Mit Vereinbarung
des neuen Landesrahmenvertrags in Schleswig-Holstein über die Leistungen in der
Eingliederungshilfe ist zwar nicht unbedingt eine neue Zeit angebrochen, aber für
einige Leistungserbringer bedeutet es jetzt, neue Individualvereinbarungen
abzuschließen wenn es um die Vergütungen geht. Doch nicht alles ist klar
geregelt und formuliert im Landesrahmenvertrag. Einige Punkte werden als
ungewiss betrachtet, so dass man sich eine allgemeine Orientierungsempfehlung für
die anstehenden Verhandlungen wünscht.
Die
Koordinierungsstelle soziale Hilfe (KOSOZ) hat für sich eine Ermessensleitlinie
erstellt, mit der die Verhandlungspartner konfrontiert werden und nicht wissen,
wie man dem am besten begegnen soll. Es bestehen zwar Leitfäden für die
Mitglieder der Verbände der Leistungserbringer, was allerdings ist zu tun, sollten
sich beide Parteien nicht verständigen können.