Donnerstag, 27. März 2014

Bundesteilhabegeld erst in 2018

Voraussichtlich wird es in dieser Legislaturperiode, die bis 2017 noch andauern könnte, kein Bundesleistungsgesetz bzw. Bundesteilhabegesetz geben. 

Das Kabinett beschloss am 12. März 2014 den Bundeshaushalt. Im mittelfristigen Haushaltsplan fehlen demnach die Entlastungen der Kommunen bei den Kosten zur Hilfe von Menschen mit Behinderungen. Im Gespräch war ein Betrag von jährlich 5 Mrd. Euro, wobei allerdings der Gesamtaufwand für diese Hilfen schon insgesamt 47 Mrd. Euro ausmachen (Steigerung von 2,5 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr).


CGS