Freitag, 21. November 2014

Verständigung zum Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe und der Finanzierung der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein

Nicht jede „Nachricht“ muss beachtet werden. Doch bei dieser bin ich hellhörig geworden, weil ich die Diskussion um die Finanzierung der Integrationsassistenz bzw. Schulbegleitung in Schleswig-Holstein mittlerweile aus persönlichen Gründen verfolge.

Am 13.11.2014 informierte das Sozialministerium in Schleswig-Holstein über eine Verständigung mit den Kommunen des Landes über die Eingliederungshilfe. Dies wurde als „Planungssicherheit“ für Land und Kommunen angepriesen – und solche Lobhudeleien erregen immer mein Misstrauen.

Es geht um ein Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe (AG-SGB XII-SH). In diesem Gesetz ist geregelt, wer in Schleswig-Holstein örtlicher oder überörtlicher Träger der Sozialhilfe ist (§ 1), wer wofür sachlich zuständig ist (§ 2), dass ein Ausschuss für die fachliche Weiterentwicklung und Kostensteuerung der Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, vgl. auch Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) sowie ein Teilhabebeirat mit Leistungserbringern gebildet wird (§§ 3 f., § 13), Übernahme bzw. Finanzierung der Sozialhilfe (§§ 5 f., § 11, § 15), Erfassung von Daten (§ 10), vorläufige Hilfeleistung (§ 12, vgl. auch § 43 SGB I und § 93 SGB XII), Aufsicht und Ermächtigungen (§ 14, § 15 a) sowie die Evaluation der Auswirkungen von bereitgestellten und verteilten Landesmitteln im Rahmen der Finanzierung der Sozialhilfe (§§ 7, 8 und 16).

Ganz besonders diese Arbeit der in § 16 genannten Stelle hat wohl dazu geführt, dass die Landesmittel neu verteilt werden. Was in 2013 verteilt wurde, steht in der noch aktuellen Version des Gesetzes in der Anlage zu § 8 Abs. 1 AG-SGB XII-SH; z.B. hat von den 15 Kreisen und kreisfreien Städten die Stadt Neumünster mit 22.650.710 Euro den niedrigsten Betrag erhalten, Lübeck erhielt dagegen mit  71.385.690 Euro den höchsten Betrag, der Kreis Pinneberg lag dagegen mit 60.782.985 Euro im gehobenen Mittelfeld.

Nach § 7 AG-SGB XII-SH wurden insgesamt 683.003.600 Euro als Landesmittel in 2013 kalkuliert, wobei die anteiligen Nettoausgaben für Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen, und dazu würde ich die Schulbegleitung rechnen, mit 17.000.000 Euro lediglich einen relativen Anteil von 2,5 % ausmacht. Diese Gelder werden aber zusätzlich zu den Bundesmitteln nach § 46 a SGB XII zur Finanzierung an die örtlichen Träger der Sozialhilfe geleistet. Von daher kann man jetzt nicht schlussfolgern, dass die Schulbegleitung „nur“ 17 Mio. Euro kostet.

Was aber nun als „wesentliche Änderung“ in der Pressemitteilung herausgestellt worden war, bezieht sich auf den Verteilungsmechanismus der vorgenannten Landesmittel; dazu heißt es: „Wesentliche Änderung im neuen AG-SGB XII ist die Neuregelung des Finanzierungs-systems. Nach der bisherigen Regelung finanzierte das Land vorwiegend stationäre Leistungen, die Kommunen ambulante Leistungen der Sozialhilfe. Künftig beteiligt sich das Land an allen Ausgaben der örtlichen Träger der Sozialhilfe. …“

Nach meinem Verständnis ändert sich lediglich die Höhe der Beteiligung des Landes in „prozentualer Höhe“, aber nicht mehr nach einem eindeutig sächlichen Kriterium (nicht zu verwechseln mit der sächlichen Zuständigkeit in § 2; hier müsste man die beabsichtigte Änderung des Gesetzes kennen).

Weiter heißt es: „Den örtlichen Trägern werden mit dem Entwurf des AG-SGB XII, der jetzt zügig ins Gesetzgebungsverfahren gehen soll, 2015 somit rund 652 Mio. Euro zur Verfügung stehen.“ Das erscheint mir nun deutlich weniger als noch in 2013 an Landesmitteln bereitgestellt wurden!

Auch hier sollte man nicht voreilig eine Kürzung unterstellen, sondern die Gesetzesänderung prüfen und sehen, ob tatsächlich weniger Landesmittel an die Kreise und kreisfreien Städte ausgezahlt werden. Immerhin wurden in 2013 die Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Teilhabeplanung (9 Mio. Euro) und der Koordinierungsaufwand (2 Mio. Euro) nicht dazu gezählt, so dass die Abweichung zu 2013 nicht mehr 31 Mio. Euro sondern „nur“ 20 Mio. Euro ausmacht.

Abschließend bleibt noch festzuhalten, dass man lt. Pressemitteilung noch einen „gemeinsamen Steuerungskreis Sozialhilfe“ einrichten will, der dann eine „landesweit einheitliche Umsetzung der Leistungsgewährung im Interesse der Menschen mit Behinderungen gewähren“ soll. Befürchtet man, dass die Kreise und kreisfreien Städte uneinheitlich bei der Leistungsgewährung vorgehen? So etwas gab es in der Tat, als nach dem LSG-Beschluss zur Schulbegleitung einige Kreise die Leistungsgewährung ablehnten und andere das Verfahren der Vorjahre wenigstens um ein weiteres Schuljahr verlängerten.

CGS


Quelle:

 „Sozialministerin Alheit: Verständigung zur Eingliederungshilfe mit Kommunen erzielt – wichtiger Schritt für Planungssicherheit der Kommunen und Land“ (Medieninformation vom 13.11.2014)