Auch wenn sich in
der Zeit vor dem neuen stundenbasierten / zeitbasierten Kalkulationsverfahren
in Hamburg (Leistungsbereich Stationäres Wohnen) eine Vergütungsstruktur
herausgebildet hatte, die so nicht mehr nachvollziehbar erschien, die weitere
Auswertung der Daten zeigt einige sehr interessante Muster bzw. offenbart
einige, erläuterungsbedürftige Diskrepanzen.
Grafik 1: Durchschnitt HEG/HBG und Stellenschlüssel / eingegliedert.blogspot.de |
Zum Beispiel erhöht sich der Stellenschlüssel mit
abnehmendem Hilfebedarf, wie man aus der HBG-Stellenschlüssel-Matrix ablesen
kann (die Trendlinie fallend). Die erheblichen Abweichungen im Bild lassen
dagegen andere Dinge vermuten. In früheren Zeiten wurden Einzelverhandlungen
geführt unter Berücksichtigung konzeptioneller oder struktureller
Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung. Erst mit dem neuen
Kalkulationsverfahren wurde eine Standardisierung eingeführt, die nun die
Leistungserbringung stark vereinheitlicht.
Ob sich diese Stellenschlüssel auf rein
pädagogisch-pflegerisch-tätiges Personal beziehen, kann angenommen werden. Doch
es wird in einer Muster-Leistungsvereinbarung neben solchem Personal auch
hauswirtschaftlich tätiges Personal zu demjenigen gezählt, welches
Betreuungsleistungen erbringen kann (siehe hierzu Ziffer 5 in der Anlage 1
„Leistungsbeschreibung und konkretisierende Regelungen zur Beschreibung der
Qualität der Leistungen“, Stand 2013). Von daher ist es möglich, dass die in
der Umfrage genannten Stellen bei einigen Trägern ohne und bei anderen Trägern
inklusive hauswirtschaftlichem Personal waren.
In einigen Fällen kann eine Steigerung der Bedarfsgruppen
stattgefunden haben, doch weil die bestehenden Leistungsvereinbarungen noch
eine feste Stellenzahl enthielten, fand wahrscheinlich eine Anhebung des
eingesetzten Personals beim jeweiligen Träger nicht statt. So erhöhte sich zwar
die durchschnittliche Ist-HEG/HBG z.B. auf „4“, doch die personellen Strukturen
blieben beim Träger so, als ob der Durchschnitt noch bei „3“ lag.
Grafik 2: Lebensmittel-Aufwand in der Grundpauschale / eingegliedert.blogspot.de |
Die Höhe der Grundpauschale variierte beträchtlich und
lag zwischen niedrigen 13,18 Euro und hohen 26,14 Euro täglich, bei einem
Mittelwert von 19,00 Euro und einem Median von 18.74 Euro täglich. Da aber
nicht alle Träger Auskunft gegeben hatten zum Lebensmitteleinsatz, oder
vielleicht gab es bei diesen Leistungserbringern keine entsprechende
Vereinbarung und somit keinen Geldbetrag, konnten nur die verglichen werden,
die einen Lebensmittelaufwand mitteilten.
Von diesen 13 Trägern rangierte die Grundpauschale von
16,79 Euro bis 26,14 Euro (Bandbreiten-Faktor = 1,6), der Lebensmittelaufwand reichte
dagegen von 3,13 Euro bis 6,60 Euro (Faktor = 2,1), wobei, wie die Grafik
zeigt, die Höhe der Grundpauschale nicht mit der Höhe des mitgeteilten Lebensmittelaufwands
korrelierte.
Wie gesagt, verglichen werden konnten nur die Träger, die
einen Lebensmittelaufwand mitteilten. Was also in Wirklichkeit in der Umfrage
mitgeteilt wurde, bleibt ungeklärt. Es ist möglich, dass lediglich der
vereinbarte Lebensmittelaufwand aus der Vergütungsvereinbarung herangezogen
wurde, vielleicht wurde aber auch ein „gewünschtes“ Lebensmittelbudget genannt.
Grafik 3: Jahresbudget für Lebensmittel je Platz / eingegliedert.blogspot.de |
Bei derartigen Tagessätzen ergeben sich Jahresbudgets für
den Einsatz von Lebensmittel, die von etwa 1.200 Euro bis 2.400 Euro reichen
würden.
Man könnte grundsätzlich annehmen, dass bei der Umfrage
Kostenarten fehlerhaft zugeordnet wurden, um monetär einen Bedarf zu
suggerieren, der eigentlich nicht vorhanden ist (z.B. Kosten für die Verpflegung
von Gästen). Doch es ist eher wahrscheinlich, dass bei einigen Trägern eine
tägliche Vollverpflegung vereinbart wurde, bei anderen eine solche nur an
Wochenenden.
Zu bedenken sind auch mögliche Effekte aufgrund
behinderungsbedingter Mehrkosten und einer besonderen Versorgung, aber auch die
Tendenz zu einem selbstbestimmten Leben einhergehend mit einem gewissen Grad an
Selbstversorgung.
Interessant ist der Vergleich zur Grundsicherung, da das
SGB XII die gleichen Regelsatzstufen wie das SGB II kennt und soziale
Leistungen sehr stark auf pauschalierten Bedarfen beruhen. Grundlage für die
Ermittlung von Regelsätzen sind gem. § 1 RBEG i.V.m. § 28 SGB XII Sonderauswertungen
von Einkommens- und Verbrauchsstichproben. Diese Stichproben werden alle fünf
Jahre unternommen, um so z.B. den anzusetzenden Betrag für Verpflegung in den Regelsätzen
der Grundsicherung festzustellen. In
2013 erfolgte die letzte Sonderauswertung.
Für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren wurden pro
Monat 137,66 Euro gesetzlich festgestellt (vgl. § 4 RBEG). Dies wären 1.651,92
Euro im Jahr, und in diesem Betrag wären z.B. sogenannte behinderungsbedingte
Mehrkosten nicht enthalten. Von daher hätte man hinterfragen müssen, warum
manche Träger mit einem deutlich niedrigeren Budget auskommen; zumindest hätte
in der späteren Präsentation der Daten eine Erläuterung gegeben werden müssen.
Grafik 4: Durchschnitt HEG/HBG und Lebensmittel-Aufwand täglich / eingegliedert.blogspot.de |
In vielen Fällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach
einer hochwertigeren Ernährung, so dass mit einem Anstieg der
Lebensmittelkosten bei hohen Bedarfsgruppen zu rechnen ist. Doch auch bei
niedrigen Bedarfsgruppen kann es zu hohen Lebensmittelaufwendungen kommen, weil
Leistungserbringer ihre leistungsfähigeren Bewohner darin unterstützten, sich
verstärkt selbst zu versorgen. Dies ist leider nicht weiter ergründet worden.
Doch es zeigt sich, dass es eine Korrelation gibt
zwischen Bedarfsgruppe und täglichem Lebensmittel-Aufwand. Diese Korrelation
ist sehr vage, aber wie in der obigen Grafik dargestellt, ersichtlich.
Wie gesagt, diese Abfrage führte zu interessanten
Erkenntnissen. Doch es ergaben sich daraufhin weitere Fragen, die leider nicht
mehr verfolgt wurden. Im Endeffekt nahm man Abstand vom vorherrschenden
Leistungs- und Vergütungssystem und führte das stundenbasierte / zeitbasierte Kalkulationsverfahren
ein.
CGS
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