Am 10.7.2014 gab das BMAS in einer Presseerklärung unter
dem Titel „Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe“ bekannt,
dass es nun mit der Arbeit am neuen Bundesteilhabegesetz losgehen wird. Heute
war Auftaktsitzung und Frau Ministerin Nahles erklärte, dass ihr die Beteiligung
der Betroffenen sehr wichtig ist – stellt sich mir wieder die Frage, wer „Betroffener“
sein wird?
In die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, unter der
Leitung von Frau Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller aus
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden sich 16 Vertreter aus
Behinderten- und Fachverbänden sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege e.V., 14 Vertreter aus Bund, Länder und Kommunen, 4 Vertreter
der Sozialversicherungen (d.h. GKV, DRV, Unfall und Bundesagentur für Arbeit)
sowie jeweils ein Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften.
Erinnert man sich daran zurück, dass eine
Lastenverteilung vorrangig zu erfolgen hat und weniger eine qualitative
Verbesserung des bisherigen Systems der Eingliederungshilfe, dann sind mir
diejenigen, welche die Lasten tatsächlich schultern müssen, gar nicht oder
erheblich unterrepräsentiert.
Nochmal:
16 wollen sicherstellen, dass der Qualitätsstandard nicht
abgesenkt wird!
14 plus die 4 Sozialversicherungsträger wollen
sicherstellen, dass die Umverteilung lückenlos erfolgt.
1 möchte ganz bestimmt nicht, dass die Arbeitgeber mit
höheren Sozialabgaben belastet werden.
Und der letzte muss sich erst einmal gegen 35 andere
durchsetzen – die Vorsitzende wurde übrigens nicht mitgezählt!
Der Bund der Steuerzahler, der letztendlich diejenigen
vertritt, die mit ihren Steuern für die Finanzierung einstehen werden, ist
nicht vertreten. Damit will ich mich nicht gegen die Notwendigkeit einer Reform
stellen, aber ich konstatiere, dass nicht jeder „Betroffene“ beteiligt wird.
CGS
Quellen: