Am 22.3.2013 wurde vom Bundesrat in seiner 908. Sitzung der
Beschluss gefasst, ein „Bundesleistungsgesetz“ zu schaffen (Dokumentennummer
282/12). Dies geschah vor dem Hintergrund eines stetig anwachsenden Anteils
behinderter Menschen in den sozialen Sicherungssystemen sowie den sich daraus
ergebenden finanziellen Folgen für die Kommunen.
Als weitere Ziele wurden
genannt die Stärkung der Rechte und Selbstbestimmungsmöglichkeiten behinderter
Menschen, es sollte aber auch ein „wesentlicher Schritt“ gemacht werden hin zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie des
Inklusionsgedankens.
Letzteres kann man durchaus als eine Abschwächung empfinden,
da ein Schritt hin zu etwas noch nicht einem erreichten Ziel gleichkommt. Streng
genommen beinhaltet diese Formulierung nur eine Absichtserklärung. Wollte man
die UN-BRK tatsächlich umsetzen, dann würde man nicht mehr den Weg dahin zum
Ziel machen.
Was sich der Bundesrat so vorgestellt hat, muss man
allerdings den weiteren Anforderungen entnehmen, die vom Bundesrat an die
Bundesregierung gestellt worden sind. Nachfolgend gebe ich diese Liste der
Anforderungen etwas verkürzt und mit meinen Worten wider:
-
Lastenverteilung von den Ländern und Kommunen
auf den Bund.
-
Stärkung der Rechte behinderter Menschen.
-
Ausgliederung der Eingliederungshilfe aus dem
System der Sozialhilfe.
-
Übergang von der einrichtungsorientierten zur
personenzentrierten Leistungsfinanzierung
-
Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung in
allen Lebenslagen des Menschen mit Behinderungen.
-
Erstattung von behinderungsbedingten
Mehraufwendungen und Berücksichtigung des
individuellen Leistungsvermögens.
-
Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit
stärkerer Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt.
-
Verrechnung der Leistungen aus der
Eingliederungshilfe mit der (sozialen) Pflegeversicherung.
In weiteren Beiträgen werde ich mich dann mit den einzelnen
Punkten näher befassen.
Im Hinblick darauf, dass die Haushaltslage nicht nur
auf der Ebene der Kommunen und Länder klamm ist, wird mit dem neuen Gesetz sehr
wahrscheinlich auch der Weg bereitet, neue Finanzierungsmöglichkeiten zu
erschließen. Außerdem wird versucht, über den Umweg der „Stärkung von Rechten“ eine
gewisse Form der Selbstbeteiligung zu fördern und das bisherige Fürsorge-System
abzuschaffen (oder weiter zu verkleinern).
CGS
Quelle:
+++ Nachtrag vom 27.3.2014 +++
Ergebnisprotokoll der 89. Konferenz
der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder
Seite 4 des Dokuments
Seite 27 im Gesamtdokument
Top 5.10
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Vorarbeiten für ein Bundesleistungsgesetz
Quelle:
http://www.lag-wfbm-niedersachsen.de/Aktuelles/121219_Art113-12ASMK89-ProtokollauszugEinGlHi.pdf