Vor einiger Zeit gab es ein Urteil vom Finanzgericht in Düsseldorf über die Steuerbarkeit von vermeintlich steuerfreien Umsätzen aus dem § 4 UStG. Ein Unternehmer hatte Budgetassistenz ohne Umsatzsteuer abgerechnet an Menschen mit Behinderung, die ihren Leistungsbedarf mithilfe eines Persönlichen Budgets abgedeckt hatten. Aufgrund des Urteils drohte eine Nachberechnung, die bei den Budgetnehmern zur Unsicherheit über mögliche Umsatzsteuer-Nachforderungen führte.
Es können an diesem
Beispiel mehrere Lehren gezogen werden. Unter anderem sind Beratungs- und
Betreuungsleistungen, auch wenn sie sich an einen besonderen Personenkreis
richten, nicht unbedingt umsatzsteuerfreie Leistungen. Und die Vereinbarung
eines Persönlichen Budgets muss nicht immer kostendeckend ausfallen. Dieses
Instrument für mehr Eigenverantwortung und selbstbestimmte Lebensführung bürdet
den Menschen auch das Risiko von Fehlbeträgen auf. Kann man vielleicht mit
einer “Sicherheitsmarge” arbeiten?