einkünfte werden aus Kapitalvermögen erzielt.“

Zur Union Investment sollte man wissen, dass sie Teil der genossenschaftlichen Finanz-Gruppe ist, der unter anderem besteht aus den Volksbanken-Raiffeisenbanken, R+V Versicherungen, der DZ Bank und weiteren. In diesem Verbund aus genossenschaftlich orientierten Unternehmungen ist eine Vielzahl an verschiedenen Angeboten hervorgekommen, welche die ganze Bandbreite der finanziellen Bedürfnisse der Menschen, die zudem als Genossen mitbestimmen können, abdecken.

 

Chancen und Risiken des Fonds

Entsprechend den verbundeinheitlichen Risikoprofilen, wurde dieser Publikumsfonds dem Risikoprofil „geringes“ bzw. „mäßiges Risiko“ zugeordnet (SRI = 2 von 7). Mit der Klassifizierung sollten Anleger angesprochen werden, die ein niedriges, aber kein sehr niedriges Risiko, eingehen wollten. Der SRI (Summary Risk Indicator) ist ein standardisierter Risikoindikator, mit dem sowohl die Volatilität eines Finanzinstruments (Marktrisiko) wie auch die Bonität des Emittenten (Kreditrisiko) in einer von sieben Klassen ausgedrückt werden kann. Dieser Risikoindikator wurde europaweit im Zuge der PRIIPs-Regulatorik eingeführt und damit zu einem wichtigen Baustein in den Basisinformationen eines Finanzproduktes (auch bekannt als Produktinformationen, KID key information documents). Mittlerweile, so berichtete nun die Tagesschau am 28.6.2024, hat man die Risikoeinstufung des Investmentfonds in Bezug auf den „Gesamtrisikoindikator im Basisinformationsblatt“ angepasst „aufgrund der durch die Sonderbewertung gestiegenen Volatilität“.

Für die Klassifizierung sind, wie man an diesem Beispiel gut sehen kann, die Vergangenheits-Ereignisse bedeutsam. Das Marktrisiko bezieht sich auf Änderungen des Anteilspreises und nicht so sehr auf die Bewertung eines Bestandes, auch wenn beides über den Rücknahmepreis (NAV net asset value) gekoppelt ist. Erst der neue Rücknahmepreis führte zu der neuen Einstufung. An Finanzmärkten kann jedoch ein ganz anderer Kurs aufgeführt werden, weil Anleger ohne Einhalten der Kündigungsfrist veräußern oder, um den Ausgabeaufschlag von 5 Prozent zu vermeiden, ein günstigeres Angebot einkaufen wollen. Den Rücknahmepreis bestimmt die Fondsgesellschaft, wenn sie über neue Bewertungen verfügt (wie jetzt eben passierte). Beim Kreditrisiko handelt es sich dagegen um eine Zukunftsbetrachtung, die aufgrund der niedrigen Fremdfinanzierungsquote  (23,71 Prozent) meines Erachtens eher unbedeutend ausfällt. 

Damit ein Anleger gut informiert ist, weist das Fondsmanagement darauf hin, dass Wertänderungen eine „wesentliche Risikoart in einem Immobilienfonds“ darstellen. Und weiter heißt es dazu:

Durch eine breite geografische Streuung im Rahmen der Anlagerestriktionen wird ein diversifiziertes Immobilienportfolio angestrebt, um wirtschaftliche Schwankungen in einzelnen Regionen oder Branchen abfangen zu können. Die Entwicklung auf Portfolioebene wird durch regelmäßige Stresstests sowie ein aktives Portfoliomanagement überwacht. Darüber hinaus wird im Rahmen der Ankaufsprüfung ein ausgewogener Regionen- und Mietermix angestrebt, um das Portfolio nachhaltig weiter zu diversifizieren. (Quelle: Jahresbericht zum 30.9.2023, Abschnitt 10.1, Seite 22)

Die Angaben in der Basisinformation sollen jedes Mal angepasst werden, wenn es „wesentliche Ereignisse“ gegeben hat oder „wahrscheinlich“ die Angaben im Dokument beeinflussen könnten – mindestens alle „zwölf Monate“ nach der ersten Herausgabe (Art. 15 Kapitel 3 RTS; EU-PRIIPs Regulation).

