Mittwoch, 2. April 2025

Leitlinien und Leitfäden nach dem neuen LRV-SH

Mit Vereinbarung des neuen Landesrahmenvertrags in Schleswig-Holstein über die Leistungen in der Eingliederungshilfe ist zwar nicht unbedingt eine neue Zeit angebrochen, aber für einige Leistungserbringer bedeutet es jetzt, neue Individualvereinbarungen abzuschließen wenn es um die Vergütungen geht. Doch nicht alles ist klar geregelt und formuliert im Landesrahmenvertrag. Einige Punkte werden als ungewiss betrachtet, so dass man sich eine allgemeine Orientierungsempfehlung für die anstehenden Verhandlungen wünscht.

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfe (KOSOZ) hat für sich eine Ermessensleitlinie erstellt, mit der die Verhandlungspartner konfrontiert werden und nicht wissen, wie man dem am besten begegnen soll. Es bestehen zwar Leitfäden für die Mitglieder der Verbände der Leistungserbringer, was allerdings ist zu tun, sollten sich beide Parteien nicht verständigen können.