Im Juli
veröffentlichte das schleswig-holsteinische Ministerium für Schule und
Berufsbildung seine Ausschreibung für Schulische Assistenzkräfte (w/m). Im
Kreis Pinneberg werden derzeit die Einstellungslisten mit Namen befüllt, aber
noch sind nicht alle Einstellungsgespräche abschließend geführt worden. Geplant
war die Stellenbesetzung für August oder September, nun wird es auf den
Dezember oder gar Januar 2016 hinauslaufen. Was darüber hinaus noch interessant
sein könnte, folgt ab hier.
Zur Anwendung kommt der TV-L, wobei mir noch nicht klar
ist, nach welcher Entgeltordnung die Eingruppierung erfolgt. In jedem Fall wird
bei der Einstellung beachtet, welchen Ausbildungsstand die Kandidaten
mitbringen. Dreijährige Fachausbildungen, d.h. im Bereich der Pädagogik bzw. im
Sozial- und Erziehungsdienst, werden entsprechend hoch eingruppiert. Sofern
einschlägige Berufserfahrung vorliegt, wird diese in den Entwicklungsstufen
wiederzugeben sein. Woran aber die wenigsten denken werden, ist das
Stufenlaufzeitjahr.
Mit der Anwendung des TV-L erledigt sich damit auch das
Thema Mindestlohn. Es gab an einigen Stellen die Befürchtung, dass die
Bezahlung unterhalb der 8,50 Euro Stundenlohn liegen könnte.
Die Ausschreibung der Stellen für Schulische
Assistenzkräfte soll folgende Aufgaben benennen:
Schulische
Assistenzkräfte sollen die Arbeit von Grundschulen unterstützen, indem sie
unter Anleitung von Lehrkräften vor allem:
1. Hilfestellung
bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von Arbeitsmaterial
leisten sowie zur Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der Schülerinnen und
Schüler beitragen,
2. an spezifischen
Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler mitwirken,
bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assistieren, und
3. pädagogische
Angebote auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pausen oder vor Beginn
des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klassenfeste) mitgestalten.
Die Aufgaben entstammen der Unterlage „Eckpunkte zur
Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz“ vom 12.05.2015. Sie
wurde seinerzeit in Kommission Schulbegleitung erarbeitet.
In der Unterlage werden die möglichen Aufgaben und
Einsatzfelder mit Beispielen unterlegt:
Unterstützung
von Schülerinnen und Schülern im sozialen und emotionalen Bereich mit dem Ziel
der Förderung des sozialen Verhaltens und der besseren Integration in den
Klassenverband sowie einer dauerhaften schulischen Teilhabe. Beispiele sind:
Unterstützung von
Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung bzw. Einhaltung von vereinbarten
Regel- und Ordnungsprinzipien,
Regelmäßige
Kontakt- und Gesprächsangebote zur Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
(Einzel- , Kleingruppengespräche, Begleitung von Klassenratsstunden…),
Unterstützung von
Lehrkräften
sowie Schülerinnen
und Schülern
in Konfliktsituationen (z.B. bei Selbst- und Fremdaggression, Verweigerungen,
Weglaufsituationen oder Rückzugserfordernissen) durch Kontakt-, Gesprächs- und
Handlungsangebote,
Mit der
Klassenlehrkraft abgestimmte Interventionen wie die Begleitung von befristeten
Auszeiten, usw.,
Angeleitete Unterstützung/Begleitung/Umsetzung
von spezifischen Fördermaßnahmen und Lernprogrammen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen
und Schüler im Schwerpunkt ihrer emotionalen bzw. sozialen Entwicklung,
Die Unterstützung von
befristeten Maßnahmen
der schulischen Erziehungshilfe innerhalb und außerhalb der Lerngruppe
Unterstützung von
Lehrkräften
sowie von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts. Beispiele sind:
Angeleitete Unterstützung einer
Schülergruppe
oder einzelner Schüler im Klassenverband,
Hilfestellungen bei
der Umsetzung von Arbeitsaufträgen,
Hilfestellungen bei
Handlungsplanung und Selbstorganisation oder der Verwendung von Arbeitsmaterialien
Ermutigung,
Motivation von Schülerinnen und Schülern,
Unterstützung von
Schülerinnen
und Schülern
bei dem Einüben
von Methoden, dem Einsatz von (technischen) Hilfsmitteln wie speziellen
Computer- oder Lernprogrammen oder der Anwendung von Arbeitstechniken, usw.,
Angeleitete Unterstützung einer
Schülergruppe
oder einzelner Schüler außerhalb des Klassenverbandes, z.B. bei befristeten räumlichen
Aufteilungen,
Begleitung und
Unterstützung
von angeleiteten Differenzierungsangeboten.
Die
Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern bei der
Gestaltung des gesamten Schulvormittags einschließlich der Pausen. Beispiele sind:
Gestaltung von pädagogischen
Pausen- oder Frühstücksangeboten,
Begleitung
angeleiteter Kleingruppenangebote (Spielen, Bewegung, Lesen...),
Begleitung von Schülerinnen
und Schülern
in Ruhe- und Rückzugszonen.
Die Unterstützung von
Lehrkräften
sowie Schülerinnen und Schülern bei besonderen Projekten, Ausflügen bzw.
Klassenfahrten, Sporttagen, Schul- und Klassenfesten sowie generell beim Lernen
am anderen Ort. Beispiele sind:
Begleitung von
Ausflügen
und Klassenfahrten,
Unterstützung bei
der Durchführung
von Projekt- und Sporttagen, Schul- und Klassenfesten, usw.,
Begleitung von Aktivitäten
„Lernen am anderen Ort“.
Die
Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei unterrichtsergänzenden
Angeboten, um deren Teilnahme zu ermöglichen (z.B. Ganztag, Betreuung,
Hausaufgabenhilfe, Arbeitsgemeinschaften). Beispiele sind:
Hausaufgabenhilfe
und Arbeitsgemeinschaften,
Begleitung von Schülerinnen
und Schülern
mit Unterstützungsbedarf
in Betreuungs- oder Ganztagsangeboten.
Die punktuelle
Unterstützung
von Schülerinnen
und Schülern
in belastenden Situationen (keine Beispiele genannt).
Keinesfalls dürfen Schulische Assistenzkräfte für
eigenständigen Unterricht oder für Vertretungsaufgaben eingesetzt werden. Sie
sind aber eingebunden in der Konstellation von schulischer Pädagogik,
Sonderpädagogik und Schulsozialarbeit.
Soweit so gut, aber noch immer ein wenig undurchsichtig,
was sich wohl erst mit der täglichen Praxis glätten lässt. Gerade bei Schülern
mit Unterstützungsbedarf könnte sich eine mögliche Schnittstellenproblematik
auftun zur Schulbegleitung (Integrationsassistenz), die aus Mitteln der Jugend-
oder Sozialhilfe bezahlt wird.
Andererseits wird mit diesem Aufgabenkatalog
klargestellt, welche Aufgaben im Kernbereich der pädagogischen Arbeit liegen
und eben nicht (!) von Schulbegleitern zu leisten sind.
CGS
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