Unternehmen unterliegen bei Änderungen wie Namenswechsel, Rechtsformänderungen oder Sitzverlegungen bestimmten Informationspflichten. Diese Pflichten ergeben sich aus Handels-, Vereins- und Vertragsrecht und dienen der Transparenz gegenüber Geschäftspartnern. Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und zeigt, welche Änderungen zwingend mitzuteilen sind.