Montag, 8. September 2014

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein: Die Schulischen Assistenten im Konzept des Bildungsministeriums

In der Medien-Information vom 27. August 2014 des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums wird das Konzept „Schleswig-Holsteins Weg zur inklusiven Schule“ beschrieben. Da in einer demnächst stattfindenden Diskussionsrunde weitere Details und inhaltliche Erläuterungen bekannt werden, mich aber eigentlich nur der Punkt „Zukunft der Integrationsassistenz / Schulbegleitung“ interessiert, werden die zehn Punkte mit Ausnahme der Ziffer 1 vernachlässigt.

Unter Ziffer 1 wird ein Betrag von 13,2 Mio. EUR jährlich ab 2015 für die Ausstattung mit rd. 314 schulischen Assistenzstellen an den Grundschulen des Landes in Aussicht gestellt. Was das bedeutet, sollte klarer werden, wenn man diese Zahlen in Beziehung zueinander und zu anderen Daten setzt.

Zuerst einmal sind 13,2 Mio. EUR ein großer Geldbetrag, wie auch 314 (Vollzeit-) Stellen, die geschaffen werden sollen – pro Stelle sind das 42 TEUR im Jahr.

Zum Vergleich:

Eine FSJ-Kraft kostet ca. 9 TEUR im Jahr bei i.d.R. 39 Wochenstunden Arbeitszeit.

Eine Vollzeit-Nichtfachkraft im sozialen Dienst (S3 TVÖD) kostet im dritten Jahr 35 TEUR inkl. 20 % SV-Anteil.

Eine Vollzeit-Fachkraft im sozialen Dienst (S8 TVÖD) kostet im dritten Jahr rd. 42 TEUR inkl. 20 % SV-Anteil.

Den 314 schulischen Assistenten standen nach Angaben des Bildungsministeriums für das Schuljahr 2012/2013 insgesamt 393 öffentliche Grundschulen gegenüber. Von daher ist es zwar richtig, wenn man feststellen muss, dass nicht jede Grundschule eine zusätzliche Vollzeit-Assistentenstelle bekommt, sehr wahrscheinlich wird es aber weit mehr Teilzeitkräfte geben.

An den 393 Grundschulen wurden 100.000 Schüler unterrichtet. Bei 20 Schülern pro Klasse hätte man 5.000 Klassen, bei 25 Schülern noch 4.000 Klassen. Jede Assistenzstelle müsste im Schnitt 13 bis 16 Klassen betreuen, was schon mal zeigt, dass man nicht mit 314 Personen rechnen kann. Sehr wahrscheinlich wird jede Assistenz nur in wenigen Klassen eingesetzt werden.

Das Schuljahr hat rd. 41 Unterrichtswochen, wobei je nach Bundesland ein paar Tage weniger bedingt durch weitere Feiertage zusammenkommen können. Wenn aber pro Unterrichtswoche 20 Unterrichtsstunden angesetzt werden, ergibt sich ein Zeitkontingent von 820 Stunden pro Assistenzstelle und 257.480 Stunden für alle Assistenzstellen. Bezogen auf den Mitteleinsatz von 13,2 Mio. EUR ergeben sich somit Kosten von 51 EUR pro Stunde.

Was hier „vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags“ in den Haushalt geplant wird, ist bezogen auf die geplanten Stellen schon nicht wenig. Man könnte sich über so viel Qualifizierungsinitiative freuen, wenn man nicht das berühmte „Haar in der Suppe“ vermuten würde. Vom Zustimmungsvorbehalt einmal abgesehen, heißt es weiter: „Mittelfristig ist vorgesehen, die übrigen Schularten in gleicher Weise zu unterstützen.“ Bedeutet das nun, dass noch weitere Assistenzstellen hinzukommen? Das wäre in der Tat ein revolutionärer Ansatz. Oder werden die 314 Stellen dann umverteilt auf alle Grundschularten?

Dass das (meerumschlungene) Land Schleswig-Holstein bald wieder in Geld „schwimmen“ kann, drängt sich nach Bekanntwerden des Finanzsaldos für die kommenden Jahre bis 2024 auf. Während die Ausgaben noch mit 289 und 99 Mio. EUR für die Jahre 2014 und 2015 über den Einnahmen liegen, wird sich dies in den darauffolgenden Jahren erheblich ändern, so die Landesregierung. In 2016 wird der Überschuss bei 32 und dann schon bei 102 Mio. EUR in 2017 liegen.

Inwieweit diese neuen Assistenzstellen dazu führen, dass Integrationsassistenten, welche aus Mitteln der Eingliederungs- oder Jugendhilfe finanziert werden, nicht mehr zum Einsatz kommen, muss noch erforscht werden. Mit Sicherheit wird es auch die Integrationsassistenz, insbesondere diejenige geben, welche Heilpflegeleistungen erbringen müssen. Dann wird die Schnittstelle zwischen den beiden Leistungen genau zu definieren sein.


CGS


Quellen: