Donnerstag, 10. Juli 2014

Die Arbeit zum Bundesteilhabegesetz beginnt.

Am 10.7.2014 gab das BMAS in einer Presseerklärung unter dem Titel „Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe“ bekannt, dass es nun mit der Arbeit am neuen Bundesteilhabegesetz losgehen wird. Heute war Auftaktsitzung und Frau Ministerin Nahles erklärte, dass ihr die Beteiligung der Betroffenen sehr wichtig ist – stellt sich mir wieder die Frage, wer „Betroffener“ sein wird?

In die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, unter der Leitung von Frau Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden sich 16 Vertreter aus Behinderten- und Fachverbänden sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., 14 Vertreter aus Bund, Länder und Kommunen, 4 Vertreter der Sozialversicherungen (d.h. GKV, DRV, Unfall und Bundesagentur für Arbeit) sowie jeweils ein Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften.

Erinnert man sich daran zurück, dass eine Lastenverteilung vorrangig zu erfolgen hat und weniger eine qualitative Verbesserung des bisherigen Systems der Eingliederungshilfe, dann sind mir diejenigen, welche die Lasten tatsächlich schultern müssen, gar nicht oder erheblich unterrepräsentiert.

Nochmal:

16 wollen sicherstellen, dass der Qualitätsstandard nicht abgesenkt wird!

14 plus die 4 Sozialversicherungsträger wollen sicherstellen, dass die Umverteilung lückenlos erfolgt.

1 möchte ganz bestimmt nicht, dass die Arbeitgeber mit höheren Sozialabgaben belastet werden.

Und der letzte muss sich erst einmal gegen 35 andere durchsetzen – die Vorsitzende wurde übrigens nicht mitgezählt!

Der Bund der Steuerzahler, der letztendlich diejenigen vertritt, die mit ihren Steuern für die Finanzierung einstehen werden, ist nicht vertreten. Damit will ich mich nicht gegen die Notwendigkeit einer Reform stellen, aber ich konstatiere, dass nicht jeder „Betroffene“ beteiligt wird.

CGS


Quellen: