Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Dritte
Pflegestärkungsgesetz (PSG III) kommen. Am 1.12.2016 findet im Bundestag eine
abschließende Beratung statt. Die Opposition hat wohl schon Anträge formuliert
und eingereicht, die Koalition wird jetzt ihre Anträge formulieren – hört man.
Ob sich noch Wesentliches ändern wird zum bekannten
Regierungsentwurf Bundesteilhabegesetz (RegBTGH, Stand 22.6.2016, 14 Uhr 26)
ist zweifelhaft.
Der Regierungsentwurf sieht im Artikel 12 Nr. 8 (neuer §
139 SGB XII) eine Regelung vor, die es zum Beispiel Leistungserbringern unmöglich
macht, ihre Vergütungen für die Jahre 2018 und 2019 anzupassen. Konkret
bedeutet diese Regelung, dass die für das kommende Jahr 2017 vereinbarten
Vergütungssätze (d.h. Maßnahmenpauschale, Grundpauschale und
Investitionsbetrag) bis zum 31.12.2019 fortgelten sollen. Zwar stehen schon
z.B. im Anwendungsbereich des TVÖD die Steigerungsraten für 2017 fest (+ 2,35 %
ab 1.2.2017), doch es gibt noch keine Gespräche für die Folgejahre – ja, es
müsste sogar schon bis in das Jahr 2020 jetzt etwas vereinbart werden.
Für Träger von vollstationären Einrichtungen könnte die
Kostenentwicklung zum Beispiel so aussehen:
Jetzt
|
2017
|
2018
|
2019
|
2020
|
Fortgeschrieben mit Zinseszins-Effekt
|
Tatsächlicher Anteil in der Vergütung
|
Löhne und Gehälter
Anteil 70 %
Basis = 100 %
|
+ 2,35 %
|
+1,2 %
|
+1,0 %
|
+2,5 %
|
107,23 %
|
75,06 %
|
Sachkosten
Anteil 20 %
Basis = 100 %
|
+ 1,6 % *)
|
+ 2,0 %
|
+ 2,0 %
|
+ 2,0 %
|
107,82 %
|
21,56 %
|
Investitionsbetrag
Anteil 10 %
Basis = 100 %
|
+ 1,0 %
|
+ 1,0 %
|
+ 1,0 %
|
+ 1,0 %
|
104,06 %
|
10,41 %
|
*) =
Sachverständigenrat Konjunkturprognose März 2016 =
1,4 %
Neueste Kapitalmarktschätzungen = 1,6 %
|
107,03 %
|
Die oben angegebenen Prozentwerte sind nur Beispiele und
beruhen allenfalls auf ganz groben Einschätzungen. Was diese Zahlen allerdings
aufzeigen ist, dass ein umfangreiches Verlustrisiko entstehen kann; bei
Anbietern voll- und teilstationärer Leistungen in etwa dieser Zusammensetzung,
bei reinen ambulanten Diensten leicht höher.
Darum müssen sich die Leistungserbringer und ihre
Verbände mit einigen Fragen auseinandersetzen:
Soll man als Leistungserbringer jetzt schon in
Verhandlungen gehen oder doch lieber abwarten, bis die Prognosen für 2018
veröffentlicht sind?
Gibt es trotzdem die Möglichkeit, etwas hinein verhandelt
zu bekommen?
Mit diesem Thema muss man sich auseinandersetzen.
CGS
Quelle:
Bitte lesen Sie die Hinweise
zum Rechtsstatus der Webseite, Urheberrechtsbestimmungen und Haftungsausschluss
sowie die Datenschutzerklärung.
Wollen Sie mit mir in Kontakt treten oder Ihre Meinung
sagen? Schicken Sie mir eine E-Mail oder bewerten Sie ganz einfach diesen
Beitrag.