Ausgangspunkt ist eine Verfahrensangelegenheit, die ich im Eingang zum ersten Teil erzählt habe. Bitte klicken Sie hier, um dorthin zu gelangen. Für den zweiten Beitrag klicken Sie bitte hier, und für den dritten Beitrag geht es hier weiter. Alle Quellen und weitere Notizen befinden sich in diesem Teil.
Ein kleiner "Spoiler" vorweg: das Verfahren klingt kompliziert, ist es aber nicht, und es findet sich eine gute Lösung.
Und dann noch ein
wichtiger Hinweis: Das ist alles meine Recherche und mein Verständnis von den
Dingen. Vielleicht klingt es gut und logisch, muss es aber nicht sein.
Und ein weiterer Hinweis:
Seit dem 1.1.2024 gibt es eine etwas geänderte Fassung des
Schwerbehindertenrechts, da das soziale Entschädigungsrecht in das SGB XIV überführt
wurde. Mit der sozialen Entschädigung sollen Menschen unterstützt werden, die
durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine
besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben,
bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen (vgl. § 1 Abs. 1 SGB XIV). Die
im Beitrag enthaltenen Paragraphen beziehen sich auf die neuen Regelungen.