In den drei letzten Jahren (Juni 2020 bis Mai 2023) entwickelte sich der Wert moderat gut um 1,50 Prozent jährlich. Seit ungefähr Juni 2023 änderte sich allerdings die Richtung und der Anteilspreis gab bis Mai 2024 um rund 6 Prozent nach. Diese, wie auch die drastische Sonderbewertung, sind dem rasanten Zinsanstieg, den explodierenden Baukosten im Zuge der gestiegenen Inflation und den zunehmenden regulatorischen Vorschriften geschuldet, so die Begründungen aus der Anlegerinformation der ZBI vom 25.6.2024. Und verwiesen wird beispielhaft auf einen "marktbreiten Preisindex für Mehrfamilienhäuser in Deutschland", der von seinem Höchststand in 2021 einen Rückgang um "36 Prozent" aufwies.

In den letzten sieben Jahren (Auflegungsdatum 28.7.2017) stieg der Wert des Fonds von 50 auf über 54 Euro, um nun auf einen an einer Börse gehandelten Kurswert von 36,40 Euro abzustürzen (26.6.2024, 21 Uhr, Geldkurs an der Börse Stuttgart, Briefkurs 42,26 Euro; WKN A2DMVS).

 

Was verdient der Fonds?

Ein Immobilienfonds verdient sein Geld zum einen mit Mieterträgen, Zinserträgen (da ja eine Liquidität immer vorhanden sein muss) und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien. Ein Immobilienfonds kann allerdings auch Geld verlieren, wenn die Bewirtschaftungskosten zu hoch sind, die Zinserträge unterhalb der Inflationsrate liegen und Bestände unter ihrem Wert verkauft werden müssen.

Hätte der Immobilienfonds zudem mit Fremdwährungen zu tun, müssten Absicherungsgeschäfte zum Währungsrisiko getätigt werden. Terminkontrakte im Bestand wären dann genau so wie die Immobilien und die Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Bestand stets zu bewerten, was sowohl ein zusätzliches Risiko der Fehleinschätzung von Währungsentwicklungen bedeutet als auch enorme Chancen auf Zusatzprofite entstehen lässt.

In der Ertrags- und Aufwandsrechnung (GuV) vom 30.9.2023 berichtete der Fonds über Erträge von zusammen 170 Mio. Euro (Pos. I) und Aufwendungen von insgesamt 142 Mio. Euro (Pos. II). Der ordentliche Nettoertrag, also der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, wies einen Überschuss von gerundeten 28 Mio. Euro aus (Pos. III). Bezogen auf das Immobilienvermögen von gesamt 5.269 Mio. Euro würde das eine Rendite aus der laufenden Geschäftstätigkeit ohne die Sondereffekte aus Veräußerungen von 0,52 Prozent ausmachen.

Ein interessanter Aspekt ist an dieser Stelle der Anteil der Erträge aus den Immobilien (113 Mio. Euro) und den Erträgen aus Immobilien-Gesellschaften (rund 4 Mio. Euro). Die übrigen Erträge entstammen aus Zinsen, Investmentanteilen und Zinsen aus Darlehen an Immobilien-Gesellschaften. Die Generierung von Mieterträgen und dergleichen nimmt also einen sehr bescheidenen Anteil ein. Teilt man den Wert des Immobilienvermögens 5.269 Mio. Euro mit diesen 117 Mio. Euro, ergibt sich ein Faktor von 45. Rechnet man auf diese Weise nur die direkt gehaltenen Bestände mit den dazugehörigen Erträgen, käme man auf einen Faktor von immerhin 26 (= 2.896 / 113). Und da fragt man sich, welchen Beitrag die Beteiligungen leisten.

Ein weiteres, interessantes Detail zeigt sich in der Ergebnisrechnung zu den Veräußerungsgeschäften. Bei Immobilien-Geschäften wurde ein Gewinn von etwas mehr als 1 Mio. realisiert, bei (nicht näher recherchierten) Liquiditätsanlagen ergab sich ein realisierter Verlust von unter 19 Mio. Euro (Pos. IV). Gewinne zu realisieren ist sehr erfreulich, insbesondere dann, wenn ein Objekt noch über seinen kurz zuvor festgestellten Verkehrswert veräußert wird. Umgekehrt wären Veräußerungsverluste, gerade dann, wenn das Größenverhältnis so verkehrt ist, äußerst klärungsbedürftig.

Während die realisierten Ergebnisse des Geschäftsjahres mit positiven 10 Mio. Euro angegeben wurden, betrugen die nicht-realisierten Ergebnisse per Saldo positive 58 Mio. Euro, so dass das Gesamtergebnis rund 69 Mio. Euro ausmachte (Pos. VII).

