Montag, 7. Juli 2014

Die Zukunft der Integrationsassistenz in Schleswig-Holstein.

Am 27.5.2014 berichtete ich über den Beschluss des LSG Schleswig-Holstein zur Integrationsassistenz bzw. Schulbegleitung für Kinder mit Hilfebedarf an Regelschulen. Als Problem wurde gesehen, dass verschiedene Tätigkeiten des Integrationsassistenten im vorgelegten Fall den „Kernbereich der pädagogischen Arbeit“ betrafen und somit nicht in den Aufgabenbereich der Eingliederungshilfe nach §§ 35 a SGB VIII bzw. 53, 54 SGB XII fielen. Die bislang zuständigen Sozialhilfeträger lehnten daraufhin sofort die Kostenübernahme ab; ja es soll sogar rückwirkende Aufhebungsbescheide gegeben haben.

Nunmehr gab es eine Vereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und den Sozialhilfeträgern, dass man bis zum Schuljahr 2015 / 2016 ein neues Konzept vorlegen wird, in dem die Finanzierung der Integrationsassistenten neu geregelt wird. Konkret geht es also darum, dass die Sozialhilfe entlastet wird und die Kosten vom Bildungsbereich übernommen werden. Im Zuge dieser Vereinbarung wurden dann neue Leistungsbescheide ausgestellt und die Integrationsassistenz für das kommende Schuljahr 2014 / 2015 war damit gesichert.

Um nun dieses neue Konzept herzustellen, soll eine Expertenkommission ins Leben gerufen werden (ob sie ihre Arbeit aufgenommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis). Ziel wird es aller Voraussicht nach sein, eine Art „Schulassistenz“ an den Schulen zu etablieren. Diese könnte pädagogisch mitarbeiten und Kindern mit erhöhten Lernschwierigkeiten ohne ausgewiesenem Hilfebedarf assistieren.

Folgerichtig wird dieser Teil der Integrationsassistenz dann nicht mehr im Verantwortungsbereich der Sozialhilfe (insbesondere Eingliederungshilfe) liegen, sondern rein aus dem Schulgesetz abzuleiten sein (vgl. § 5 SchulG-SH).

Stellt sich nun die Frage, was ist mit den anderen Hilfen: d.h. lebenspraktische Hilfe, Orientierung, Begleitung auf dem Schulweg, Pausenbetreuung, unterstütze Kommunikation. Es gibt auch genügend Fälle, in denen die Schulbegleitung / Integrationsassistenz hygienische Hilfe oder medizinisch-pflegerische Leistungen erbracht haben. Soll die Schule zukünftig dafür verantwortlich sein? Während sich die Schulassistenz noch allgemein an alle hilfebedürftigen Kinder richten könnte, sind die anderen Bereich wiederum exklusiv einem ganz besonderen Klientel anzubieten. Und mal ganz frech gefragt: Wird es überhaupt ein Leistungsangebot geben, wenn der Bedarf nur "wenige" Stunden pro Woche ausmacht?

Was soll also passieren, wenn entsprechende Ressourcen nicht vorgehalten werden. Steht dann nicht doch der Kreis als zuständiger Träger der Sozialhilfe gem. § 2 SGB XII schlussendlich in der Verantwortung?

Schnittstellenprobleme scheinen vorprogrammiert zu sein.

Es wäre somit hilfreich, wenn auch die bisherigen Leistungsanbieter mitbeteiligt werden in der Expertenkommission. Die Seite der Leistungsträger sträubt sich noch gegen eine Beteiligung. Das ist schade, resultiert womöglich aus der Furcht, dass die bisherigen Leistungsanbieter die Leistung Schulassistenz „aufwerten“ könnten.

CGS