Mittwoch, 16. April 2025

Das Persönliche Budget und die Tücken der Umsatzsteuer

Vor einiger Zeit gab es ein Urteil vom Finanzgericht in Düsseldorf über die Steuerbarkeit von vermeintlich steuerfreien Umsätzen aus dem § 4 UStG. Ein Unternehmer hatte Budgetassistenz ohne Umsatzsteuer abgerechnet an Menschen mit Behinderung, die ihren Leistungsbedarf mithilfe eines Persönlichen Budgets abgedeckt hatten. Aufgrund des Urteils drohte eine Nachberechnung, die bei den Budgetnehmern zur Unsicherheit über mögliche Umsatzsteuer-Nachforderungen führte.

Es können an diesem Beispiel mehrere Lehren gezogen werden. Unter anderem sind Beratungs- und Betreuungsleistungen, auch wenn sie sich an einen besonderen Personenkreis richten, nicht unbedingt umsatzsteuerfreie Leistungen. Und die Vereinbarung eines Persönlichen Budgets muss nicht immer kostendeckend ausfallen. Dieses Instrument für mehr Eigenverantwortung und selbstbestimmte Lebensführung bürdet den Menschen auch das Risiko von Fehlbeträgen auf. Kann man vielleicht mit einer “Sicherheitsmarge” arbeiten?


Freitag, 11. April 2025

Benötigte QPA-Leistungen durch günstigere EA-Leistungen ersetzen?

Eine gerade stattfindende Diskussion zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Hamburger Sozialbehörde könnte eine unerwartete Wendung nehmen. Es scheint, dass die Umstellung von stundenbasierten QPA-Leistungen auf die kostengünstigeren EA-Leistungen nur in wenigen Fällen erfolgt ist. QPA steht für Qualifizierte (fach-) pädagogische Assistenz, und mit EA ist eine Einfache Assistenz gemeint.

Doch worum geht es und, ganz besonders, warum ist die Unterscheidung zwischen Anleitung und Übung sowie kompensatorischer Unterstützung so wichtig?

Vielleicht sollten sich die Beteiligten mit dem Gesamtplan auseinandersetzen und den tatsächlichen Bedarf des Menschen herausarbeiten?

 

Mittwoch, 2. April 2025

Leitlinien und Leitfäden nach dem neuen LRV-SH

Mit Vereinbarung des neuen Landesrahmenvertrags in Schleswig-Holstein über die Leistungen in der Eingliederungshilfe ist zwar nicht unbedingt eine neue Zeit angebrochen, aber für einige Leistungserbringer bedeutet es jetzt, neue Individualvereinbarungen abzuschließen wenn es um die Vergütungen geht. Doch nicht alles ist klar geregelt und formuliert im Landesrahmenvertrag. Einige Punkte werden als ungewiss betrachtet, so dass man sich eine allgemeine Orientierungsempfehlung für die anstehenden Verhandlungen wünscht.

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfe (KOSOZ) hat für sich eine Ermessensleitlinie erstellt, mit der die Verhandlungspartner konfrontiert werden und nicht wissen, wie man dem am besten begegnen soll. Es bestehen zwar Leitfäden für die Mitglieder der Verbände der Leistungserbringer, was allerdings ist zu tun, sollten sich beide Parteien nicht verständigen können.