Freitag, 5. Dezember 2025

Vergütungsvereinbarungen Eingliederungshilfe in Hamburg für 2026

Die Anpassung von Vergütungen ist kein einfacher Rechenvorgang. Gedacht war das Hamburger Kalkulationsmodell als perfekter Brückenschlag zwischen der Vergütung von tariflich verursachten Personalkosten (§ 124 SGB IX) und grober Pauschalierung. Mit den Tarifklassen wurde zwar differenziert zwischen verschiedenen Tarifen, die in der Szene der Leistungserbringer angewendet werden, und mit einem Herbstgutachten brauchte es keine kleinliche Argumentation über die Steigerung der Sachkosten. Doch nicht immer kommt man mit Prozentwerten weiter, da nicht alle Kostenbestandteile sich so verhalten, wie es die Tarifparteien ausgehandelt haben. Und dann sind nicht alle Steigerungen auf alle Leistungsarten gleichermaßen anwendbar. 

Nun kommt auch noch eine Änderung im Rechenweg zu den Vergütungssätzen hinzu, die vermutlich nicht zwischen den Beteiligten vereinbart worden war.