Eine Ausschüttung **) von zuletzt 0,10 Euro pro Anteil (95.296.237 umlaufende Anteil per 30.9.2023) ist nicht viel, insbesondere dann nicht, wenn man als Anleger für 50 Euro pro Schein zzgl. der 5 Prozent Ausgabeaufschlag bezahlt hat (= 0,19 Prozent). Hat man sich später eingekauft in den Fonds, sind es unter Umständen weniger. Der Anlageerfolg, der die Wertveränderungen der Immobilien im Bestand beinhaltet, wurde dagegen mit 0,43 Euro beziffert, was von daher einen Anlageerfolg von rechnerisch 0,82 Prozent ausgemacht hatte; nichtsdestotrotz sind lediglich 0,19 Prozent (oder weniger) dem Anleger zugeflossen.

Man sieht: Wertveränderungen sind die wichtigsten Treiber. Und damit kommt es auf das Bewertungsverfahren an.

 

Das Bewerten von Immobilien

Das Bewertungsverfahren ist sehr rigide und stark reguliert. Immobilien zu bewerten basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen und der gutachterlichen Tätigkeit von Sachverständigen. Die Bewertung von Immobilien in Fonds erfolgt nach den Vorgaben im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Das Fondsmanagement beauftragt für das Bewerten des Immobilienvermögens zwei oder vielleicht sogar mehrere Sachverständige (auch Bewerter genannt; vgl. §§ 216, 249 KAGB). Die Bewertung erfolgt dabei gemäß einer von der Fondsgesellschaft (als Kapitalverwaltungsgesellschaft) erstellten Bewertungsrichtlinie, um ein ordnungsgemäßes Verfahren für eine unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände zu gewährleisten. Ein „geeignetes, am jeweiligen Markt anerkanntes Wertermittlungsverfahren“ soll für jeden Vermögensgegenstand zugrunde gelegt werden, und „die Auswahl des Verfahrens“ wäre zu begründen (vgl. § 169 Abs. 1).

Die Vorgaben sind also schon sehr eindeutig. Dieses marktgerechte Bewertungsverfahren findet zudem regelmäßig statt. Offene Immobilienfonds sind zum Beispiel verpflichtet, eine quartalsweise Bewertung ihres Portfolios vorzunehmen (§ 251). Dies soll sicherstellen, dass die Werte aktuell bleiben und Investoren über den wahren Wert ihrer Anlagen gut informiert sind.

Die Bewerter (teilweise zertifizierte Sachverständige) kommen von einer Reihe spezialisierter Unternehmen, wie man im Anhang der Berichte gut feststellen kann. Die Bewertungen basieren auf einer sogenannten Bewertungsmiete, die manchmal auch als "übliche Miete" bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um einen Begriff, der in der steuerlichen Bewertung von Mietshäusern im Wege des Ertragswertverfahrens verwendet wird. Gerechnet wird also mit einer Nettokaltmiete und einem Faktor, um den Ertragswert zu erhalten; der Ertragswert berücksichtigt also die zukünftigen Erträge einer Immobilie. Das kann somit bedeuten, dass es sich bei den Bewertungsmieten nicht zwingend um die tatsächlichen Mieten handelt, die vereinnahmt werden. Eine andere Methode zur Bestimmung eines Wertes, ist das Vergleichswertverfahren. Kaufpreis-Daten zu ähnlichen Immobilien, die ggf. noch hinsichtlich der Unterschiede bei Lage, Größe oder Ausstattung anzupassen sind, können ebenfalls verwendet werden. Mit welchem Verfahren auch immer der Verkehrswert ermittelt wird, Ziel ist es, den heutigen Marktwert des Bestandes zu ermitteln. Aus den beiden unabhängigen Gutachten, wird jedenfalls ein Mittelwert gebildet und für die Wertermittlung des Immobilienvermögens verwendet.

 

Wie das Ganze nun bewerten?

Es kann durchaus angenommen werden, dass das Bewertungsverfahren eingehalten wurde. Dass es dann trotzdem zu diesem plötzlichen Einbruch in den Bewertungen gekommen ist, verwundert. In 2023 hatten jedenfalls die Bewerter per Saldo 20 Mio. Euro an positiven Wertveränderungen lt. Gutachten festgestellt und sonstige negative Wertveränderungen per Saldo mit 15 Mio. Euro errechnet. Bezogen auf den Gesamtwert des Portfolios eher eine Bestätigung der Verkehrswerte, obwohl die Schwierigkeiten im Marktumfeld sichtbar waren.

