In der Medien-Information vom 27. August 2014 des
schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums wird das Konzept „Schleswig-Holsteins
Weg zur inklusiven Schule“ beschrieben. Da in einer demnächst stattfindenden
Diskussionsrunde weitere Details und inhaltliche Erläuterungen bekannt werden,
mich aber eigentlich nur der Punkt „Zukunft der Integrationsassistenz /
Schulbegleitung“ interessiert, werden die zehn Punkte mit Ausnahme der Ziffer 1
vernachlässigt.
Unter Ziffer 1 wird ein Betrag von 13,2 Mio. EUR jährlich
ab 2015 für die Ausstattung mit rd. 314 schulischen Assistenzstellen an den
Grundschulen des Landes in Aussicht gestellt. Was das bedeutet, sollte klarer
werden, wenn man diese Zahlen in Beziehung zueinander und zu anderen Daten
setzt.
Zuerst einmal sind 13,2 Mio. EUR ein großer Geldbetrag,
wie auch 314 (Vollzeit-) Stellen, die geschaffen werden sollen – pro Stelle
sind das 42 TEUR im Jahr.
Zum Vergleich:
Eine FSJ-Kraft kostet ca. 9 TEUR im Jahr bei i.d.R. 39
Wochenstunden Arbeitszeit.
Eine Vollzeit-Nichtfachkraft im sozialen Dienst (S3 TVÖD)
kostet im dritten Jahr 35 TEUR inkl. 20 % SV-Anteil.
Eine Vollzeit-Fachkraft im sozialen Dienst (S8 TVÖD)
kostet im dritten Jahr rd. 42 TEUR inkl. 20 % SV-Anteil.
Den 314 schulischen Assistenten standen nach Angaben des
Bildungsministeriums für das Schuljahr 2012/2013 insgesamt 393 öffentliche Grundschulen
gegenüber. Von daher ist es zwar richtig, wenn man feststellen muss, dass nicht
jede Grundschule eine zusätzliche Vollzeit-Assistentenstelle bekommt, sehr
wahrscheinlich wird es aber weit mehr Teilzeitkräfte geben.
An den 393 Grundschulen wurden 100.000 Schüler
unterrichtet. Bei 20 Schülern pro Klasse hätte man 5.000 Klassen, bei 25 Schülern
noch 4.000 Klassen. Jede Assistenzstelle müsste im Schnitt 13 bis 16 Klassen
betreuen, was schon mal zeigt, dass man nicht mit 314 Personen rechnen kann.
Sehr wahrscheinlich wird jede Assistenz nur in wenigen Klassen eingesetzt
werden.
Das Schuljahr hat rd. 41 Unterrichtswochen, wobei je nach
Bundesland ein paar Tage weniger bedingt durch weitere Feiertage zusammenkommen
können. Wenn aber pro Unterrichtswoche 20 Unterrichtsstunden angesetzt werden,
ergibt sich ein Zeitkontingent von 820 Stunden pro Assistenzstelle und 257.480
Stunden für alle Assistenzstellen. Bezogen auf den Mitteleinsatz von 13,2 Mio.
EUR ergeben sich somit Kosten von 51 EUR pro Stunde.
Was hier „vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags“ in
den Haushalt geplant wird, ist bezogen auf die geplanten Stellen schon nicht
wenig. Man könnte sich über so viel Qualifizierungsinitiative freuen, wenn man
nicht das berühmte „Haar in der Suppe“ vermuten würde. Vom Zustimmungsvorbehalt
einmal abgesehen, heißt es weiter: „Mittelfristig ist vorgesehen, die übrigen
Schularten in gleicher Weise zu unterstützen.“ Bedeutet das nun, dass noch
weitere Assistenzstellen hinzukommen? Das wäre in der Tat ein revolutionärer
Ansatz. Oder werden die 314 Stellen dann umverteilt auf alle Grundschularten?
Dass das (meerumschlungene) Land Schleswig-Holstein bald
wieder in Geld „schwimmen“ kann, drängt sich nach Bekanntwerden des
Finanzsaldos für die kommenden Jahre bis 2024 auf. Während die Ausgaben noch
mit 289 und 99 Mio. EUR für die Jahre 2014 und 2015 über den Einnahmen liegen,
wird sich dies in den darauffolgenden Jahren erheblich ändern, so die
Landesregierung. In 2016 wird der Überschuss bei 32 und dann schon bei 102 Mio.
EUR in 2017 liegen.
Inwieweit diese neuen Assistenzstellen dazu führen, dass
Integrationsassistenten, welche aus Mitteln der Eingliederungs- oder
Jugendhilfe finanziert werden, nicht mehr zum Einsatz kommen, muss noch
erforscht werden. Mit Sicherheit wird es auch die Integrationsassistenz,
insbesondere diejenige geben, welche Heilpflegeleistungen erbringen müssen.
Dann wird die Schnittstelle zwischen den beiden Leistungen genau zu definieren
sein.
CGS
Quellen: