Voraussichtlich wird es in dieser Legislaturperiode, die bis
2017 noch andauern könnte, kein Bundesleistungsgesetz bzw. Bundesteilhabegesetz geben.
Das Kabinett beschloss am 12. März 2014 den Bundeshaushalt. Im mittelfristigen
Haushaltsplan fehlen demnach die Entlastungen der Kommunen bei den Kosten zur
Hilfe von Menschen mit Behinderungen. Im Gespräch war ein Betrag von jährlich 5
Mrd. Euro, wobei allerdings der Gesamtaufwand für diese Hilfen schon insgesamt
47 Mrd. Euro ausmachen (Steigerung von 2,5 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr).
CGS