Das Immobilienvermögen über insgesamt 5.269 Mio. Euro wurde ermittelt mit Hilfe der Bewertungsmieten in Höhe von 307 Mio. Euro (Faktor 17,13). Zwei Dinge sind dabei zu bedenken: Bewertungsmieten sind nicht identisch mit den Erträge aus Immobilien über 113 Mio. Euro (Pos. I. 11 in der Ertrags- und Aufwandsrechnung, Seite 84), und ein solcher Faktor darf nicht verwechselt werden mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis bei Aktienbewertungen.

Und wo wir gerade beim Thema sind: in den Jahren 2022 und 2023 verzeichneten sogar hochwertige Anleihen einen enormen Kurssturz. Während es im Jahr zuvor noch ein Leben mit Minuszinsen gab, drehte sich mit den steigenden Zinsen der Notenbanken der Wind und die Kurse brachen um „satte 22 Prozent“ ein beim Euro-Bund-Future. Der DAX wiederum kam auf ein Minus von etwa „13 Prozent“, so ein Kommentar auf der Seite der Börse Frankfurt am 30.12.2022. Man könnte sagen, dass diese Bewertungseinstürze irgendwann auch die Immobilienfonds treffen mussten. Aktien konnten sich mittlerweile schnell wieder zu neuen Höchstständen aufschwingen, festverzinsliche Anleihen verbessern sich so nach und nach.

Das ZBI-Fondsmanagement geht "von einer Beruhigung in der zukünftigen Anteilspreisentwicklung aus, da der Großteil der Bewertungsanpassungen aus heutiger Sicht vollzogen ist" (S. 1, Anlegerinformationen vom 25.6.2024). Man weist allerdings darauf hin, dass es auf das Marktumfeld ankommt (siehe ebenfalls die Risiko-Hinweise) und die Rückgabe von Anteilscheinen "nicht weiter deutlich ansteigen" (in den letzten vier Jahren erhöhte sich die Anzahl der umlaufenden Anteile von 74,9 Mio. auf 95,3 Mio. Anteile, doch am 31.3.2024 waren es nur noch 94,7 Mio. Anteile).

Für die Zukunft sieht das Fondsmanagement eine "kontinuierlich zunehmende Mietnachfrage", welche "weiteres Potenzial zur Steigerung der Erträge und damit solide Zukunftsperspektiven" für den Fonds erwarten lässt (S. 2).

Alles gut?

CGS

 

 

Fußnoten zu:

*) = Die Produktinformationen vom 5.6.2024 waren am 30.6.2024 nicht von der Webseite der Betreiberin abrufbar. Dafür waren die Produktinformationen mit Datum 4.4.2024 bereitgestellt worden. Für Kaufentscheidungen sind die dann verfügbaren Produktinformationen zu beachten.

**) = Ein weiterer interessanter Punkt ist eine Änderung der Besonderen Anlagebedingungen, die am 15.10.2023 mit Genehmigung der BAFIN in Kraft traten. Im neugefassten § 11 werden die Regeln für die Ermittlung der Ausschüttungen festgelegt. Das Besondere besteht jetzt darin, dass "künftig auch Substanz als Aufstockung einer Ausschüttung bis zur Höhe ... Basisertrags [...]" eingesetzt werden kann. Wie sich der Basisertrag errechnet, erklärt das Fondsmanagement ebenso (Nr. 4, Satz 2).

 

Quellen:

Welt.de

Höchster Tagesverlust seit 2008 – das bedeutet der Immobilienfonds-Absturz

Geschichte von Richard Haimann, veröffentlicht am 26.6.2024

 

Tagesschau.de

Immobilienfonds bricht dramatisch ein

Veröffentlicht am 28.6.2024

 

Webseiten der ZBI-Gruppe

 

BAFIN / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Thema Verbraucherschutz, Basisinformationsblatt,PRIIPs-Verordnung - Neuer EU-weiter Standard der Produktinformationen fürVerbraucher

Achtung: Der Beitrag aus dem Jahr 2015 wird von der BAFIN nicht weiter aktualisiert.

Veröffentlicht am 17.8.2015

 

Deutsche Börse AG

Anna-Maria Borse: Das Jahr 2022 im Anleihehandel: Vom Ende der Nullzinsära

"Klar zugesetzt hat das Jahr zudem Immobilienanleihen. Vor allem Adler kam nicht aus den Schlagzeilen, Papiere von Adler Group und Adler Real Estate verloren deutlich. Wie es weitergeht, ist immer noch unklar. ... ´Vorboten der Immobilienkorrektur waren vergangenes Jahr schon in China sichtbar mit den Turbulenzen um die Evergrande Group, Fantasia und Country Garden`, bemerkt Daniel."

Veröffentlicht am 30.12.2022

 

Andere lesenswerte Quellen:

GVS Investments / GVS Investments GmbH

Massive Mittelabflüsse bei offenen Immobilienfonds.

„Offene Immobilienfonds stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Investoren ziehen Gelder ab, was für liquiditätsarme Anlageklassen wie Immobilienfonds ein großes Problem darstellen kann. Deutsche Anleger haben in der zweiten Jahreshälfte 2023 gut 750 Millionen Euro aus offenen Immobilienfonds per Saldo abgezogen. Besonders hoch sind die Abflüsse in unserem Nachbarland Österreich, wo im Jahr 2023 15 Prozent der Investitionsvolumen aus offenen Immobilienfonds abgezogen wurde.“

Veröffentlichungsdatum nicht bekannt, Grafik verweist auf den 28.2.2024

 

TiAM Fundresearch / TiAM Advisor Services GmbH

Massive Mittelabflüsse bei Offenen Immobilienfonds.

„Offene Immobilien-Publikumsfonds mussten laut Barkow Consulting im April zum neunten Mal in Folge Nettomittelabflüsse hinnehmen.“

Veröffentlicht am 5.6.2024

 

IM Immobilienmanager / RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG

Immobilienfonds: Zuflüsse verringern sich um 70 Prozent.

„Offene Immobilien-Publikumsfonds und Spezialfonds wachsen in den ersten neun Monaten 2023 – aber deutlich langsamer als im Vorjahreszeitraum.“

Veröffentlicht am 6.12.2023

 

Heid Immobilienbewertung / Heid Immobilien GmbH

Immobilienfonds-Bewertung durch Sachverständige - Heid Immobilienbewertung.

„Wie funktionieren Immobilienfonds? Welche Gefahren bergen Investments in offene und geschlossene Immobilienfonds? Nach welchen gesetzlichen Grundlagen werden Fonds bewertet?“

Veröffentlicht am 7.5.2024

 

Immobilienfonds: Wie Gutachter in der Krise ... - FONDS professionell.

https://www.fondsprofessionell.de/sachwerte/news/headline/immobilienfonds-wie-gutachter-in-der-krise-verkehrswerte-ermitteln-197813/

„Bei offenen Immobilienfonds tragen Sachverständige eine hohe Verantwortung: Ihre Gutachten können den Ausschlag geben, ob ein Fonds in der Corona-Pandemie Abschläge hinnehmen muss oder nicht.“ Interview.

Veröffentlicht am 25.5.2020

 

Letzter Aufruf aller Quellen am 30.6.2024

 

Notizen:

Die strengen Regeln im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wurden im Juli 2013 eingeführt. Das KAGB konsolidierte erstmals die Vorgaben für die Verwaltung von offenen und geschlossenen Fonds und ersetzte das vorherige Investmentgesetz (InvG). Die Einführung des KAGB war eine Reaktion auf die Finanzkrise ab 2007 und zielte darauf ab, die Risiken, die mit nicht-regulierten alternativen Investmentfonds verbunden waren, zu minimieren. Diese Fonds wurden als potenzielle Risikoquellen identifiziert, die für Anleger große Gefahren bis hin zum Totalverlust ihres Vermögens bergen konnten.

Bis dato waren die Regulierungen für Immobilienfonds weniger streng. Offene Immobilien-Publikumsfonds für Privatanleger waren durch hohe Mittelzuflüsse und anschließende starke Mittelabflüsse gekennzeichnet, was zu Fondsschließungen und Liquidationen führte. Die damaligen Regulierungen waren im Investmentgesetz (InvG) festgelegt, das weniger umfassende Anforderungen an die Fondsverwaltung stellte.

Der Grund für die Einführung strengerer Regeln war die Notwendigkeit, die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern und den Anlegerschutz zu verbessern. Die neuen Regeln sollten eine bessere Risikokontrolle, Transparenz und Überwachung der Fonds gewährleisten. Insbesondere sollten sie verhindern, dass Anleger durch kurzfristige, systematische Spekulationen und die Ausnutzung von Kursdifferenzen benachteiligt werden. Die BaFin überwacht die Einhaltung des KAGB und seiner Bestimmungen, um die Interessen der Anleger zu schützen.

 

 

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